Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass wir, als die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen haben, eigentlich einen Konsens hatten, dass Ortskräfte, die gefährdet sind, die Möglichkeit haben sollten, nach Deutschland zu kommen, um die Gefährdungslage auszuschließen. Zunächst hatte ich da eine Zahl von 900 gehört, mit dem Faktor vier wegen der Familienangehörigen. Am Anfang gingen wir also von 3 000 bis 4 000 Personen aus.
Im Fokus standen damals Ortskräfte, die in einem sicherheitsrelevanten und sensiblen Bereich unterwegs waren und bei denen man in der Tat nach der Machtübernahme davon ausgehen konnte, dass ihnen nicht nur Repressalien, sondern vielleicht sogar eine Verfolgung drohen würde. Es gab aber auch viele andere Ortskräfte, die kulturell, in der Infrastruktur, in der Versorgung, in der Bildung unterwegs waren, und da erschlossen sich am Anfang nicht unbedingt eine grundsätzliche Verfolgungssituation und eine individuelle Gefährdung.
Es wurden dann mehrere Programme aufgelegt – die Kollegin Gambir hat die vier Programme ja schon aufgezählt –, und es wurden in großem Umfang und sehr großzügig über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das Bundesaufnahmeprogramm Aufnahmeerklärungen abgegeben. Rund 45 000 Menschen wurde eine Aufnahme in Aussicht gestellt, und etwa 38 000 Menschen sind in der Zwischenzeit auch nach Deutschland gekommen.
Frau Gambir, jetzt gehen wir mal ins Detail. Ich wundere mich, dass Sie von „rechtswidrig“ und von „Rechtsverstößen“ reden und das hier so zum Vorwurf machen.
Wissen Sie, wie die Verfahren durchgeführt wurden? Ja?
Auf Betreiben von Annalena Baerbock wurden über hundert Privatorganisationen mit einer Vorauswahl der Personen beauftragt; ihnen wurde das übertragen.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Union – die Ampelregierung war ja wirklich zurückhaltend bei dem Thema; wir haben kaum etwas erfahren – hat die Bundesregierung erklärt, dass die meldeberechtigten Stellen dafür Gewähr bieten müssen, dass die Informationen zur vorgeschlagenen Person plausibel sind.
Ich finde, es ist ein einmaliger und skandalöser Vorgang, in einem derartig sicherheitsrelevanten Bereich staatliche Aufgaben an NGOs zu übertragen.
Und dann nehmen Sie das mal zur Kenntnis, kaum bekannt: Das war auch der Grund, warum sich Theresa Breuer, Begründerin der Organisation Kabul Luftbrücke, aus der Organisation vollständig zurückgezogen hat.
Sie hat genau dieses Auswahlverfahren kritisiert, diese Intransparenz. Und als jemand, der es wissen musste, bemängelte sie, dass es keine zentrale Anlaufstelle gibt, dass es keine Überwachung, keine Organisation, keine Aufsicht gibt und dass in der Tat NGOs mit guten Kontakten Personen melden konnten. Das Verfahren bezeichnete sie – –
Herr Kollege Seif!
Ja, den Satz würde ich gerne noch zu Ende bringen.
Gerne.
Das Verfahren bezeichnete sie als „willkürlich“ und „undurchsichtig“. Und sie hat dann auch gesagt: Der Vetternwirtschaft wurde „Tür und Tor“ geöffnet. – So, jetzt können Sie gerne Ihre Zwischenfrage stellen.
Genau. Ich wollte Sie gerne fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen.
Mit Erlaubnis der Präsidentin mache ich das.
Ja.
Ja, gerne.
Herr Seif, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Sie stellen es jetzt so dar, als ob das vielzählige Engagement der Ampelregierung zur Aufnahme von Afghanistan –
alles immer gemessen an dem starken Verantwortungsbewusstsein, das wir gegenüber dem Land Afghanistan empfinden – und die unzähligen Aufnahmeprogramme quasi abseits von Rechtsstaatlichkeit gelaufen wären. Ich möchte Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir im Bundesaufnahmeprogramm eng mit der Zivilgesellschaft kooperiert haben
und uns haben unterstützen lassen, weil viele Menschen vor Ort mit diesen Organisationen kooperiert haben. Sie wurden stark eingebunden, auch um den gesellschaftlichen Rückhalt für diese Aufnahmeprogramme mit zu gewährleisten, sie haben aber keinesfalls die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Form ersetzt. Die wesentlichen Aufnahmen, auf die Sie ja auch Bezug genommen haben, sind über § 22 Asylgesetz gelaufen, und die laufen nach einem ganz regulären Verfahren über das Auswärtige Amt mit Einvernehmen des Bundesinnenministeriums.
Zusätzlich gab es auch noch Sicherheitsüberprüfungen. Also, bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keinesfalls an irgendeiner Stelle sicherheitspolitische Fragen außer Acht gelassen haben,
sondern dass wir dem natürlich Rechnung getragen haben!
