Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will gerne ein klares Bekenntnis an den Anfang meiner Ausführungen stellen – das gilt für uns als Union, für uns in der Koalition, aber wohl auch für das gesamte Haus –: Wir brauchen und wir wollen starke soziale Leitplanken im Mietrecht.
Denn wir wissen: Eine Wohnung ist kein Gut wie jedes andere, ist nicht allein ein Dach über dem Kopf, sondern immer auch ein persönlicher Rückzugsraum für individuelle, freie Entfaltung und am Ende ein Stück Heimat. Deswegen muss dieses Gut geschützt werden. Deswegen stehen wir zu den sozialen Leitplanken. Deswegen haben wir in den letzten Jahren sehr, sehr viel getan, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Genau aus diesem Grund haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Wir geben den Menschen Sicherheit. Wir geben ihnen Zeit zum Durchatmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Mir und uns ist aber sehr wichtig, dass wir die Zeit, die wir jetzt gewonnen haben, auch nutzen. Wir müssen die Rahmenbedingungen dahin gehend verändern, dass in unserem Land mehr gebaut werden kann, dass schneller gebaut werden kann, dass kostengünstiger gebaut werden kann. Denn für uns ist ganz klar: Mit immer mehr Regulierungen werden wir das Problem nicht lösen, werden wir die steigenden Mieten nicht nachhaltig in den Griff bekommen.
Ich kleide das immer ganz gern in folgendes Bild: Wenn man sich hier in Berlin auf eine Wohnung bewirbt, dann steht man bei der Wohnungsbesichtigung schnell mit 500 weiteren Menschen in einer Schlange. Ganz egal, ob wir die Mietpreisbremse, einen Mietendeckel oder andere Regulierungen haben: Von den 500 Menschen, die dort in der Schlange stehen, gehen am Ende des Tages 499 nach Hause und haben keine Wohnung, weil eben nur diese eine Wohnung zu vergeben ist. – Ich finde, das macht es so plastisch, macht es so manifest: Wir müssen das Angebot auf unserem Wohnungsmarkt verbreitern. Wir müssen dafür sorgen, dass die Wohnungsmärkte ausgeglichen werden, indem wir mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dann kriegen wir die steigenden Mieten auch in den Griff, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es ist uns ganz wichtig, dass wir nicht immer nur auf eine Regulierung schauen. Wir haben auch Grenzen, die uns das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt hat. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes vom Juli 2019 haben wir sehr genau vor Augen. Dort ist ausgeführt worden, dass auch die Befristung der Mietpreisbremse ein zentrales Argument dafür war, dass sie am Ende noch verhältnismäßig war.
Deswegen bin ich auch sehr dankbar, Herr Steffen, dass etwa die Diskussion um die Verschiebung des Stichtages für die Ausnahme von der Mietpreisbremse für Neubauten jetzt vom Tisch ist. Denn das hätte am Ende dazu geführt, dass wir diejenigen, die im Vertrauen auf uns gesagt haben: „Ja, ich nehme Geld in die Hand, ich investiere in den Bau von neuen Wohnungen“, massiv enttäuscht hätten. Wir hätten – der Kollege Krings hat das ausgeführt – rückwirkend eingegriffen, wir hätten rückwirkend die Spielregeln verändert. Das hätte genau dazu geführt, dass viele sich zurückgezogen hätten.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Die Linke?
Selbstverständlich doch.
Vielen Dank, Herr Luczak, für die Möglichkeit, die Zwischenfrage zu stellen. – Sie sagen ja immer, „Bauen, bauen, bauen“ würde die Wohnraumkrise lösen. Wir als Linke sagen: Wir brauchen einen Mietendeckel, um wirklich nachhaltig die Mieten zu senken; denn wir sehen, dass sie uns davongaloppieren, gerade weil der Neubau so teuer ist.
Jetzt wollen Sie den Bauturbo zünden. Dabei wissen wir ja, dass gerade der Neubau von der Mietpreisbremse ausgenommen ist. Meine Kollegin Lay hat gerade sehr gut ausgeführt, dass der Neubau schon seit 2011 ausgenommen ist. Das heißt, die Zahl der Wohnungen, die ab dem Zeitpunkt erstmals genutzt wurden, wird immer größer, und damit steigt die Zahl der Mietwohnungen, die von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Das heißt, es gibt immer mehr Mietwohnungen, die sehr teuer neu gebaut wurden, wodurch die Menschen, die da einziehen, mit einer hohen Miete belastet werden. Und der Mietspiegel führt dazu, dass auch die Mieten der Bestandswohnungen steigen, wenn die Miete im Neubau immer teurer wird.
Wie erklären Sie den Menschen, die jetzt in einem Umfeld wohnen, in dem teure neue Wohnungen gebaut wurden, dass ihre Mieten steigen, weil auch die Neubauten, die von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, vom Mietspiegel erfasst werden? Können Sie nicht einfach mal anerkennen, dass sowohl „Bauen, bauen, bauen“ als auch die Ausnahme für Neubauten von der Mietpreisbremse absolut in die mietenpolitische Sackgasse führen und Sie hier wirklich die Hütte anzünden?
