Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundestariftreuegesetz verfolgt auf den ersten Blick richtige und notwendige Ziele: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen faire und für alle Arbeitnehmer geltende Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, wodurch die Tarifbindung gestärkt werden kann.
Gleichzeitig soll aber auch verhindert werden, dass Unternehmen, die bereits tarifgebunden sind, im Wettbewerb um öffentliche Aufträge benachteiligt werden. Wenn wir als öffentlicher Auftraggeber auftreten, sollten wir nicht dazu beitragen, dass Tarifflucht belohnt wird. Als Bestandteil des Koalitionsvertrages bekennen wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Tariftreuegesetz.
Aber: Ebenfalls vereinbart war, dass wir bei diesem Gesetz Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein Minimum beschränken.
Leider ist dies im aktuellen Entwurf nur bedingt der Fall. Die Rückmeldungen aus der Wirtschaft geben uns hier einen klaren Auftrag zur Nachbesserung.
Genau bei diesem Punkt, meine Damen und Herren, möchte ich Sie in die Perspektive der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie des Handwerks mitnehmen; denn gerade diese Betriebe sind in ihrem Alltag besonders von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen.
Lassen Sie mich zu den Auswirkungen des aktuellen Gesetzentwurfs mal ein konkretes Beispiel bringen. Die Fassade eines historischen Gebäudes in Bundesbesitz muss denkmalgerecht saniert werden. Dafür gibt es verschiedene Aufträge. Eine Firma bekommt den Zuschlag sowohl für die Stuckateur- als auch die Malerarbeiten. Je Auftrag ist schnell die Grenze von 50 000 Euro Auftragsvolumen überschritten, wodurch es laut dem aktuellen Entwurf zu zwei Tarifverträgen mit unterschiedlichen Löhnen kommen könnte. Sprich: Für den einen Auftrag des Bundes gibt es Lohn X, für den anderen Lohn Y. Dazu könnte das Unternehmen nicht tarifgebunden sein, zahlt also Lohn Z. Wie für den Handwerker ergeben sich dadurch über den Monat gerechnet je nach aktuellem Auftragsstand mehrere verschiedene Löhne. Blicken Sie eigentlich noch durch?
Die entstehende Verwirrung schafft Unruhe, wenn es für Arbeitnehmer nicht absehbar ist, was sie abhängig davon, wer der Auftraggeber ist, am Monatsende unter welchen Arbeitsbedingungen verdienen.
Wie erklärt man das seinen Handwerkern im Wahlkreis? Das spiegelt sich dann auch in einer aufwendigen Abrechnung wider, wenn Arbeitgeber jeden ihrer Mitarbeiter je nach öffentlicher Ausschreibung oder privatem Anlass getrennt abrechnen müssen. Das ist nicht bürokratiearm, meine Damen und Herren, sondern konterkariert leider die Entbürokratisierungsbestrebungen dieser Regierung.
Aufwand und Nutzen stehen hier in keinem vernünftigen Verhältnis, gerade für die kleinen Betriebe, und es bedarf daher einer mittelstandsgerechten Anhebung beim Auftragsvolumen.
Des Weiteren birgt der Entwurf zahlreiche Rechtsunsicherheiten für Arbeitnehmer. Viele Handwerksbranchen tarifieren regional auf Ebene der Bundesländer, und diese Tarifierungen variieren leider sehr stark. Allein in Deutschland gibt es auf Länderebene 14 verschiedene Tariftreuegesetze mit jeweils anders ausgestalteten Nachweispflichten. Hier stellt sich nun die Frage, welche der zahlreichen tarifvertraglichen Landesregelungen zur Anwendung kommen sollen: die des Landes, wo der Auftrag ausgeführt wird, oder die des Bundeslandes mit dem Sitz des Unternehmens?
Zudem sind die Vertragsstrukturen sehr komplex, sodass eine Vergleichbarkeit von Angeboten nur schwer möglich ist. Hier müssen ein Rosinenpicken und ein externer Markteingriff ausgeschlossen werden.
Es lässt sich also festhalten, dass der Entwurf grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Dennoch brauchen wir gezielte Nachbesserungen an der richtigen Stelle, um ein Gesetz zu schaffen, das unsere KMU, das Handwerk und die kleinen Betriebe stärkt; denn diese tragenden Wirtschaftssäulen dürfen nicht wieder übersehen werden und müssen in den kommenden Verhandlungen stärker bedacht werden.
Vielen Dank.