Mit Heimatnennung, danke! – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon einigermaßen befremdlich, dass über die Schuldfähigkeit von Kindern und Jugendlichen entweder auf Stammtischniveau diskutiert wird oder teilweise auch mit reflexartiger Ablehnung.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in diesem Punkt eine ganz klare Haltung: Wir lehnen die Senkung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre ab, stellen uns aber gerne jeder differenzierten Diskussion, die die Verhältnismäßigkeit von Vorbeugen, Einschreiten, aber auch Bestrafen vereinnahmt. Nicht umsonst haben wir im Koalitionsvertrag – gerade ist es genannt worden – die Beauftragung einer Studie vorgesehen, um auf die Wissenschaft zu hören, um gerade im Bereich „Kinder- und Jugendgewalt“ noch mal zu schauen: Welche Handlungsmöglichkeiten eröffnen sich denn dem Gesetzgeber an dieser Stelle? Es darf hierbei nicht nur um das StGB oder das JGG gehen, sondern wir müssen den Blick weiten und schauen: Wie können wir Prävention in der Jugendhilfe gewährleisten? Vom BGB über das FamFG bis hin zum SGB, wir müssen noch mal genau schauen: Welche Gesetze müssen wir anfassen, um kindgerechtes, jugendgerechtes „Aburteilen“ – in Anführungsstrichen – zu ermöglichen bzw. Jugendlichen- und Kinderstraftaten zu begegnen? Eine ganzheitliche Betrachtung ist notwendig, denn die Sicherheit ist zu gewährleisten durch das Verhindern von Gefahren; das ist unser Staatsversprechen an dieser Stelle. Deshalb ist auch ein stärker jugendspezifisches Einschreiten der Polizeien notwendig. Ich wünschte mir, dass auch die länderpolizeilichen Gesetze auf dieses Phänomen noch speziell reagieren.
Das Sprichwort sagt: „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen“; denn Kinder und Jugendliche sind Spiegelbilder ihres Umfelds.
Jeder Politiker, der zum Beispiel von sozialen Brennpunkten redet, muss wissen, dass er oder sie die Verantwortung trägt und es in der Hand hat, die Kita, die Schule, die Sportanlage, den öffentlichen Wohnungsbau zum Besten im Stadtteil zu machen – damit überall auch gleich gerechte und gleich gute Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen bestehen,
dort, wo Netzwerke – von Kita und Schule bis hin zu Betrieben in Ausbildung –funktionieren, dort, wo Nachbarschaft, Eltern und Familien Verantwortung übernehmen, dort, wo der Dorfpolizist Respektsperson, aber auch Vorbild ist.
Unser Jugendstrafrecht basiert auf dem Schuldprinzip; das hat der Kollege Müller hier gerade dargelegt. Doch welche Schuld trägt eigentlich ein 14-Jähriger, ein 13-, ein 12-Jähriger daran, wo er aufwächst, wer seine Nachbarn sind, wer seine Eltern sind, wo er zur Schule geht, welche Schuld trägt er daran? Wenn man von guten Kommunen, die Kinder- und Jugendpartizipation großschreiben, jetzt mal absieht: Welchen Einfluss haben Kinder und Jugendliche auf ihr Wohnumfeld, auf ihre Freizeitmöglichkeiten?
Daher: Wieso sollen wir eigentlich die Jüngsten, die 14-, die 12-Jährigen zur Rechenschaft ziehen, die keine Schuld tragen und keine Verantwortung in dieser Gesellschaft, nicht mal ein Wahlrecht, in diesem Alter haben? Wieso sollen wir diese Menschen zur Rechenschaft ziehen? Erzählen Sie es mir!
Dennoch versuche ich mal, Ihr Stammtischniveau auf Bundestagsniveau zu heben.
Die Zahlen, die Sie vorgelegt haben, hinken. Es ist ein Fehler, zu sagen, dass die Zahlen steigen. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, den Peak von 1999, die höchste Zahl an Tatverdächtigen, zu nehmen; Sie haben sich ja auf die URL „de.statista.com“ bezogen. Für 1999, knapp 700 000 Tatverdächtige, habe ich mal berechnet, wo der Anteil der U13er liegt; er liegt bei 22 Prozent. Und jetzt? Ich habe die 2024er-Zahl genommen, also round about 452 000 Tatverdächtige insgesamt, und der Anteil der U13er beträgt – ebenfalls 22 Prozent. Also, da von gestiegen zu sprechen,
wenn man das in Relation setzt! Ich habe dann auch Ihre Einzelzahlen noch einmal addiert. Die wiederum stimmen tatsächlich.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion?
