Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin! Nicht einmal ein Viertelprozent macht der Anteil des Justizeinzelplans am gesamten Bundeshaushalt aus. Und dennoch kann niemand ernsthaft bestreiten, dass wir mit der Rechtspolitik das Zusammenleben in unserem Land ganz maßgeblich prägen. „Recht sichert Freiheit“, dieses jahrzehntealte Grundmotiv christdemokratischer Rechtspolitik sagt es aus: Eine funktionierende und durchsetzungsstarke Rechtsordnung ist unerlässlich, damit Freiheit nicht zum leeren Versprechen wird, sondern real gelebt werden kann. Die Aufgabe des Rechts ist es, uns vor staatlichen Zumutungen ebenso wie vor privaten Übergriffen zu schützen. Die Rechtspolitik der Koalition setzt daher einen Schwerpunkt beim Schutz unserer Freiheitssphären durch klare Verbesserungen bei der Sicherheit.
Eines der bedrückendsten Probleme unserer Gesellschaft – die Ministerin hat es angesprochen – ist die Gewalt gegen Frauen. Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Ein wirksames Instrument zur besseren Bekämpfung dieser Art von Gewalt ist längst vorhanden: die elektronische Fußfessel. Mit dem von der Justizministerin vorgelegten Gesetz wollen wir unseren Richtern die Möglichkeit geben, in Risikofällen Frauenschlägern diese Fußfessel anlegen zu lassen.
Die Fußfessel, wie wir sie einführen wollen, meldet nicht nur der Polizei, wenn sich ein Täter verbotenerweise seinem potenziellen Opfer nähert, sondern sie schickt auch dem Opfer eine Warnmeldung. Genau dieses Modell wird in Spanien seit anderthalb Jahrzehnten sehr erfolgreich angewandt: Keine einzige Frau, die unter diesem Schutz stand, ist seitdem noch Opfer eines Femizids geworden.
Wir müssen unser Gesetz aber auch so praktikabel fassen, dass es effektiv funktioniert und dass unsere Gerichte nicht davon abgehalten werden, dieses neue Werkzeug auch in der Praxis zu nutzen. Und: Die Fußfessel soll die bisherigen Möglichkeiten der Prävention und der Strafverfolgung natürlich nur ergänzen. Es ist gut, wenn die meist weiblichen Opfer häuslicher Gewalt kurzfristig etwa in Frauenhäusern Schutz finden können. Noch wichtiger ist es uns aber, dass die gewalttätigen Männer Aufnahme in „Täterhäusern“ finden. Im Rechtsstaat nennen wir diese Justizvollzugsanstalten, meine Damen und Herren.
Wenn es die vornehmste Aufgabe des Staates ist, die Schwächsten zu schützen, dann heißt das, dass für die Rechtspolitik der Schutz von Kindern ganz oben auf unserer Agenda stehen muss.
Ich hatte im Sommer erneut Gelegenheit, das National Center for Missing & Exploited Children in Arlington, USA, zu besuchen. Diese Einrichtung versorgt auch unsere deutschen Sicherheitsbehörden seit vielen Jahren mit wertvollen Hinweisen auf sogenannte Kinderpornografie und damit auf Fälle des realen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Es sind oftmals unglaubliche Bestialitäten; mitunter sind sogar Säuglinge Opfer dieser Taten. Ohne die Hinweise aus den USA hätten unsere Behörden oftmals keine Chance, diese im Internet dokumentierten Missbrauchsfälle aufzuklären. Aber selbst mit diesen Hinweisen bleiben Zehntausende Fälle unaufgeklärt, können Täter nicht dingfest gemacht werden und können Kinder nicht vor ihren Peinigern gerettet werden. Der Grund ist, dass die Missbrauchshinweise durch Nennung von Computer-IP-Adressen erfolgen. Wenn diese aber älter als eine Woche sind, können sie keinem Täter in Deutschland mehr zugeordnet werden. Denn es fehlt seit Jahren eine Speicherpflicht für IP-Adressen in Deutschland. Das ist die traurigste und zugleich skandalöseste Schutzlücke in unserer Rechtsordnung.
