Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und an den Bildschirmen! Bundesgesundheitsministerin Warken soll im Jahr 2026 einen Gesamtetat in Höhe von 20,1 Milliarden Euro zur Verfügung haben. Das sind knapp 790 Millionen Euro mehr als im aktuellen Haushaltsjahr.
Und auf den ersten Blick sollte man meinen, dass das doch ausreichen müsste. Doch die allgemeinen Kosten für die Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung galoppieren uns finanziell davon. Und so muss man für den Bereich des Bundesgesundheitsministeriums sagen, dass auch zukünftig noch weitere Etatsteigerungen zu erwarten sind, solange auch in diesem Bereich die von unserer Fraktion angemahnten Strukturreformen nicht angestoßen werden.
Was genau heißt das? Grundsätzlich gehört Deutschland zu den Ländern, in denen eigentlich genug Geld im Gesundheitssystem vorhanden ist. Doch es versickert an sehr vielen Stellen und kommt nicht bei den Patienten an. Für viel Geld gibt es also wenig und immer weniger Leistung. Das liegt daran, dass unser Gesundheitssystem über Gebühr verworren und komplex ist, was am Ende zu einem Mangel an Effizienz führt.
Der Bundesregierung fällt nun die Aufgabe zu, hier in Zeiten einer wirtschaftlichen Rezession eine Reform durchzuführen. Das ist so in etwa der ungünstigste Zeitpunkt, den man sich hätte aussuchen können. Aber nachdem die regierenden Parteien diese vorhersehbare Entwicklung der letzten Jahre ignoriert haben, kommt man jetzt nun wirklich nicht mehr drum herum.
Und doch haben wir den Eindruck, dass auch diese Bundesregierung vor dieser großen Aufgabe kapituliert.
Wir haben im Haushalt 2025 schon gesehen, dass von der Aufweichung der Schuldenbremse insgesamt ausgiebig Gebrauch gemacht wurde und relevante Staatsausgaben nunmehr dauerhaft aus Schulden finanziert werden. Für das BMG ist besonders das sogenannte Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität relevant – alles neue Schulden. Hieraus sollen insgesamt bis zu 33,9 Milliarden Euro durch das BMG verausgabt werden. Auf der Agenda stehen dort Digitalisierungsbemühungen und vor allem Zahlungen an den Krankenhaustransformationsfonds. Der Bund springt damit einmal mehr in eine Zuständigkeit, die laut Verfassung eigentlich bei den Ländern liegt, und wir sehen darin einen schleichenden Verfassungsbruch.
Denn der Bund übernimmt hier, kofinanziert durch die – abwesenden – Länder, originäre Länderaufgaben.
Mehrere Sachverständige haben schon jetzt berechtigte Zweifel an der vom Gesetz geforderten Zusätzlichkeit Ihrer geplanten Investitionen im Sondervermögen Infrastruktur. Und nun kommt noch dazu, dass die Länder sich weitere „Flexibilisierungen“ bei der Mittelverwendung herausgehandelt haben. Das heißt, dass nun auch die grundgesetzlich festgeschriebene Zweckbindung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur angegriffen wird. So ist zu erwarten, dass die neuen Schulden, die eigentlich für eine Verbesserung der Krankenhaussituation aufgenommen werden, unterm Strich wieder nur zu einer allgemeinen Budgethilfe für die Länder werden, die ihrerseits mit ihrem Geld nicht auskommen und offensichtlich auch nicht auskommen wollen.
Als AfD-Bundestagsfraktion bekennen wir uns zu einem starken Föderalismus. Aber es kann nicht sein, dass die Länder regelmäßig Zuständigkeiten für sich reklamieren, dann aber ihrer Verantwortung einfach nicht nachkommen. Die Vernachlässigung der Krankenhausinfrastruktur ist ein klares Versäumnis der Länder, so wie auch die Bildungsmisere zu großen Teilen auf das Konto der Länder geht. Vor diesem Hintergrund verwundert es auch nicht, dass gerade die Landesparlamente und Landesregierungen bei immer mehr Bürgern in der Kritik stehen. Denn auch hier gilt: Es ist eigentlich genug Geld im System; aber es kommt einfach nicht bei den Menschen an.
Und genau das befürchten wir nun auch bei den Ausgaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Die Bundesregierung hat sich hier jedenfalls schon wieder über Schulden einen schlanken Fuß gemacht, und wir sehen momentan noch kein ernsthaftes Bemühen, die notwendigen Reformen endlich anzupacken.
Immerhin: Ihre FinanzKommission Gesundheit tagt mittlerweile. Aber bis die mal zu Ergebnissen kommt, müssen wir weiterhin mit sehr viel Steuergeld die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen.
Dass der Bund nur einen kleinen Teil der Kosten für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen, die aktuell noch von den Beitragszahlern bezahlt werden, übernimmt, kritisieren übrigens auch wir. Allerdings muss man aus der Haushaltsperspektive sagen, dass bei der derzeitigen konjunkturellen Lage eine vollständige Finanzierung dieser Leistungen aus Steuergeldern nicht darstellbar ist, auch wenn es richtig wäre. Denn wenn der Bund hier mit einem Schlag mehr Steuermittel aufwenden müsste, würde das entweder zur Aufnahme von noch mehr Schulden oder zwangsläufig zu höheren Steuern führen. Deshalb schlägt unsere Fraktion hier eine schrittweise Übernahme der Kosten für die versicherungsfremden Leistungen durch den Bund vor.
Priorität für uns als Fraktion im Einzelplan 15 bleibt, die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung zu stabilisieren, sodass der Faktor Arbeit sich nicht weiter verteuert und die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes nicht weiter leidet.
Wir werden jedenfalls auch in diesen Haushaltsberatungen wieder kreative Vorschläge einreichen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.