Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es heißt: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es eingebracht wurde. Bei diesem Gesetz ist es aber anders. Die Aussetzung des Familiennachzugs wurde im Eilverfahren durchgepeitscht. Das merkt man auch. Wir debattieren heute exakt denselben Text, den wir bei der letzten Lesung schon vorliegen hatten.
Die SPD hat nicht eine Forderung ihrer eigenen Sachverständigen aus der Anhörung aufgenommen. Die Sachverständigen der demokratischen Opposition und der SPD waren sich einig: Dieses Gesetz sollte auf gar keinen Fall kommen.
Und wenn doch, dann bitte wenigstens mit einer angemessenen Härtefallregelung und einer Stichtagsregelung.
Für die Betroffenen bedeutet das ganz konkret: Ehepartnerinnen, Kindern und Eltern wird die Tür vor der Nase zugeschlagen, egal wo sie aktuell im Verfahren stehen, egal wie lange sie schon auf ein gemeinsames Familienleben warten. Sie alle müssen in zwei Jahren wieder bei null anfangen.
Dafür gibt es keinerlei Rechtfertigung. Das ist ein Armutszeugnis, liebe SPD!
Zu dieser Debatte habe ich jemanden eingeladen, der seit Tagen gegen dieses Gesetz demonstriert. Herr Abdo sitzt auf der Tribüne – ich grüße Sie ganz herzlich –,
und ist konkret von dieser Gesetzesänderung betroffen. Er ist vor Jahren aus Syrien vor Krieg und Gewalt geflohen. Er ist subsidiär schutzberechtigt. Schon lange befindet er sich im Verfahren, um seine Frau und seine minderjährigen Kinder nach Deutschland zu holen. Seine älteste Tochter ist schwer krank, und sie wird während der geplanten Aussetzung 18 Jahre alt sein.
Das bedeutet: Die Bundesregierung trennt Familie Abdo auf unbestimmte Zeit.
In ihrem Koalitionsvertrag sagen Union und SPD, dass sie Familien in den Mittelpunkt stellen wollen. Das gilt anscheinend nicht für die Familie von Herrn Abdo und schon gar nicht für all die anderen Familien subsidiär Schutzberechtigter.
Der Familiennachzug ist sicher, er ist planbar und eh schon auf 12 000 Personen im Jahr begrenzt; 80 Prozent davon sind Frauen und Kinder. Schon heute beträgt der Zeitraum von der Antragstellung bis zum Nachzug der Kernfamilie durchschnittlich vier bis fünf Jahre. Ihre Gesetzesänderung wird die Trennung auf mindestens sechs bis sieben Jahre verlängern. Sechs bis sieben Jahre, in denen Integration nicht stattfinden kann; denn ein stabiles Familienleben ist die Basis für erfolgreiche Integration.
Sechs bis sieben Jahre voller Angst und Sorge; denn die meisten der subsidiär Schutzberechtigten kommen aus Syrien, aus Afghanistan oder aus Eritrea. Keines dieser Länder ist sicher, und keines dieser Länder wird in naher Zukunft sicher sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns ehrlich sein: Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Kapitulation vor den Rechten.
Er zeigt das wahre Gesicht dieser unionsgeführten Regierung. Sie stimmen heute gegen jede glaubwürdige Integrationspolitik und gegen jede Menschlichkeit.
Und Sie tragen all das mit, liebe SPD. Das machen wir nicht mit. Wir stimmen dagegen.