Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen haben es in ihrem Antrag ja bereits dargestellt: Wir von der CDU/CSU und der SPD haben uns in unserem Koalitionsvertrag verpflichtet, weiterhin queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es ist für uns selbstverständlich, dass es für alle Menschen selbstverständlich sein muss, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können.
Für mich folgt das bereits aus dem Grundverständnis eines liberalen Rechtsstaats. Danach bemisst sich der Wert der Freiheit, nämlich frei zu sein, daran, selbstbestimmt in unserer Gemeinschaft zu leben. Das ist das Ziel, das für einen liberalen Rechtsstaat ganz nach dem Motto „Leben und leben lassen“ gelten muss.
Die konsequente Umsetzung dieses Grundsatzes zu fordern, ist das eine. Die Verabschiedung des Antrags aber, den Sie stellen, hätte zur Folge, dass dadurch nichts besser würde. Die berechtigten Ängste vieler queerer Menschen werden durch Symbolpolitik nicht weniger werden.
Wenn Sie in Ihrem Antrag entschlossene Strafverfolgung fordern, müssen Sie auch auf Bundesebene die Grundlagen dafür schaffen.
Gemäß § 46 StGB ist es den Gerichten möglich, menschenverachtende Straftaten – also auch queerfeindliche – stärker zu ahnden. Das war bereits in der Zeit vor der letzten Wahlperiode möglich. In der letzten Wahlperiode haben Sie das Gesetz vermeintlich verschärft, indem Sie zum Beispiel auch die sexuelle Orientierung in § 46 StGB aufgenommen haben.
Das Problem: Auch das war Symbolpolitik; dadurch ist nichts besser geworden. Denn bevor Sie zu Strafen kommen, müssen Sie zu Anklagen kommen. Die Länder, die für die Strafverfolgung zuständig sind, brauchen einen geeigneten Rechtsrahmen, um tätig zu werden. Deshalb ist es so immens wichtig, dass wir die Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden besser ausstatten und auch die Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden besser ausgestalten, damit wir zu Anklagen kommen.
Die Länder tun es, wenn sie können. So haben viele Länder Onlinemeldeverfahren für Opfer von queerfeindlichem Hatespeech eingeführt und unkomplizierte, unbürokratische Möglichkeiten für Strafanzeigen geschaffen. Zum Beispiel arbeitet der Freistaat Bayern mit der Fachstelle „Strong!“ zusammen, wo Opfer von queerfeindlicher Hatespeech eine gute Beratung bekommen. Die Bayerische Staatsregierung arbeitet gerade an einem Aktionsplan für Vielfalt und gegen Ausgrenzung,
wo weitere Maßnahmenbündel gegen dieses Gewaltphänomen erarbeitet werden. Andere Länder tun es Bayern gleich. Es ist also etwas auf dem Weg.
Wichtiger als immer neue Symbole, Klarstellungen, Appelle und Resolutionen ist aber in dem Zusammenhang wirklich eine gute Ausstattung der Justiz. Die besten Gesetze helfen nichts, wenn sie nicht vollzogen werden.
Genau deshalb ist der im Koalitionsvertrag vereinbarte neue Pakt für den Rechtsstaat so wichtig: mehr Digitalisierung, schlankere Verfahren, mehr Personal. Jedes Opfer einer Straftat, egal ob sie queerfeindlich war oder nicht, ist eines zu viel, und deswegen müssen wir hier nachlegen.
Die Justiz zu stärken, die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren und Haftbefehle zu senken, ist der stärkste Beitrag, um die berechtigten Ängste queerer Menschen zu senken, und das müssen wir jetzt angehen.
Auch der Punkt „Ergänzung des Grundgesetzes in Artikel 3 Absatz 3“ – das möchte ich persönlich sagen – wird das Leben vieler nicht besser machen. Es ist aus meiner Sicht wieder nur Symbolik ohne Mehrwert. Bereits jetzt sind die Rechte von zum Beispiel Schwulen, Lesben und Transmenschen in Artikel 3 Grundgesetz vollumfänglich verbrieft.
Wenn wir für jede Gruppe jeweils Sonderbestimmungen aufnehmen, schwächen wir die Aussagekraft unserer Verfassung, und das soll gerade nicht unser Ziel sein.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur Regenbogenflagge sagen.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen?
Nein.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur Regenbogenflagge sagen: Indem wir am 17. Mai, am Internationalen Tag gegen Homophobie, Flagge zeigen, senden wir auch als Bundestag ein eindeutiges Signal, eine eindeutige Botschaft, die wahrgenommen wird. Der Reichstag ist das Zentrum der Demokratie unseres Landes. Alles, was hier passiert, ist besonders. Wir sollten uns diese Besonderheit und die damit verbundene besondere Aussagekraft bewahren, indem wir zurückhaltend zu besonderen Anlässen ein Zeichen setzen, um aufzufallen. So war es beim Hissen der Israelflagge nach dem Großangriff der islamistischen Hamas, und so ist es am 17. Mai.
Herr Kollege, ich darf auf die Redezeit verweisen.
Kurzum: Für den Schutz der Freiheit braucht man einen handlungsfähigen und starken Staat, keine Symbole und Klarstellungen.
Danke.
Zu einer Kurzintervention hat sich die Kollegin Schauws gemeldet. Ich darf ihr das Wort erteilen.