Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es im Kapitel zur Innenpolitik – ich zitiere –:
„Das Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben muss […] neu austariert werden.“
Wer die Großen Koalitionen aufmerksam verfolgt hat, der weiß, dass sich hinter diesem Satz ein Frontalangriff auf Grundrechte verbirgt. Ich übersetze das einmal ganz deutlich: Was Sie immer mit „datenschutzrechtlichen Vorgaben“ umschreiben, ist das von der Verfassung verbriefte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Deswegen ist es unsere Pflicht, sehr genau hinzuschauen, was Sie in den nächsten Jahren tun und was Sie mit diesem Gesetzentwurf vorhaben.
Ihr Entwurf bleibt hinter dem, was möglich gewesen wäre, leider deutlich zurück; denn das Bundesverfassungsgericht hat doch gesagt, dass man sich die Frage der Datenerhebung und Datenverarbeitung im BKA-Gesetz grundsätzlich anschauen muss. Das betrifft auch die Frage der Rechtsprechung zum Schutz der Intimsphäre bei V-Leuten und verdeckten Ermittlern – um ein weiteres Beispiel zu nennen. Deswegen bleibt der vorliegende Entwurf hinter dem zurück, was möglich gewesen wäre. Des Weiteren muss man die Frage stellen, ob die Gleichstellung von Tatverdächtigen und Beschuldigten verfassungsrechtlich geboten und haltbar ist.
An die Union gerichtet: Es wäre einfach gewesen, einen Entwurf vorzulegen, der sowohl dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auch die Rechtsprechung der vorherigen Jahre umsetzt. Die Ampel hatte bereits im Dezember einen Entwurf vorgelegt, der nicht nur diesen Punkt, sondern auch viele weitere Anpassungen des BKA-Gesetzes beinhaltet hat, und Frau Faeser hatte Ihnen die Hand ausgestreckt, diesen Entwurf hier gemeinsam durchs Parlament zu bringen. Ja, wir haben es schon mehrfach gehört: Eile ist geboten; die Befugnisse laufen am 31. Juli 2025 aus. Aber Ziel muss es doch sein, ein gut austariertes BKA-Gesetz, das Sicherheit und Freiheit in Einklang bringt, das evidenzbasiert und grundrechtskonform ist, auf den Weg zu bringen. Deswegen ist es so schade, dass Sie ausgeschlagen haben, mit uns gemeinsam eine größere Reform zu machen, dass Sie Fundamentalopposition gespielt haben und jetzt hier nur so eine Minimalumsetzung vorlegen, anstatt sich grundsätzlich den Befugnissen und der Datenverarbeitung im BKA-Gesetz zu widmen.
Wenn wir auf die Innenpolitik der Koalition in den ersten Wochen gucken, dann sehen wir: Verschärfung hier, Symbolpolitik da, Grundrechte egal. Wir nehmen uns an diesem Agieren kein Beispiel; denn wir wollen es anders machen als Sie. Wir wollen nicht wie Sie bei den Grenzkontrollen auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten irgendwelche Spielchen spielen. Es ist wichtig, dass die Befugnisse an dieser Stelle schnellstmöglich gewährt werden. Ich sage Ihnen zu, dass wir Ihrem Verfahren an keiner Stelle im Weg stehen. Ich bitte Sie dennoch, sich in der Kürze der Zeit noch einmal die Frage zu stellen, ob die Gleichstellung von Beschuldigtem und Tatverdächtigem an dieser Stelle geboten ist.
Vielen Dank.
Ich darf für die Fraktion Die Linke Jan Köstering das Wort geben.