Liebe Frau Kollegin Gennburg, zunächst möchte ich Sie gerne korrigieren: Nicht seit 2011 sind Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen, sondern seit Oktober 2014. Kollegin Lay hat das richtig ausgeführt. Da haben Sie offensichtlich nicht zugehört.
Das ist deswegen wichtig gewesen, weil wir damals, zur Zeit der Diskussion über die Mietpreisbremse, verhindern wollten, dass sich am Ende diejenigen vom Markt zurückziehen, die wir brauchen, wenn wir bezahlbare Wohnungen, wenn wir einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt schaffen wollen.
Im Übrigen gibt es bei Ihnen offensichtlich eine grundlegende Verkennung, wie sich eine ortsübliche Vergleichsmiete und ein Mietspiegel bilden. Das, was an Neubau existiert, wird vom Mietspiegel in einer bestimmten Baualtersklasse widergespiegelt. Der Bestand nebenan, der vielleicht vor 20 Jahren gebaut wurde, ist in einer ganz anderen Baualtersklasse. Das heißt, die Mieten im Neubau wirken sich gar nicht unmittelbar auf die Mieten im Bestand aus.
Ich möchte an der Stelle einen weiteren Punkt ansprechen – das ist mir ganz wichtig, weil die Diskussion ja auch immer über Schlagzeilen geführt wird –: Frau Lay hat gerade ausgeführt, dass in den letzten zehn Jahren die Mieten explodiert, über 100 Prozent angestiegen seien. Mir ist ganz wichtig, zu betonen: Es handelt sich hier um die Angebotsmieten in einem bestimmten Marktsegment, das man auf Immobilien Scout findet. Das ist aber keineswegs der gesamte Markt; denn es gibt allein hier in Berlin bis zu 450 000 Wohnungen, die zum Beispiel von unseren städtischen Gesellschaften angeboten werden. Da liegt die durchschnittliche Miete unter 7 Euro. Die durchschnittliche Miete in Berlin liegt im Schnitt bei 7,21 Euro.
Ich anerkenne natürlich, dass es für viele Menschen schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Ich anerkenne natürlich, dass es bei Neubauten schwierig ist. Aber gerade deswegen kommt es darauf an, zielgenaue Lösungen zu finden.
Sie reden jetzt über den Mietenstopp und den Mietendeckel, den Sie einführen wollen. Wir haben doch die Erfahrungen hier in Berlin gemacht. Der Mietendeckel war nicht nur krachend verfassungswidrig, sondern hat vor allen Dingen auch dazu geführt, dass 50 Prozent der Wohnungsangebote, die wir auf dem Berliner Wohnungsmarkt hatten, dort runtergenommen worden sind. Am Ende waren die Schlangen bei den Wohnungsbesichtigungen doppelt so lang. Das war das Resultat Ihres verfassungswidrigen Mietendeckels. Deswegen werden wir das nicht mitmachen.
Wir gehen jetzt mit der Mietpreisbremse einen Schritt weiter, wir verlängern sie. Aber ich will auch sehr deutlich sagen: Wir gehen an die Grenzen dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist. Ich hatte es gerade ausgeführt: Das Bundesverfassungsgericht hat uns enge Grenzen gesetzt, was die Befristung anbelangt, aber eben auch, was die Ausnahmen anbelangt.
Wir haben gerade über die Neubauten gesprochen; aber es gibt ja weitere Ausnahmen, die Sie abschaffen wollen. Es geht etwa um die Vormiete; da geht es um Vertrauensschutz. Wenn ich vorher eine bestimmte Miete rechtmäßig habe nehmen können, können wir als Gesetzgeber natürlich nicht sagen: „Jetzt darfst du das aber nicht mehr“, und damit möglicherweise ganze Finanzierungsströme durcheinanderbringen.
Das Gleiche gilt im Übrigen bei einer umfassenden Modernisierung. Es ist richtig, dass es diese Ausnahme gibt, weil wir auch andere gesamtgesellschaftliche Herausforderungen haben, die wir miteinander meistern müssen. Wir müssen unseren Gebäudebestand klimaneutral machen; wir müssen das Klima schützen. Das werden wir aber nur hinkriegen, wenn wir auch energetische Modernisierung in unserem Land voranbringen. Das Gleiche gilt für die demografische Entwicklung. Wir haben viele, viele Menschen, die erfreulicherweise immer älter werden. Die brauchen aber einen Fahrstuhl. Die brauchen ein seniorengerecht gestaltetes Bad. Deswegen brauchen wir Investitionen in die energetische Modernisierung, und wir brauchen Investitionen in den altersgerechten Umbau. Wenn Sie jetzt sagen, wir müssten die Ausnahme für die umfassende Modernisierung abschaffen, dann wird die Folge sein, dass niemand mehr investiert. Dann schaffen wir unsere Klimaschutzziele nicht.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Die Linke?
