Herr Präsident, ich bin immer ein höflicher Mensch und zurückhaltend. Ich glaube, dass es formale Regeln sind – so habe ich das verstanden –, die dazu führen, dass der nachher anstehende Tagesordnungspunkt
ohne Aussprache stattfindet. In der Tat.
Das Thema ist aus meiner Sicht die Integrität des Verfassungsgerichts, und ich gehe davon aus, dass es für die Integrität des Verfassungsgerichts und für dessen Ansehen nicht angängig ist, wenn Richter die Auffassung vertreten, dass mehr als zwei rechtliche Elternteile für verfassungsrechtlich möglich gehalten werden. Ich glaube nicht, dass es richtig ist, dass die Auffassung vertreten wird, dass die Zahl der Elternteile nicht auf maximal zwei begrenzt werden soll, und so die Vorstellung der biologischen Kernfamilie vollständig aufgelöst werden kann.
Ich glaube weiterhin nicht – –
– Das ist im Bereich Justiz, werte Kollegin.
Und es reden viele, viele Abgeordnete über den Bereich Justiz oder sonstige Bereiche, und das Recht nehme ich mir jetzt auch heraus, bitte schön.
Ich bin auch der Meinung, dass es nicht angängig ist für einen Verfassungsrichter, die Meinung zu vertreten, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen unterhalb des Verkehrswertes möglich sein soll und damit das Recht auf Eigentum sowohl zivilrechtlich als auch verfassungsrechtlich beeinträchtigt wird.
Ich bin nicht der Meinung, dass staatliche Preisfixierungen als grundsätzlich legitimes Mittel der sozialen Marktwirtschaft propagiert werden sollten.
Ich bin auch nicht der Meinung,
dass, um den Klimaschutz zu wahren, quasi als oberstes Ziel der Gesellschaft eine gesamtgesellschaftliche Transformation für erforderlich gehalten wird und dabei auch noch an der repräsentativen Demokratie und an der Funktionsfähigkeit des Parlaments gezweifelt wird.
Insofern halte ich es nicht für angängig, dem Parlament die Fähigkeit abzusprechen, unpopuläre Maßnahmen zu ergreifen, um eben genau solche Ziele zu erfüllen, meine Damen und Herren.
Ich halte es für eine gefährliche Haltung, wenn die repräsentative Demokratie in Zweifel gezogen wird, indem man ihr die Fähigkeit abspricht, mit gravierenden Problemen der Gegenwart auseinandersetzen und diese zu lösen.
– Das mag durchaus sein. – Ich halte es genauso wenig für angängig, liebe Damen und Herren, insbesondere von der CDU/CSU, wenn sich Kandidaten für das Verfassungsgericht auch noch auf kommunistische Vordenker berufen, um dabei die gesellschaftlichen Verhältnisse zu verändern.