Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon ziemlich irre: Friedrich Merz, als Bewahrer der alten Schuldenbremse im Wahlkampf aufgetreten, verantwortet jetzt – und das ist leider kein Sommernachtsalbtraum – eine Finanzplanung mit fast 1 Billion Euro geplanter Verschuldung und einer Finanzierungslücke von über 170 Milliarden Euro,
und das trotz der ganzen Buchungstricks.
Verschiebt die Bundesregierung Ausgaben in die Bereichsausnahme, die zuvor bereits regulär aus dem Kernhaushalt finanziert wurden oder es eigentlich müssten, werden in diesem Umfang Mittel im Haushalt frei, die für konsumtive Zwecke genutzt werden. Das passiert zum Beispiel mit den 1,2 Milliarden Euro Verkehrsinvestitionen, die jetzt in den Einzelplan 14 – Verteidigung – verschoben werden. Bisher konnte die Bundesregierung nicht nachvollziehbar erläutern, wie dieser Anteil der verteidigungsrelevanten Verkehrsinfrastruktur überhaupt ermittelt wurde.
Bei der Berechnung der Investitionsquote findet nach dem Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität unter anderem eine Bereinigung um die relevanten Ausgaben der Bereichsausnahme statt, allerdings nur im Nenner. Im Zähler werden die Investitionen aus der Bereichsausnahme eingerechnet. So entsteht ein falsches Bild; das hat ja auch eine von der Union benannte Sachverständige, Frau Professorin Christofzik, in der Anhörung klar identifiziert, genauso wie die Bundesbank und der Bundesrechnungshof.
Das Zusätzlichkeitskriterium des Sondervermögens – ich habe es angesprochen – sollte verhindern, dass der investive Anteil am Kernhaushalt schlicht zulasten des Sondervermögens zurückgefahren und stattdessen für konsumtive Ausgaben verwendet wird. Aber das wird leider ausgehebelt. Jede weitere Verschiebung von Ausgaben in die Bereichsausnahme, egal ob konsumtiv oder investiv, führt automatisch zu einer Erhöhung der Investitionsquote.
Aber da hört es leider nicht auf. Aus dem Sondervermögen, das doch nur für Investitionen vorgesehen ist – 500 Milliarden Euro Neuverschuldung dafür –, schieben Sie Milliarden in die Finanzierung von Krankenhausträgern. Der Bundesrechnungshof spricht zu Recht von verfassungsrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang. Aus dem Klima- und Transformationsfonds soll Geld für Zwecke verwendet werden, die nicht innerhalb der verfassungsrechtlichen Zielstellungen liegen, zum Beispiel für die Gasumlage. Zugleich sind schon jetzt Mittel des Fonds für künftige Haushaltsjahre falsch gebunden. Bei den 100 Milliarden Euro für die Länder und Kommunen gibt es weit und breit keine Zusätzlichkeit.
Ich freue mich ja, dass Sie unseren Reden hier aufmerksam zuhören, lieber Kollege Rudolph; aber lassen Sie doch bitte die gleiche Aufmerksamkeit unseren Sachverständigen in den Anhörungen zuteilwerden.
Es könnte Sie allerdings verunsichern.
In der Logik des Klimaurteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts: Sie beschränken jetzt die Freiheit künftiger Haushaltsgesetzgeber, später die notwendigen Maßnahmen für den Klimaschutz ergreifen zu können, weil Sie das verfassungsrechtlich Falsche aus dem eingeräumten Kreditrahmen finanzieren.
Diese Politik geht nicht nur zulasten künftiger Generationen und künftiger Gesetzgeber, sie hat leider auch verfassungsrechtliche Risiken. Das haben diese Koalition, diese Union, dieser Bundeskanzler zu verantworten. Das zentrale Ergebnis dieses Haushaltssommers ist leider, dass viel zu wenig Zukunft in den Zahlen steckt. So kommt unser Land nicht voran.
Die nächste Rednerin in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Svenja Schulze.