Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über ein sensibles Thema: über den Schutz unserer Kinder im Netz – und über die Wahrung unserer Grundrechte. Aber wenn ich hier das politische Hufeisen
von Frau Vogtschmidt und Herrn Rupp richtig verstehe:
Wer DSA und Chatkontrolle zusammenwirft, der zeigt, dass er keine ernsthaften Diskussionen will.
Und wer eine emotionale Scheindebatte beklagt, sollte sich vielleicht seinen nächsten Antrag noch einmal überlegen.
Es ist leider die Ernsthaftigkeit in dieser Debatte bisher nicht gewahrt worden. Angesichts der Kampagne im Netz verwundert es kaum, dass viele auf den Wagen aufspringen.
Die AfD verbündet sich plötzlich mit linken NGOs zu einer anlasslosen Kampagne.
Wo ist eigentlich da die Brandmauer geblieben? Schämen Sie sich nicht?
Aber Populismus ersetzt keine technische Expertise. Wer „Chatkontrolle“ ruft, ohne zu wissen, was ein Hashwert ist, der sollte zuhören. Die dänische Ratspräsidentschaft hat einen Verordnungsentwurf eingebracht, dem diese Bundesregierung von vornherein nie zustimmen wollte und würde.
Was man aber als führendes Land in der Europäischen Union tut, ist: Man verhandelt darüber, wie man es besser machen kann. Unsere Aufgabe in diesem Hohen Haus ist es doch, eine Balance zu finden zwischen der Sicherheit verschlüsselter Kommunikation, den Grundrechten aller Bürger und der Sicherheit, die auch der Staat garantieren muss für unschuldige Kinder. Das muss unser Ambitionsniveau sein. Es ist auf jeden Fall das Ambitionsniveau einer Partei wie der Union und dieser Koalition.
Wer hier irgendjemandem Chatkontrolle vorwirft, der missachtet bewusst, dass diese Bundesregierung, dieses gesamte Haus und unser Rechtsstaat gar keine anlasslose massenhafte Überwachung der Kommunikation dulden wird und dulden kann.
Dazu hat sich die Bundesrepublik übrigens auch in der Vergangenheit bereits auf europäischer Ebene erklärt. Freiheit heißt doch hier: Meine private Kommunikation bleibt sicher. Was ich meiner Familie, Freunden, Bekannten verschlüsselt schreibe, bleibt sicher, wird nicht anlasslos mitgelesen und überwacht.
Deswegen dulden wir keinen Bruch der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und auch keine Umgehung dieser.
Es ist aber schon spannend: Die AfD erweckt den Eindruck, sie hätte die Freiheit und die Liebe zum Grundgesetz entdeckt, obwohl Sie doch sonst so mit autoritären Systemen sympathisieren.
Die Frage ist doch eigentlich: Wie stünden Sie zu diesem Thema, wenn Sie selbst an der Macht wären? Warum finden Sie Viktor Orbán so toll, bewundern Putin und Konsorten, wenn freie Kommunikation doch der Feind all dieser Leute ist?
Aber bevor man schrill „Überwachungsstaat“ ruft, sollte man wissen: Es gibt durchaus Bereiche, über die man reden muss, die auch heute schon stattfinden. Anbieter gleichen bereits jetzt bekanntes Material mittels sogenannter robuster Hashwerte, also nicht mit dem Bild selbst, sondern mit einem Fingerabdruck, mit bestehenden Datenbanken von bestätigtem illegalem Material ab.
Sicherheit für viele Kinder muss doch heißen, dass es zumindest eine Chance gibt, bei seinen Taten – auch im Netz! – entdeckt zu werden. Gerade deswegen haben wir im Koalitionsvertrag auch die IP-Adressen-Speicherung vereinbart, und deswegen müssen wir über dieses Thema sprechen.
Bei der Debatte auch um den Kindesmissbrauch muss es doch um den Fakt gehen: Wir profitieren ganz massiv von Hinweisen aus den USA, ohne die wir in Deutschland fast blind wären, was die Schandtaten von so vielen im Netz betrifft. Und wenn ein Großteil von Ermittlungsverfahren an fehlenden IP-Adressen scheitert, dann wissen wir: Es ist die Zeit, unseren Ermittlern eine Chance auf Erfolg zu geben.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, viele sprechen in der Debatte ja von Vergleichen mit der Post. Lassen Sie mich das Bild aber mal zu Ende beschreiben: Nein, der Briefumschlag bleibt unversehrt. Es wird auch nicht jeder Brief vor dem Versenden aus dem Briefumschlag rausgeholt und kopiert. Das darf und wird es nicht geben.
Aber wenn das Päckchen – –
– Haben Sie was zu verbergen, oder was?
Aber wenn das Päckchen vor mir wie eine Waffe ausschaut oder die Drogenbeutel rauspurzeln, dann darf ich das alles auch heute schon aus dem Verkehr ziehen. Das ist schon in der analogen Welt legal. Wer es nachlesen will: § 64 Absatz 5 Postgesetz.
Wenn wir dieses Thema zu Ende denken, dann merken wir also: Es ist kein einfaches Thema. Nicht jeder Vergleich funktioniert. Aber wir müssen uns etwas zumuten: Abwägen, Argumente und Emotionen. Und wir sollten weder dem einen vorwerfen, dass ihm Kindesmissbrauch egal ist, –
Ihr letzter Satz, Herr Kollege.
– noch dem anderen, dass der Überwachungsstaat schon vor der Tür steht. Um genau diese Form des Kompromisses geht es.
Herzlichen Dank.
Für die AfD-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Fabian Jacobi.