Das Forschungsdatengesetz, Frau Kollegin – vielen Dank für die Frage –, ist in dieser Legislaturperiode ein ganz wichtiges Vorhaben und wird auch, wie Sie es beschrieben haben, seit Langem von der Forschung gefordert. Wir wollen mit dem Forschungsdatengesetz ganz gezielt das Innovationspotenzial von Daten für die Forschung, für die Gesellschaft, aber auch für den Staat besser ausschöpfen. Ziel ist es, die Daten der öffentlichen Hand in einem größtmöglichen Umfang – vor allem rechtssicher – nutzen zu können: für die öffentliche und die private Forschung.
Wir haben im Koalitionsvertrag stehen, dass wir dieses Gesetz noch in diesem Jahr vorlegen wollen, aufbauend auf den Stellungnahmen der Ressorts.
Danke schön. – Nächster Fragesteller ist Herr Dr. Birghan seitens der AfD-Fraktion; Professor Theiss als Fragesteller habe ich notiert.