Wenn es der Wahrheitsfindung dient. Ich glaube es zwar nicht; aber ich versuche es mal.
Vielen Dank. – Es ist auch tatsächlich eine Frage. Wenn Sie jetzt die Zahlen aufführen, die ja gleich seien, ist dann Ihre Aussage: „Ist alles in Ordnung, es ist ja nicht schlimmer geworden“? – Erstens.
Und zweitens geht es ja gerade um die Qualität der Straftaten, nämlich um schlimmste Gewalttaten – die es früher auch gab, aber nicht in diesem Umfang und in dieser Unverfrorenheit. Deswegen: Was ist Ihre Antwort? „Passt ja so weit“, wir haben halt einfach unrecht – angeblich. Oder was schlagen Sie denn vor?
Herr Kollege, ich habe schlichtweg gerügt, dass Sie die Zahlen in Ihrer Begründung falsch würdigen; weil es einfach nicht der Wahrheit entspricht, wie Sie sie würdigen. Die Zahlen sind nicht gestiegen. Die Zahlen – Frau Kollegin Dr. Gumnior hat es gerade auch noch einmal dargestellt – sinken und auch die Relation der U13er. Aber genau das ist der Punkt, den Sie hier heute zum Gegenstand der Beratung gemacht haben: Sie haben gesagt, wir müssen das Strafmündigkeitsalter von 14 Jahre auf 12 Jahre senken. Das, was Sie verlangen, ist aber weder wissenschafts- noch faktenbasiert, wenn man die vorliegenden Zahlen nimmt. Die Zahlen in Ihrem eigenen Gesetzentwurf geben es nicht her, was Sie damit zu begründen versuchen. Das ist schlichtweg falsch.
In Anbetracht meiner Redezeit möchte ich noch ein konkretes Beispiel bringen. In meinem Heimatwahlkreis in Duisburg-Meiderich gab es Jugendbanden oder Jugendliche, die marodierend über eine Einkaufsstraße herzogen, was das Sicherheitsgefühl von Seniorinnen und Senioren in Mitleidenschaft gezogen hatte. Die Antwort der Landespolizei darauf war schlicht: Wir stellen dort Kameras auf und überwachen diesen Bereich. – Aber lenkt das nicht nur von der Unfähigkeit und vom Unvermögen des Staates an dieser Stelle ab? Statt Gewahrsam, Obhut, Unterbringung, Jugendamtsmaßnahmen und das ganze Instrumentarium eigentlich auch von erzieherischen Maßnahmen ins Werk zu setzen, mit einer Polizei, die Hand in Hand mit dem Jugendamt arbeitet, die Hand in Hand auch mit der Jugendgerichtshilfe arbeitet, mit den sozialen Diensten,
stellen wir stattdessen Kameraüberwachungen auf. Wir müssen hier stärker an die Hintermänner ran. Und die Hintermänner sind die Eltern, es ist das Umfeld, es ist das soziale Umfeld, es sind Freunde. Wir müssen kriminelle Karrieren ganz schnell schon dort beenden, wo sie zu beginnen drohen, nicht erst dort, wo sie beginnen, sondern schon dort, wo sie zu beginnen drohen.
Ich möchte zum Beispiel das Projekt „Haus des Jugendrechts“ hier einmal kurz nennen, es nur anreißen, wo die Akte von Hand zu Hand geht, wo alle Behörden, alle im Bereich Jugendrecht zuständigen Institutionen unter einem Dach gemeinsam arbeiten und die beste erzieherische Maßnahme ins Werk setzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie zitieren in Ihrer Begründung aus der „B. Z.“: Wie können Kinder so etwas tun? – Die Frage ist völlig berechtigt. Aber die Frage, die sich der Deutsche Bundestag, die sich der Gesetzgeber, die sich die Landesgesetzgeber und die Länderpolizeien und die Kommunen zu stellen haben, ist: Wie können wir das am besten verhindern? Dafür brauchen wir ein ganzheitliches gesetzliches Konzept, aber keine Schnellschüsse auf Stammtischniveau. Das Stammtischniveau können Sie gerne in Ihre Kneipen verlagern, aber bitte nicht in den Deutschen Bundestag.
Herr Kollege, Ihre Redezeit.
Hier erwarten wir eine gesetzgeberische, vernünftige Antwort auf die Probleme der Zeit.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident!
Ich darf für die Fraktion Die Linke den Abgeordneten Luke Hoß aufrufen.