Und deshalb möchte ich Sie fragen, ob Sie von Ihrer Aussage jetzt hier Abstand nehmen oder weiter daran festhalten, der Ampelregierung vorzuwerfen, sie hätte sozusagen verantwortungslos und wenig rechtsstaatlich gehandelt.
Kommen Sie bitte zum Punkt.
Und ich möchte kurz erwähnen: Die AfD hat hier noch Redezeit; sie kann die dafür nutzen. Dieses Dazwischenquatschen ist so was von nervig!
Also, mit Ihrer Frage entlarven Sie das Ganze ja schon selbst. Ich bin noch gar nicht zu den sicherheitspolitischen Fragen gekommen. Dazu komme ich gleich noch.
Das Verfahren war intransparent. Ich weiß als Jurist, wie ein Staat organisiert sein muss, welche Aufsichtsmechanismen eingebaut werden müssen. Ich weiß auch, dass überall Willkür, Vetternwirtschaft und Begünstigung stattfinden, wo es diese Mechanismen nicht gibt, und dass die falsche Auswahl getroffen wurde.
– Da gibt es nichts zurückzunehmen. – Und gestatten Sie mir die Feststellung: Dieses Programm, wie es durchgeführt wurde, politisch und tatsächlich in der gelebten Praxis, war unmöglich. Ich hoffe, dass das ein einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik Deutschland bleibt.
Jetzt kommen wir zu den nächsten Punkten. Es wurden in der Tat rechtsstaatliche Kriterien und Maßstäbe über Bord geworfen. Es gibt den Fall des Mohammad G. Das ist jemand, der einen nachweislich verfälschten Ausweis vorgelegt hat, mit unklarer Identität.
Das wurde von der Botschaft ins Auswärtige Amt gemeldet, und dann hat das Auswärtige Amt gesagt: Das macht nichts, erteilt bitte ein Visum. – Ich bin froh und dankbar, dass die Mitarbeiter in der Botschaft in Islamabad das verweigert und nicht durchgeführt haben.
Dann kommen wir zu den Fällen der Proxypässe. Normalerweise sind Proxypässe keine Grundlage für die Erteilung von Visa. Proxypässe werden von einem Vertreter beantragt – in diesem Fall in Afghanistan –, meistens auf dem Postweg.
Man legt ein Foto bei, und dann bekommt man diesen Proxypass. Durch Bundespolizeibeamte, die sehr gewissenhaft vorgegangen sind, ist bei Einreise aufgefallen: In mehreren Fällen wurden auf Grundlage dieser Proxypässe, also unklarer Identitäten – die gesetzlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt –, die Visa erteilt. Was soll denn noch rechtswidriger sein als so was? Und das mündete auch in Ermittlungsverfahren.
Die Innenministerin Nancy Faeser hatte hier von vornherein ein anderes Sicherheitsverständnis. Ich weiß, dass sie eine gründliche Überprüfung jeder Person in Afghanistan bzw. in Pakistan gefordert hat, und sie ist darüber in Streit geraten mit Annalena Baerbock.
Wegen erkennbarer Sicherheitsrisiken und Mängel im System hat die Regierung trotz ihres komischen Vorgehens dieses Verfahren dann doch vorübergehend eingestellt.
Jetzt kommen wir zu den rund 2 300 Personen; niemand kennt die genaue Anzahl. Sie berufen sich da auf eine Pressekonferenz der Ampelregierung, wonach hier eine komplette Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hat. Das ist völlig falsch.
Im Übrigen sind Sie mit Ihrer Rechtsansicht nicht auf einem richtigen Weg. Wenn es Aufnahmeerklärungen nach § 22 Aufenthaltsgesetz gibt – das hat das OVG Berlin-Brandenburg jetzt entschieden –, dann hat das keine Rechtsverbindlichkeit. Es gibt aber diese rechtsverbindlichen Verwaltungsakte. Ich bringe es mal auf den Punkt: Die letzte Regierung hat hier so schlampig gearbeitet, dass man hier jetzt noch Schwierigkeiten hat, herauszufinden, wo überhaupt eine Aufnahmezusage ist, die rechtsverbindlich ist.
Im Prinzip müssen Außenminister und Innenminister jetzt das auslöffeln, was ihnen ihre Vorgängerinnen eingebrockt haben, meine Damen und Herren.
Und eins ist klar: Wenn eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage im Einzelfall vorliegt, dann wird letztlich natürlich ein Visum erteilt.
Aber diese Bundesregierung geht richtig vor: im Sicherheitsinteresse Deutschlands. Wir überprüfen die Personen, wollen die Identität wissen, wollen wissen, ob sie ein Sicherheitsrisiko sind. Und wenn sie eine Aufnahmezusage haben und diese Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt sind: Ja, selbstverständlich wird das durchgeführt. Aber die Koalition hat beschlossen: –
Kommen Sie bitte zum Ende, Herr Kollege.
– keine Bundesaufnahmeprogramme mehr. Die aktuellen werden so weit wie möglich dann noch eingestellt.
Daran lassen wir uns messen, und das setzen wir auch um.
Vielen Dank.
Danke schön. – Für die AfD-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Markus Frohnmaier.