Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Frau Dr. Alice Weidel hat in ihrer gestrigen Rede
die fatale Lage, in der sich Deutschland aufgrund der Politik der letzten Jahre befindet, deutlich skizziert
und den 12-Punkte-Plan der AfD zur Lösung der Misere gegenübergestellt. Statt sich mit diesem Plan, der für wesentliche Fragen sehr konkrete und klare Lösungen anbietet, sachlich auseinanderzusetzen,
wurden wieder nur die üblichen Anti-AfD-Phrasen gedroschen, um davon abzulenken, dass meine Fraktion immerzu den Finger in die Wunden Ihrer katastrophalen politischen Entscheidungen legt.
Aber seien Sie gewiss: Die Menschen sehen inzwischen sehr genau, wer für die Zukunft Deutschlands fundamentale Entscheidungen trifft
und wer die Probleme und Fehler nur benennt.
Schauen wir noch einmal kurz auf wichtige Kennziffern der aktuellen Haushaltsplanungen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung der Koalition werden bis 2029 neue Rekordschulden in Höhe von rund 860 Milliarden Euro aufgebaut. Die explizite Verschuldung des Bundes steigt danach auf gigantische 2,7 Billionen Euro. Der Bundesrechnungshof stellt zu Recht fest: Die Koalition verfolgt eine grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Hochrisikostrategie in Sachen Haushaltspolitik, meine Damen und Herren.
Was braucht unser Land stattdessen? Mutige und kraftvolle Entscheidungen,
Entlastung der Leistungsbereiten und auch vereinfachte und schnellere Abläufe der öffentlichen Verwaltung. Letzterem dient die Digitalisierung von Justiz und Rechtspflege. In der gestrigen Generaldebatte sprach Bundeskanzler Merz von einer europäischen Digitalisierungsoffensive. Mein Vorschlag: Erledigen wir doch zunächst einmal die Digitalisierungsaufgaben in unserem eigenen Land! Damit haben wir wahrlich genug zu tun.
Frau Ministerin Dr. Hubig, Sie haben die Digitalisierung der Justiz zu einem Ihrer Aufgabenschwerpunkte gemacht. Wir werden bei aller grundsätzlichen Bereitschaft, diese Bemühungen zu unterstützen, bei sämtlichen Digitalisierungsvorhaben genau hinsehen, ob sie wirklich bürger- und unternehmerfreundlich sind und ob bei ihrer Umsetzung nicht wesentliche rechtsstaatliche Errungenschaften gefährdet werden.
Angesichts der begrenzten Mittel für die umfangreichen Digitalisierungsvorhaben möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, einen konkreten und sinnvollen Digitalisierungsvorschlag unterbreiten. Sorgen Sie kurzfristig durch eine Ergänzung in Ihrer Vorlage zum Steueränderungsgesetz 2025, konkret durch die Aufhebung von § 87a Absatz 1 Satz 2 AO – Entschuldigung, dass ich das so genau zitiere –, dafür, dass Rechtsanwälte wieder über das besondere elektronische Anwaltspostfach, beA, außergerichtlich mit den Finanzverwaltungen kommunizieren können. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat dieses Haus im vergangenen Jahr aufgrund kurzfristiger Länderinterventionen Rechtsanwälten genau diese Möglichkeit genommen, während Finanzämter bemerkenswerterweise weiterhin über das beA mit Rechtsanwälten kommunizieren dürfen und das auch tun. Machen Sie diesen sehr kurzsichtigen Fehler in Absprache mit den Kollegen rückgängig, und ändern Sie diese Vorlage!
Vielen Dank.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Martin Plum.