Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Fazit des Antrags der Grünen könnte lauten: Die Regierungskoalition liefert.
Im Koalitionsvertrag hatten wir vereinbart, dass wir freiwillige Aufnahmeprogramme, soweit möglich – das heißt: soweit rechtlich möglich –, beenden werden und keine neuen mehr auflegen werden.
Grund war und ist, dass Deutschland immer noch erheblich durch irreguläre und unkontrollierte Migration auf dem Ticket des Asyls belastet ist.
Die Koalition hat deshalb bereits viele Maßnahmen auf den Weg gebracht. In dieser Woche werden wir der Bundesregierung ermöglichen, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Staaten als sichere Drittstaaten gelten. Wir werden auch die pflichtweise Beiordnung eines Rechtsanwalts zu Personen in Abschiebehaft abschaffen, weil das die Verfahren verlängert und blockiert hat.
Ja, das waren viele Maßnahmen, und eine weitere Maßnahme ist die Beendigung des laufenden Aufnahmeprogramms Afghanistan.
In Ihren Anträgen, vor allen Dingen aber im öffentlichen Diskurs – Herr Emmerich, das betrifft insbesondere Sie – wird der Sachverhalt verdreht, die Rechtslage nicht richtig dargestellt.
Der Innenminister hat letzte Woche in einer Sondersitzung des Innenausschusses sehr dezidiert, konkret gute Auskünfte erteilt.
Und Sie hatten nichts Besseres vor, als nach der nichtöffentlichen Sitzung draußen zu verkünden, er habe keine Antworten gegeben, er habe Antworten verweigert.
Das ist ein ganz schlechter Stil, Herr Emmerich.
Lassen Sie mich deshalb mal einige Punkte klarstellen – hier geht ja auch vieles durcheinander –:
Erstens. Die Bundesregierung wird die Personen aufnehmen, die eine rechtlich verbindliche Aufnahmezusage nach § 23 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Allerdings – und das hat die Justiz bestätigt – hat man keinen Anspruch auf sofortige Überweisung nach Deutschland, sondern man braucht ein Visum. Erst im Rahmen des Visumsverfahrens – nicht bei Erteilung der Aufnahmezusage, sondern erst, wenn es um das Visum geht – wird die Sicherheit überprüft, wird die Identität überprüft.
Insofern geht hier wirklich einiges durcheinander. Die Personen, die die Aufnahmezusage erhalten haben, können erst mit dem Visum auch einreisen. Wir können der Bundesregierung dankbar sein, dass sie so sorgfältig vorgeht und Sicherheitsrisiken ausschließt. Wir brauchen keinen Import von Gefahren nach Deutschland.
Zweitens. Personen, die lediglich eine Aufnahmeerklärung nach § 22 Aufenthaltsgesetz erhalten haben – und da werfen Sie alles durcheinander –, werden jetzt grundsätzlich nicht mehr aufgenommen.
Die Bundesregierung hat die Aufnahme dieses Personenkreises ausgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 28. August 2025 entschieden, dass ein solcher Stopp durch die Bundesregierung möglich ist und ermessensfehlerfrei auch vor Visaerteilung erfolgen kann.
Und das machen wir jetzt: Wir beenden das Aufnahmeprogramm an dieser Stelle.
Drittens. Alle restlichen Ortskräfte – und es sind noch 90 an der Zahl; deshalb war das, was Sie erzählt haben, auch Blödsinn –
werden, obwohl sie keinen Rechtsanspruch haben, sondern nur eine Aufnahmeerklärung erhalten haben, von der Bundesregierung nach Deutschland geholt,
nach Sicherheitsüberprüfung und Feststellung der Identität. Obwohl keinerlei rechtliche Verpflichtung besteht, bietet die Bundesregierung diesen Personen dennoch Unterstützung an – ja, auch finanzielle Unterstützung. Da ist es mehr als fragwürdig – daran zeigt sich, welch Geistes Kind Sie sind –, dass Sie diese Unterstützung, auf die diese Personen keinen Anspruch haben, auch noch kritisieren
und den Personen sogar anraten, die Finanzmittel nicht anzunehmen.
Die Bundesregierung ist auf einem guten Weg. Wir unterstützen das, was auf den Weg gebracht wird.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist Markus Frohnmaier für die AfD-Fraktion.