Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Mit großem Elan sind wir in die Koalitionsverhandlungen gegangen. Wir wollten tragfähige Kompromisse für Landwirtschaft, Umwelt und ländlichen Raum. Vor allem wollten wir schnell ins Handeln kommen, um auf die Notwendigkeiten in der Agrarpolitik wirklich zu reagieren.
Es ist uns gelungen; denn es liegen jetzt schon die ersten Gesetzentwürfe zur Landwirtschaft vor. Zur Tierhaltungskennzeichnung hatten wir ja heute schon eine lebhafte Debatte, und jetzt sind wir wieder bei unserem wichtigsten Förderinstrument, der Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP.
Wie ich vor diesem Hohen Hause schon öfter ausgeführt habe, müssen wir wirtschaftliche Notwendigkeiten mit Nachhaltigkeit und Leistung für das Gemeinwohl in Einklang bringen. Die Agrarwissenschaften fordern schon seit Jahrzehnten einen Umbau des bisherigen Systems, wie auch von Professor Latacz-Lohmann gestern wieder bestätigt wurde.
Wir müssen hin zu einer einkommenswirksamen Honorierung gesellschaftlicher Leistungen, um auf diese Weise Umwelt, Klima, Biodiversität und den Erhalt der Kulturlandschaft in der Breite fördern zu können und so eine neue gesellschaftliche Akzeptanz der Agrarförderung zu erreichen. Der Umbau muss sozial gerecht, regional angepasst und vor allem bürokratiearm erfolgen.
Hier eine ausgewogene Mischung zu erreichen, ist nicht immer leicht.
Ein Grundpfeiler der GAP seit 2023 sind die Öko-Regelungen, die eben für diese einkommenswirksame Honorierung ökologischer Leistungen sorgen sollen. Mit sieben Regelungen sind wir gestartet. Von der Anlage nichtproduktiver Flächen, also den Brachen, über die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, den Anbau vielfältiger Kulturen, extensive Bewirtschaftungsweisen bis hin zu Agroforstsystemen. Am Anfang standen die Öko-Regelungen aber in der Kritik, weil zwei Bereiche nicht mitgedacht worden sind. Das wurde mit den neuen Vorschlägen korrigiert. Zum einen betrifft es Grünlandbetriebe mit Milchkühen, denn die Weidetierhaltung leistet einen entscheidenden Beitrag zur Biodiversität, zum Tierwohl und auch zu geschlossenen Nährstoffkreisläufen.
Eine weitere Öko-Regelung dient der Schaffung von Biotopverbünden. Hier geht es um die innerbetriebliche Verteilung von landwirtschaftlichen Flächen, die zur Verbesserung der Biodiversität bereitgestellt werden. Das ist also der aktuelle Stand.
Uns als SPD ist es wichtig, dass diese neuen Öko-Regelungen und die gesamte GAP mit anderen Politikbereichen auch gemeinsam gedacht werden. Ein Beispiel. Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur soll bis 2026 mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden, und das eben kongruent zur GAP.
Es geht dabei um die Grundsatzentscheidung zwischen Ordnungspolitik und kooperativer Umsetzung. Die Zukunftskommission Landwirtschaft, in der ja alle gesellschaftlichen Akteure des ländlichen Raums vertreten waren, hat sich jedenfalls eindeutig für Modelle der Kooperation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft ausgesprochen. Die Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur soll mit den Landwirten gemeinsam implementiert werden; denn sie sind die Landnutzer.
Wie sieht es konkret in der Umsetzung aus? Es gibt viele gute Ansätze, aber es ist bisher noch eine lose Schüttung. Wir erproben gerade in Deutschland das niederländische Modell; auch bei mir in Sachsen-Anhalt gibt es das Projekt MoNaKo, Modellhafte Erprobung von Naturschutzkooperativen. Und das ist der Weg, den wir gehen müssen: weg vom Ordnungsrecht hin zu Kooperativen,
um Akzeptanz und Vertrauen zu schaffen. Das habe ich schon im Januar hier gefordert, und jetzt haben wir im Koalitionsvertrag verankert, diese Kooperationsmodelle flächendeckend einzuführen und das praktisch mit den jeweiligen Ländermaßnahmen auch wirklich gut abzustimmen.
Uns allen ist doch klar: Wir stehen vor großen Herausforderungen. Der Klimawandel macht sich in diesem Frühjahr schon wieder mit extremer Dürre bemerkbar. Auch Windräder und Solarpaneele brauchen Platz und konkurrieren mit unseren Landwirten um die Fläche. Deswegen müssen wir unsere Förderinstrumente anpassen: durch Diversifizierung, Etablierung regionaler Kreisläufe und auch angepasstes Wassermanagement, um die Resilienz der Betriebe zu erhöhen.
Allerdings sind diese beiden neuen Öko-Regelungen auf viel Kritik gestoßen: zu bürokratisch und auch nicht administrierbar. Auch der Bundesrat hat sich bisher bei diesem Thema nicht einigen können, da die Länder ihre schon bestehenden Programme ändern müssten.
Wie eingangs betont, brauchen wir aber tragfähige Kompromisse mit unseren Landwirtinnen und Landwirten. Mit dem heutigen Gesetzentwurf verschieben wir die Einführung der Öko-Regelungen um ein Jahr, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir diese Zeit nutzen werden, um mit allen Beteiligten einen guten Kompromiss auszuarbeiten.
Vielen Dank.
Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr. Ophelia Nick aufrufen.