Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts. Es geht dabei um nichts weniger als um die längst überfällige Umsetzung der EU-Verordnung, die bereits am 18. August in Kraft getreten ist. Längst hätte Klarheit geschaffen werden müssen – Klarheit für die Wirtschaft, Klarheit für die Kommunen, Klarheit für die Menschen in unserem Land. Die Ampel hat mit ihrem ersten Entwurf Schiffbruch erlitten, und so herrschte monatelang eine unklare Übergangszeit. Die beenden wir nun mit unserem Gesetzentwurf.
Für uns als CDU/CSU galt dabei immer ein klarer Grundsatz: eine praxisnahe Umsetzung, die nicht über europäische Vorgaben hinausgeht.
Kein deutsches Gold-Plating, sondern eine Balance zwischen den Anforderungen des Verbraucher- und Umweltschutzes und dem, was für Wirtschaft und Gesellschaft leistbar ist.
Deshalb haben wir nachgebessert. Mit der Einführung einer Altbatteriekommission – wie angesprochen – schaffen wir einen Platz am Tisch für Wirtschaft, Kommunen, Umweltverbände und Gesellschaft. Alle relevanten Akteure werden einbezogen, und die Herstellerverantwortung wird zusätzlich gestärkt. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind fest im Gesetz verankert. Durch eine gewährte Übergangsfrist bleibt für die Bürger die gewohnte Abgabe von Altbatterien in Wertstoffhöfen und Recyclingstellen gesichert. Das alles ist nicht nur Ordnungspolitik, es ist auch Sicherheitspolitik. Denn, wie mehrfach angesprochen: Mit einer ordentlichen Entsorgung von Batterien können wir Brände durch Falschlagerung und Falschabgabe eindämmen und gleichzeitig wertvolle Ressourcen schonen. Deshalb ist die schnelle Umsetzung dieser EU-Verordnung richtig und wichtig. Vor allen Dingen genügt sie den Anforderungen der EU, geht aber nicht darüber hinaus.
Von anderer Seite gibt es Forderungen nach noch weiter gehenden Regelungen, etwa die Einführung eines Pfandsystems für Batterien im Zuge dieser Gesetzesänderung. Das klingt zwar schön, ist aber auch wegen der Unterschiedlichkeit der Batterien bei Weitem nicht so einfach einzuführen wie das System für Pfandflaschen. Übereilte Entscheidungen würden zusätzliche Kosten, zusätzlichen Aufwand und mehr Bürokratie bedeuten, und dies nicht nur für die Bürger, sondern insbesondere auch für Unternehmen. Deshalb: Für ein mögliches Pfandsystem sollten wir uns mehr Zeit nehmen und es dann mit Augenmaß und Praxisbezug einführen.
Meine Damen und Herren, unser Entwurf ist maßvoll, praktikabel und verantwortungsvoll. Deshalb werbe ich um Ihre Zustimmung, insbesondere auch im Sinne einer nachhaltigen Politik.
Herzlichen Dank.