Herr Bundeskanzler, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts hat sich als aktiver Richter eines höchsten Verwaltungsgerichts geäußert, weil er die Auffassung, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, offensichtlich nicht teilt. Ich gebe Ihnen wirklich noch mal den Ratschlag mit: Lesen Sie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts!
Zu dem zweiten Punkt, den Sie ja schon angesprochen haben. Die Bundespolizei schiebt 2,8 Millionen Überstunden. Es gibt viele Kündigungen und eine hohe Frustration, wie die Gewerkschaft der Polizei berichtet. Als Reaktion haben wir jetzt den Dominoeffekt der polnischen Regierung an den Grenzen, und das alles zur Ferienzeit. Wegen der Belastung der Bundespolizei haben wir Sicherheitslücken an Bahnhöfen und Flughäfen. Glauben Sie, dass es das alles wert ist? Oder sehen Sie nicht auch, dass das angesichts der Zahlen einfach eine vollkommen unverhältnismäßige Maßnahme ist?