Die Leidtragenden sind eben vor allem Kinder.
In unserem Koalitionsvertrag haben wir genau diese Speicherpflicht vereinbart, um schwere Straftaten endlich aufklären und verhindern zu können. Ich darf Ihnen sagen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des National Centers waren glücklich, als ich ihnen von dieser Einigung berichtet habe; denn auch sie freuen sich natürlich, dass ihre wichtige Arbeit künftig dazu führen kann, dass in vielen Tausend Fällen mehr Kinder gerettet und Täter zur Strecke gebracht werden können.
Rechtspolitik arbeitet mit Gesetzen und weniger mit Geld, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht. Ein bedeutendes Projekt dieser Wahlperiode ist daher die Wiederauflage des Pakts für den Rechtsstaat – die Ministerin hat es angesprochen –, ein Pakt, der den Namen auch wieder verdient hat. Mit einer halben Milliarde Euro über die aktuelle Wahlperiode hinweg wollen wir neue Stellen in der Justiz finanzieren und die Digitalisierung unserer Gerichte vorantreiben. Der Pakt hat aber auch eine dritte Säule, nämlich die Verschlankung und Vereinfachung des Prozessrechts, eben weil sich im Justizbereich nicht alle Probleme mit Geld lösen lassen. Die Bürger sollen spüren, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften funktionieren und sie ihr gutes Recht schnell und verlässlich bekommen. Wenn wir den Mut haben, auch die Verfahrensgesetze anzupacken – aber auch nur dann –, werden wir mit dem Rechtsstaatspakt verlorenes Vertrauen in unseren Staat zurückgewinnen können.
Weil unser Rechtsstaat Akzeptanz braucht, treten wir den Anfeindungen gegen diesen Rechtsstaat von ganz rechts, aber auch von ganz links entgegen. Wir stellen uns schützend vor die Unabhängigkeit unserer Gerichte. Das kann aber nicht nur dann gelten, wenn uns ihre Urteile gefallen. Wenn wie jüngst in Lippstadt unmittelbar vor einer Urteilsverkündung Hunderte von Menschen gegen ein erwartetes Urteil protestieren und sich dabei auch noch ein Mitglied unseres Hauses hervortut, dann ist das eben nicht richtig, sondern gefährlich und inakzeptabel, meine Damen und Herren.
Man kann in unserer Demokratie für oder gegen politische Positionen wie etwa zur Abschaffung des § 218 – darum ging es nämlich – demonstrieren. Aber unsere Richter dürfen nicht dem Druck der Straße ausgesetzt werden.
Weil wir Rechtsstaatlichkeit nicht nur in Deutschland stärken wollen, möchte ich an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen danken, die sich gemeinsam mit mir gegen die Kürzung der ohnehin überschaubaren Mittel für das Institut für Ostrecht einsetzen. Angesichts des Krieges in der Ukraine und angesichts des politischen Drucks, der in einzelnen Ländern Osteuropas auf die Justiz ausgeübt wird, wäre es wirklich bizarr, wenn wir diese renommierte Forschungseinrichtung nun abwickeln würden. Wir haben uns daher zu Recht dafür entschieden, diese Rechtsstaatsbrücke nach Osteuropa zu erhalten.
Unser Haushalt, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigt, wie wir Deutschland rechtspolitisch voranbringen. Wir bieten mehr Schutz vor Gewalt, verbessern die Möglichkeiten der Strafverfolgung insbesondere im Netz, stärken den Rechtsstaat im In- und Ausland und gewinnen Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Staates zurück.
Da die Rechtspolitik, wie wir gehört haben, sparsam ist, schenke ich eine knappe Minute meiner Redezeit dem Rund des Hauses.
Vielen herzlichen Dank.