Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister Rainer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei meinen vergangenen Reden standen bereits die Nutztierhaltung und der Tierschutz im Mittelpunkt. Mittlerweile bin ich ganz offiziell Tierschutzbeauftragter meiner Fraktion,
und ich möchte der damit verbundenen Verpflichtung gerne nachkommen, auch mit Blick auf den Haushalt das Tierwohl in den Mittelpunkt zu rücken.
Meine Kollegin Esther Dilcher hat vorige Woche schon zum Ende des Bundesprogramms zum Stallumbau in der Schweinehaltung klar Stellung bezogen, sowohl formal als auch inhaltlich. Dem schließe ich mich an. Nun könnte man einwenden: Über vergossene Milch soll man nicht weinen. – Aber da meine Fraktion im Vorfeld nicht informiert, geschweige denn involviert war, möchte ich heute zumindest nachholen, meine Einschätzung dazu abzugeben.
Die Nachfrage des Bundesprogramms war bisher nur langsam angelaufen. Wie die Antragstellung für das laufende Jahr ausfallen wird, werden wir noch sehen. Ein zögerlicher Start ist jedoch nicht ungewöhnlich, wenn ein Förderprogramm neu aufgelegt wird. Hinzu kommt noch, dass es hier um ein Bauvorhaben geht, das immer etwas mehr Vorlaufzeit benötigt.
Grundsätzliche Entscheidungen, in welche Richtung sich der Betrieb weiterentwickeln soll, werden oft noch mal neu bewertet, wenn so ein Bundesprogramm bekannt wird. Dann wird auch in der Familie beraten, ob sich eine Betriebsübergabe an die nächste Generation oder die Betriebsgründung als Junglandwirt oder Junglandwirtin anbietet. Dafür muss innerfamiliär erst mal viel geregelt werden. Außerdem braucht man das eigentliche Stallkonzept, ein Ingenieurbüro, das das Vorhaben begleitet, die Antragsunterlagen, die Antragstellung, die Finanzierung durch die Bank etc. Und dann kommt erst der Punkt, an dem der Förderantrag eingereicht wird.
Wir als Koalition haben uns vorgenommen, bei einigen dieser Punkte für Vereinfachungen und Beschleunigungen zu sorgen. Und das gehen wir auch an.
Aber auch dann wird so eine Planung nicht von heute auf morgen abgeschlossen werden können. Ich schildere das alles so ausführlich, um deutlich zu machen, warum das Bundesprogramm bisher womöglich nicht vollumfänglich in Anspruch genommen wurde. Aber klar ist auch: Es wurde angenommen, und die Nachfrage würde vermutlich noch weiter zunehmen.
Statt das Programm komplett auslaufen zu lassen, hätte ich dafür plädiert, die im Haushaltsentwurf für 2026 vorgesehenen 278 Millionen Euro entsprechend der mittlerweile gesammelten Erfahrungswerte anzupassen und nur das übrige Geld in die GAK, die heute schon oft angesprochen worden ist, zu überführen.
Ich wünsche allen Landwirtinnen und Landwirten, die sich planerisch bereits auf den Weg gemacht haben, dass sie es bis Ende April 2026 schaffen werden, ihren Förderantrag zu stellen, um die bis zu 60 Prozent Förderung für den tierwohlgerechten Um- und Neubau ihres Schweinestalls nutzen zu können. Die erbrachten Vorleistungen sollen nicht umsonst gewesen sein.
Gleichzeitig spreche ich mich dafür aus, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner Möglichkeiten zu erarbeiten, das Bundesprogramm doch noch zu erhalten bzw. zu reaktivieren oder so weiterzuentwickeln, dass die Schweinehalterinnen und Schweinehalter Planungssicherheit haben.
Zur Planungssicherheit wird übrigens auch die Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes beitragen. Die Botschaft, die damit verbunden sein wird, soll ein entscheidender Impuls dafür sein, in die Zukunft zu planen – für mehr Tierwohl, für erfolgreiche Landwirtinnen und Landwirte und für gesunde, einheimische Lebensmittel.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Für die letzte Rede in dieser Debatte erteile ich das Wort Dario Seifert von der AfD-Fraktion.