Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der vergangenen Woche hat der Bundestag mit lediglich einjähriger Verspätung den Bundeshaushalt für das Jahr 2025 verabschiedet. In dieser Woche nun beraten wir den Haushalt für das Jahr 2026. Ob und wann dieser verabschiedet wird, werden wir sehen.
Die Einzelpläne 07 und 19 für das Bundesjustizministerium und das Bundesverfassungsgericht sind traditionell nicht Gegenstand scharfer politischer Auseinandersetzungen. Im Haushalt des Ministeriums stecken auch einige Zuwendungen an Einrichtungen, deren gesellschaftlicher Nutzen uns zweifelhaft erscheint; aber im Großen und Ganzen stehen die notwendigen Ausgaben für die Institutionen des Rechtsstaats nicht im Streit. Das ist auch gut so.
Und dennoch ging mir in diesen Tagen die Frage durch den Kopf, ob es zu meinen Lebzeiten womöglich einen Haushalt geben wird, der nicht mehr die Mittel für ein Verfassungsgericht enthält. Ein Auslöser dieser Frage war die Rede des Herrn Bundesministers des Auswärtigen hier an dieser Stelle vor acht Tagen. Der Herr Minister sagte wörtlich, an die Opposition von der Alternative für Deutschland gewandt – Zitat –: „[…] wir werden es nie zulassen, dass Sie Verantwortung für dieses Land übernehmen. Niemals!“
Es bleibt zwar unklar, welches „wir“ da spricht:
Ist es die Bundesregierung? Ist es die Partei des Ministers, die CDU? Oder ist es die ganze Einheitsfront der selbsternannten Exklusivdemokraten, SED?
Sehr klar hingegen ist der Sinn der Rede: Es wird in Deutschland niemals eine Regierung der jetzigen Oppositionspartei AfD geben – in einer Demokratie eine überaus bemerkenswerte Aussage.
Nun ist der Herr Minister kein Fantast. Seine Gewissheit, dass es trotz freier Wahlen niemals eine AfD-Regierung geben kann, wird Gründe haben.
Tatsächlich ist die Demokratie in Deutschland durch zwei wesentliche Faktoren eingeschränkt.
Der eine Faktor ist der sogenannte öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Das in seiner Massivität weltweit einmalige Instrument der Massenbeeinflussung wirkt mit einer verzerrten Wirklichkeitsbeschreibung und extrem einseitigen Meinungen auf einen großen Teil der Wählerschaft ein.
Der andere Faktor ist das Verfassungsgericht.
Es sichert den Bestand und die Zwangsfinanzierung des ÖRR ab, indem es beides zum Verfassungsinhalt erklärt. Der schlichte Satz der Verfassung von der Rundfunkfreiheit, die gewährleistet sei, soll die „Fantastilliarden“ für ARD und ZDF gegen parlamentarische Mehrheiten abschirmen. Hilft auch das nicht mehr, so kann der Regierungswechsel immer noch durch ein Parteiverbot der potenziell mehrheitsfähigen Oppositionspartei verhindert werden, wie es unter anderem die Regierungspartei SPD fordert.
Passend dazu wird der Bundestag heute drei Richterstellen am Verfassungsgericht neu besetzen, zwei davon mit von der SPD ausgewählten Personen. Die Auswahl der Verfassungsrichter erfolgt seit vielen Jahren durch Absprachen zwischen viereinhalb Parteien: CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen. Zwar gab es jüngst ein wenig Gerumpel, als die CDU der SPD eine Wunschkandidatin verweigerte. Das hat erstmalig die Aufmerksamkeit einer breiteren Öffentlichkeit auf diesen Vorgang gelenkt, was im Sinne der demokratischen Transparenz zu begrüßen, aber nicht im Sinne der beteiligten Parteien war.
Der heutige Vorgang soll deshalb wieder geräuschlos über die Bühne gehen. Die beteiligten Parteien sind offenkundig entschlossen, die bisherige Aufteilung des Verfassungsgerichts unter sich beizubehalten. Es sind die herrschenden Parteien, die so Zweifel an der Institution Verfassungsgericht erzeugen.
Ein Staatswesen, das freiheitlich und demokratisch sein will, braucht Institutionen, die individuelle Rechte und allgemeine Freiheit gegen übergriffige Mehrheiten sichern.
Dass das ein Verfassungsgericht nach deutschem Muster sein muss, ist hingegen keineswegs alternativlos.
Die Briten ebenso wie die Schweizer, aber auch die Niederländer, um nur einige Beispiele zu nennen, haben andere Lösungen gefunden. Niemand wird diesen Ländern nachsagen, sie seien nicht freiheitlich oder nicht demokratisch.
Wir in Deutschland müssen schnell zu einer Reform des Verfahrens zur Besetzung des Verfassungsgerichts kommen. Gelingt das nicht, wird die Institution selbst immer zweifelhafter.
Vielen Dank.