Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn die AfD hier im Bundestag spricht, dann hört man immer dieselbe Leier: Bürgergeldempfänger würden betrügen, Ausländer seien kriminell. Schuld sind bei Ihnen immer diejenigen, die Hilfe brauchen oder einen anderen Pass haben. Dann wird alles in einen Topf geworfen, und heraus kommt dieser Antrag. Na, herzlichen Glückwunsch!
Ich möchte festhalten, dass hier natürlich wieder mit falschen Unterstellungen gearbeitet wird. Die allermeisten Menschen im Bürgergeldbezug machen mit, und die allermeisten Ausländer/-innen hier in diesem Land werden nicht mit Strafbefehl gesucht, sondern arbeiten, zahlen ein und halten unsere Wirtschaft am Laufen.
Aber darüber sprechen Sie natürlich nicht; denn das Geschäft der AfD besteht darin, Menschen gegeneinander auszuspielen und Misstrauen zu säen.
Sie stellen sich hierhin und kriminalisieren mit Ihren Aussagen andere Personengruppen. Mich interessiert jedoch: Wie kriminell ist eigentlich die AfD?
Erst vor wenigen Tagen wurde hier im Bundestag die Immunität der Abgeordneten Stephan Brandner und Matthias Moosdorf aufgehoben.
Gegen Brandner besteht ein Verfahren wegen der Bezeichnung einer Journalistin als „Faschistin“, eine Beleidigung.
Gegen Moosdorf wird ermittelt wegen des angeblichen Zeigens eines Hitlergrußes in Räumlichkeiten des Reichstagsgebäudes.
Es gibt noch weitere Beispiele, etwa die Spendenaffäre der AfD. Die AfD hat im Bundestagswahlkampf eine Plakatkampagne im Wert von etwa 2,35 Millionen Euro erhalten,
offiziell gespendet von Gerhard Dingler, einem Ex-FPÖ-Politiker aus Österreich. Doch Ermittlungen legen nahe, dass Dingler lediglich als Strohmann fungiert haben könnte
und dass das Geld zuvor von dem Immobilienmilliardär Henning Conle kam. Damit wäre die Spende möglicherweise illegal gewesen.
Ein ehemaliger Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah wurde vor dem Oberlandesgericht Dresden zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt,
weil ihm geheimdienstliche Aktivität für China vorgeworfen wird.
Krah selbst erklärt, er habe davon nichts gewusst. Doch auch gegen Krah laufen Ermittlungen, etwa wegen Verdachts auf Geldwäsche und Bestechlichkeit.
Und wo wir gerade bei Verurteilungen sind: Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke musste sich mehrfach vor Gericht verantworten, unter anderem wegen Volksverhetzung, und wurde wegen der Verwendung einer SA-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ich könnte so jetzt noch ein bisschen weitermachen. Aber diese Beispiele zeigen doch: Wenn die AfD laut ruft, es seien die Armen, die Bedürftigen und die Geflüchteten, die unser Land verrieten, dann sollte man mal ganz genau hinschauen, was diese Fraktion macht.
Das lassen wir Ihnen nämlich nicht durchgehen! Sie professionalisieren Angst und Schuldzuweisungen; aber in Ihren eigenen Reihen wird vertuscht, verschleiert, ausgesessen und für Ihre eigenen Skandale keine Verantwortung übernommen. So geht das nicht! Deswegen lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab.
Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Johannes Winkel für die Union.