Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ökonomen, darunter auch der mit dem Wirtschaftsnobelpreis ausgezeichnete US-Amerikaner Paul Krugman, sind sich weltweit weitgehend darin einig, dass eine staatliche Mietpreisbegrenzung das Mietangebot qualitativ und quantitativ merklich reduziert.
Darauf, liebe Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, hat Ihr eigener Sachverständiger Professor Voigtländer in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung an diesem Montag im Rechtsausschuss hingewiesen. Selbst der Haus- und Hofökonom der Sozialdemokraten, Professor Fratzscher, hat sich in der Vergangenheit bereits eindeutig gegen einen Mietendeckel und zumindest längerfristig auch gegen die Mietpreisbremse ausgesprochen.
Es besteht also Einigkeit, dass vor allem eine Erhöhung des Mietangebots zu einer nachhaltigen Verbesserung, zu einer Linderung der Not in angespannten Wohnungsmärkten führt. Und dennoch hält die Koalition an ihrer Absicht zur Verlängerung der Mietpreisbremse fest. Was für eine ökonomische Geisterfahrt, meine Damen und Herren!
Es ist zutreffend, dass der Wohnungsmarkt in vielen größeren Städten, vor allem in Ballungsräumen, stark angespannt ist und diese Situation zu erhöhten Mieten führt. Die von der Koalition beabsichtigte Verlängerung der Mietpreisbremse führt aber gerade nicht zu einer Verbesserung der Gesamtsituation, sondern verschärft, im Gegenteil, die vorhandenen Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt noch.
Die Gründe dafür sind im Grunde durch zahlreiche internationale Untersuchungen belegt: Künstlich abgesenkte Mieten verhindern ein Ausweichen von Wohnungsinteressenten ins Umland, was die Nachfrage nach Wohnungen im angespannten Markt weiter erhöht. Bestandsmieter, die bei steigenden Mieten nach einer kleineren Wohnung Ausschau gehalten hätten, verbleiben in der größeren Wohnung. Eigentümer nehmen Wohnungen, die sie bei unregulierten Marktmieten zur Vermietung angeboten hätten, durch Eigennutzung oder Umwandlung in Wohneigentum bzw. Ferienwohnraum vom Wohnungsmietmarkt. Die Bautätigkeit bei Mietwohnungen lässt aufgrund eingeschränkter Renditeerwartungen deutlich nach. Das ist eindeutig nachgewiesen, meine Damen und Herren.
Alle genannten Verhaltensweisen führen im Ergebnis dazu, dass das knappe Wohnungsangebot weiter sinkt. Die Konkurrenz auf ohnehin angespannten Mietmärkten erhöht sich gerade im unteren und mittleren Preissegment durch Fortschreibung der von der Koalition favorisierten Mietpreisbremse deutlich. Es sind die Bezieher höherer Einkommen, auf die sich die wenigen Vermieter als Folge der erneuten Fortgeltung der Mietpreisbremse konzentrieren werden. Die Chancen von Mietinteressenten mit geringer Bonität werden hingegen noch geringer. Das vergessen Sie bei Ihrem Konzept, meine Damen und Herren.
Die Feststellungen, die ich soeben dargelegt habe, bestätigt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2024/2025. – Herr Luczak, vielleicht hören Sie kurz zu, weil es auch für Sie interessant ist.
Besonders herausgestellt wurde dabei der Umstand, dass die sozialpolitischen Ziele mit der Mietpreisbremse geradezu verfehlt werden. Ich darf zitieren, Randnummer 362 des Gutachtens:
„Eine Regulierung von Mieten in dieser Form ist aufgrund der mangelnden Zielgenauigkeit […] nicht als verteilungspolitisches Instrument geeignet.“
Es ist mir völlig unverständlich, dass die Koalition sich diesen Erkenntnissen völlig verschließt, auch wenn ich anerkenne, Herr Kollege Luczak, dass Sie das durchaus erkennen.
Die mit der Mietpreisbremse verbundenen Probleme waren schon bei ihrer Einführung im Jahr 2015 bekannt. Daher wurde sie zeitlich klar bis 2020 befristet. Dennoch soll einer ersten fünfjährigen Verlängerung nun eine vierjährige Anschlussverlängerung folgen. Die weitgehend bedenkenfreie abermalige Verlängerung der Mietpreisbremse nährt jedoch die Befürchtung, dass diese zum Dauerzustand und damit zu einem permanenten Bremsklotz vernünftiger Wohnungspolitik wird.
Damit aber nicht genug. Der Koalitionsvertrag und kürzliche Andeutungen der Justizministerin hier im Haus – auch Herr Demir hat es vorhin bestätigt – lassen weitere Reglementierungen für Mietverträge erwarten. Eine Beschränkung der Indexmietvereinbarungen, Einschränkungen der Umlagefähigkeit verschiedener Mietnebenkosten und Verschärfungen im Strafrecht und weitere Verschärfungen sind regierungsseits in der Diskussion.
Verehrte Kollegen der Koalition, Sie befinden sich damit auf dem Weg zur staatlichen Zwangswirtschaft im Wohnungsmietsektor! Eigentümer von Wohnraum werden Sie damit mit Sicherheit nicht für eine Vermietung begeistern können.
Im Ergebnis wird die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere vier Jahre in Ballungsräumen nicht für erschwingliche Mieten sorgen. Sie sorgt vielmehr dafür, dass einkommensschwächere Mietinteressenten, die ohnehin schon Probleme bei der Wohnungssuche haben, es laufend und zunehmend schwerer haben werden. Das ist alles andere als sozial.
Eine abschließende Bemerkung nochmals an die Kollegen der CDU/CSU: Sie wissen, dass Sie wohnungspolitisch wirksame Lösungen nur zusammen mit einer Fraktion herstellen können – es ist die AfD.
Vielen Dank.
Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich dem Kollegen Carsten Müller das Wort erteilen.