Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die hybride Kriegsführung gegen Deutschland, EU- und NATO-Mitgliedstaaten haben die sicherheitspolitische Lage in Deutschland und in Europa spürbar verschärft. Das Eindringen russischer Drohnen in den polnischen Luftraum gestern zeigt, wie dramatisch, wie ernst die Lage ist. Russland testet täglich unsere Reaktionsfähigkeit, insbesondere mit gezielten Angriffen auf unsere kritische Infrastruktur, kurz: KRITIS, und das nicht nur sichtbar, sondern auch unsichtbar im Cyberraum. KRITIS ist die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wenn wir sie nicht schützen, dann schaffen es Staaten wie Russland, unsere Gesellschaft zu destabilisieren.
Genau darum geht es bei der NIS-2-Richtlinie. Wir müssen unsere kritische Infrastruktur widerstandsfähig aufstellen. Die Maßnahmen der Richtlinie sind notwendig und mit Blick auf die geopolitische Lage längst überfällig.
Da das Thema so wichtig ist, könnte man meinen, die Bundesregierung ginge mit gutem Beispiel voran. Doch im Gesetzentwurf schieben Sie die Verantwortung für IT-Sicherheit einseitig den Unternehmen und öffentlichen Stellen zu. Die eigene Bundesverwaltung nehmen Sie aus den strengen IT-Sicherheitsvorgaben raus. Aber was bringt es, wenn kritische Daten bei den Unternehmen und bei den öffentlichen Stellen sicher sind und dann bei den Verwaltungen abgegriffen werden? Sehr geehrte Kollegen von der CDU/CSU, sehr geehrter Herr Henrichmann, wenn Sie das genauso sehen, was ich sehr gut finde, dann schreiben Sie es doch mit uns gemeinsam rein!
Fehlendes Geld ist keine Entschuldigung; denn mit der Grundgesetzänderung haben wir Spielraum geschaffen.
Laut einem neuen Bericht erfüllen nur 10 Prozent der Rechenzentren des Bundes den Mindeststandard. Das ist nichts Neues. Gerade bei der öffentlichen Verwaltung gibt es Nachholbedarf. Von den geplanten Stellen für die Cybersicherheit des Bundes ist aber nur noch die Hälfte übrig. Unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus lassen Sie nun offene Flanken bei unserer Regierung. Russland und seine Cyberkriminellen werden es Ihnen danken.
Die NIS-2-Richtlinie bedeutet umfassende Verpflichtungen für Wirtschaft und öffentliche Stellen. Sie bringt auch zusätzliche Herausforderungen. Deswegen braucht es unbedingt Klarheit und Rechtssicherheit. Dieser Entwurf hat aber noch einige juristische Mängel und Baustellen. Die Bundesregierung verwässert den Anwendungsbereich der Richtlinie, indem sie KRITIS-Betreiber ausnimmt, deren kritische Tätigkeiten nur einen Teil ihres Geschäftsbereichs ausmachen. Was das bedeutet, weiß keiner. Hacker interessiert das nicht.
Diese Ausnahme dürfen wir nicht durchwinken, wenn wir der hybriden Bedrohungslage gerecht werden wollen. Die Kritik von Anwälten, Verbänden und der Wirtschaft scheint bei Ihnen noch nicht angekommen zu sein. Doch glücklicherweise haben Sie das Parlament, um diese Fehler nachzubessern – angesichts der Bedrohungslage lieber heute als morgen.
Für die Fraktion der CDU/CSU hat nun das Wort der Abgeordnete Henri Schmidt.