Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ressort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beansprucht nach dem vorgelegten Entwurf nur etwa ein Fünfhundertstel oder 0,2 Prozent des Haushaltsvolumens – ein betraglich also vergleichsweise wenig bedeutsames Ressort. So weit, so gut? Leider nein.
Stellvertretend für viele Fehlsteuerungen steht die jahrelange Verschleppung der Digitalisierung der Justiz. Man möchte diese vorantreiben. Ich weiß allerdings nicht, ob das wirklich funktionieren wird, meine Damen und Herren.
Die Digitalisierung aller Verwaltungsdienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen war ursprünglich bis Ende 2022 angeordnet. Erst gegen Ende der vorherigen Legislatur gestand die damalige Koalition das krachende Scheitern dieser zeitlichen Vorgaben ein
wegen – ich zitiere – „komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer heterogenen IT-Landschaft“, wie es auf der Webseite des Digitalministeriums heißt. Durch Änderungen des § 1a Onlinezugangsgesetz wurden die Digitalisierungsverpflichtungen der Verwaltungen inzwischen bis zum Sommer 2029 bzw. sogar 2030 gestreckt – ein offenes Eingeständnis staatlichen Versagens im Bereich vermeintlich so dringender Digitalisierung.
Die ernsthafte Absicht zu einer Beschleunigung kann ich trotz aller Beteuerungen in dieser Angelegenheit leider nicht erkennen. Da helfen auch keine vollmundigen Digitalisierungsankündigungen im Koalitionsvertrag und auf den einschlägigen Webseiten Ihres Hauses, Frau Ministerin. Diese wecken lediglich Erwartungen, die diese Regierung angesichts ihrer bisher gezeigten Leistungsfähigkeit kaum erfüllen kann.
Im Übrigen – an die SPD gerichtet –: Sie verweisen auf eine Zukunft, die die SPD angesichts aktueller Umfragewerte möglicherweise gar nicht mehr mitgestalten kann.
Dass auch für die aktuelle Koalition staatliche Beharrungskräfte und fehlender Reformwille gegenüber den Interessen der Bürger und Unternehmen vorgehen, zeigt beispielhaft die seit Ende 2024 bestehende und auch von der aktuellen Koalition weiter aufrechterhaltene Beschränkung der elektronischen Kommunikation mit Finanzämtern allein auf die Anwendung „Elster“, die hierfür völlig ungeeignet ist, statt Anwälten und Steuerberatern die lange eingespielte Kommunikation per beA und beSt zu ermöglichen. Es gibt aus meiner Sicht keinerlei Anzeichen dafür, dass die Koalition hieran irgendetwas ändern möchte, obwohl hinzukommt, dass die Finanzverwaltungen der Länder sukzessive auch noch die so vielgescholtenen Faxgeräte abschaffen möchten und damit jede vernünftige, schnelle Kommunikation auch noch abgeschaltet wird. Jede Rechtseingabe an das Finanzamt wird auf diesem Weg zu einem kommunikativen Desaster. Offenbar hat man sich an der Berliner Verkehrspolitik orientiert.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Der Staat funkt also auf veralteter Welle und zulasten der Bürger und Unternehmer in diesem Land. „Rückschritt statt Fortschritt“ lautet die Devise statt Digitalisierung.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in der Debatte ist für die Unionsfraktion Sebastian Steineke.