Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zeiten ändern sich. Wir nutzen mittlerweile nicht nur Strom, der aus der Steckdose kommt, sondern wir können auch selber Strom erzeugen. Wir betreiben Photovoltaikanlagen, wir haben Energiespeicher, wir haben Elektroautos, also Elektromobilität, und viele andere Dinge, die wir heute schon nutzen.
Aber steuerlich war das immer eine Herausforderung. Insbesondere die Frage, wer eigentlich der Versorger ist, hat immer dazu geführt, dass es viele Unklarheiten gab, und deswegen ist es gut, dass wir jetzt mit dieser Gesetzesänderung Klarheit schaffen. Wir vereinfachen die Verfahren, wir passen die Regeln den neuen Technologien an, und wir bauen Bürokratie ab.
Für die Elektromobilität heißt das zum Beispiel, dass wir klären: Wer ist eigentlich Verbraucher an dieser Stelle, und wer ist Versorger an dieser Stelle? Das schafft Klarheit. Beispiel bidirektionales Laden: Auch ein Elektroauto kann ein Haus betreiben. Mein Elektroauto kann mein Haus, glaube ich, zwei, drei Tage lang betreiben, wenn ich das gerne möchte. Auch da stellt sich wieder die Frage, wie das steuerlich gehandelt wird, und auch das klären wir.
Bei den Energiespeichern führen wir eine technologieoffene Definition ein. Das ist wichtig, weil sich bei den Energiespeichern unglaublich viel getan hat in den letzten Jahren, und das wird auch so weitergehen. Und bei der dezentralen Stromerzeugung schaffen wir Klarheit, dass sozusagen der Standort und nicht der Verbund gewertet wird. Das ist für viele Betreiber sehr wichtig, weil damit auch die Frage geklärt ist, ob sie zum Beispiel steuerlich befreit werden.
An dieser Stelle modernisieren wir, wir entlasten, wir sorgen für Rechtssicherheit. Das ist genau das, was diese Regierung versprochen hat, und das führen wir mit diesem Gesetz auch durch.
Kern des Gesetzes ist auch die Verstetigung der Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe. Ich will das noch mal so deutlich sagen: Das betrifft in Deutschland 600 000 Unternehmen. Also, das ist keine kleine Nummer, sondern es sind wirklich viele Unternehmen, die davon profitieren.
Wir führen damit die befristete Entlastung aus dem Strompreispaket von 2023 fort. Wir sorgen dafür, dass der EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde angewendet wird. Das bedeutet 2 Cent Entlastung pro Kilowattstunde. Davon, meine Damen und Herren, profitieren die Industrie, der Mittelstand, die Chemie, der Maschinenbau, Bäckereien, Bau- und Handwerksbetriebe. Ich finde, das ist schon eine wichtige Botschaft, die heute Abend von hier ausgeht.
Zum Schluss will ich noch mal auf den Bereich Biomasse, Deponie- und Klärgas und Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen zu sprechen kommen, weil hier auch eine gewisse Unsicherheit besteht. Es wurde kritisiert, dass Biomasse, Deponie- und Klärgas nicht mehr ausdrücklich in dem Gesetz als erneuerbar bezeichnet werden. Das ist aber eine rein formale Geschichte und hat für diejenigen, die diese Anlagen betreiben – und das will ich an der Stelle noch mal sagen – keine Auswirkungen.
Wir haben das auch schon in Fachgesprächen geklärt. Insofern will ich das hier noch mal ganz deutlich sagen.
Anlagen bis 1 Megawatt haben sogar enorme Vorteile, weil sie nicht mehr die Hocheffizienz nachweisen müssen. Auch Anlagen, die darüberliegen, werden weiterhin von der Stromsteuerentlastung profitieren. Und wir werden – und ich freue mich auf die Gespräche, die natürlich jetzt anstehen; wir haben ja heute die erste Lesung – genau diese Herausforderungen noch besprechen, und vielleicht können wir ja noch mal ein Zeichen setzen für diese Energieform, die ich für sehr wichtig halte und die wir natürlich fortführen und keinesfalls, sage ich mal, durch irgendeine Formulierung abwerten wollen.
Damit bedanke ich mich und freue mich auf die weiteren Beratungen.
In diesem Sinne ein herzliches Glückauf!
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Jan Wenzel Schmidt für die AfD.