Dann schaffen wir es auch nicht, dass der demografische Wandel gemeistert wird. Deswegen müssen die Ausnahmen – die sind alle wohlerwogen – bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Ja.
Vielen herzlichen Dank, Herr Luczak, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ist Ihnen bewusst, dass die Berlinerinnen und Berliner in dem Zeitraum, in dem der Mietendeckel gegolten hat, jährlich um 3 Milliarden Euro entlastet wurden?
3 Milliarden Euro hatten die Berlinerinnen und Berliner mehr in der Tasche, um zu überleben.
Die zweite Frage. Ist Ihnen bewusst, dass das Bundesverfassungsgericht nicht etwa die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes angekreidet hat, sondern lediglich die Zuständigkeit des Landes Berlin abgelehnt hat? Das ist ein qualitativer Unterschied zu dem, was Sie gerade gesagt haben.
Mir ist, Frau Kollegin, sehr bewusst, dass der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes – der war nämlich dafür zuständig – insbesondere die Fragen der Kompetenz, der Zuständigkeit geprüft hat und die am Ende schon klar verneint hat. Das war im Vorhinein absehbar. Sie in Berlin als Teil von Rot-Rot-Grün haben den Kopf in den Sand gesteckt und sind dann mit dem Kopf gegen die Wand gefahren. Das alles ist mir sehr bewusst. Das Verfassungsgericht ist in der Tat – leider, wie ich finde – nicht mehr dazu gekommen, zu den materiellrechtlichen Fragestellungen inhaltlich Stellung zu nehmen. Das ist keine Besonderheit; das macht jedes Gericht so: Wenn die Frage der Zuständigkeit bzw. der Kompetenz schon verneint worden ist, dann lässt man sich dazu nicht mehr ein.
Dennoch sind die Argumente natürlich absolut auf unserer Seite. Jetzt gehe ich noch mal weg von den verfassungsrechtlichen Argumenten. Man hat schon bei der Diskussion im Juni 2019, als die Eckpunkte für den Mietendeckel auf den Weg gebracht worden sind, bei Immobilien Scout und anderen klar gesehen, wie die Zahl der Angebote auf dem Mietwohnungsmarkt rapide runtergegangen ist. Am Ende waren es über 50 Prozent. Sie können sich mal die Studien des IW Köln beispielsweise vom August des letzten Jahres anschauen. Die haben sehr schön untersucht, welche verheerenden Auswirkungen der Mietendeckel am Ende auf den Wohnungsmarkt von Berlin hatte. Der Berliner Wohnungsmarkt hat sich bis heute noch nicht davon erholt, dass das Wohnungsangebot so heruntergefahren worden ist.
Deswegen sage ich noch mal: Der Mietendeckel war nicht nur verfassungswidrig, sondern hat vor allen Dingen den Mieterinnen und Mietern in unserem Land geschadet, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will gerne noch einen letzten Punkt ansprechen, weil wir ja, wie ich finde, auch darüber nachdenken müssen, was nach 2029 folgt, wenn das befristete Instrument der Mietpreisbremse ausläuft. Noch mal: Ich finde, wir brauchen starke soziale Leitplanken im Mietrecht. Wir wollen nicht, dass Menschen aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Aber ich finde auch, dass wir uns mit den inhaltlichen Schwächen der Mietpreisbremse auseinandersetzen müssen. Die Mietpreisbremse ist nicht sozial zielgenau. Der Chefarzt profitiert von der Mietpreisbremse genauso wie die Krankenschwester, und ich würde mal die Behauptung in den Raum stellen: Der Chefarzt kann sich wahrscheinlich jede Wohnung hier in Berlin leisten.
Deswegen muss man schon die Frage stellen, ob wir nicht miteinander ein Instrument entwickeln wollen, das zielgenau ist,
das der Krankenschwester, dem Busfahrer, der Pflegerin hilft, aber nicht unbedingt denjenigen hilft, die heute gar kein Problem haben, ihre Miete zu zahlen. Mein Wunsch wäre, dass wir uns in der Koalition und in der angesprochenen Kommission genau mit diesen Fragen auseinandersetzen und ein Instrument in der Nachfolge der Mietpreisbremse entwickeln, das die wirtschaftlich Schwachen, diejenigen, die den staatlichen Schutz über Regulierung benötigen, wirklich schützt,
aber gleichzeitig nicht verhindert, dass mehr, schneller und kostengünstiger gebaut werden kann. Das wäre mein Wunsch. Heute beschließen wir die Verlängerung der Mietpreisbremse, aber wir müssen uns überlegen, wie es danach weitergeht.
Vielen Dank, Kolleginnen und Kollegen.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich Frau Kollegin Hanna Steinmüller das Wort geben.