Am Anfang wird’s schwierig. –
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Greenwashing ist kein Kavaliersdelikt. Es verzerrt den Wettbewerb, untergräbt ehrliche Nachhaltigkeitsbemühungen und täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir beraten heute deswegen über die Umsetzung der sogenannten EmpCo-Richtlinie, der EU-Richtlinie zur Stärkung von Verbraucherinformationen und Verbraucherrechten im Binnenmarkt, in deutsches Recht, in das UWG. Diese Umsetzung ist mehr als ein technischer Realakt; sie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, Fairness und Ehrlichkeit im Markt, vor allem in Zeiten, in denen Begriffe wie „Nachhaltigkeit“ oder „Klimaneutralität“ gerade zu Verkaufsargumenten, zu Verkaufsschlagern geworden sind, aber eben auch zu Schlagwörtern, die allzu oft mehr versprechen, als sie halten. Ein paar Beispiele haben wir heute schon gehört.
Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Irreführung und Täuschung zu schützen, insbesondere auch im digitalen Raum, etwa bei Angaben zur Softwareaktualisierung oder Nachhaltigkeitsversprechen – auch ein wesentlicher Punkt. Diese Ziele sind richtig. Die CDU/CSU-Fraktion steht klar für den ehrlichen Wettbewerb, transparente Märkte und verlässliche Informationen. Mit der EmpCo-Richtlinie will die Kommission genau das sicherstellen, nämlich dass Verbraucherinnen und Verbraucher diese verlässlichen Informationen auch sicher erhalten, besonders im Onlinehandel.
Wir setzen diese Vorgaben nun mit der Änderung des UWG um. Künftig wird es ausdrücklich verboten sein, mit Umweltangaben zu werben, die nicht durch belastbare, überprüfbare Nachweise gestützt sind. Das betrifft bekannte Begriffe wie „klimaneutral“, „CO2-kompensiert“ oder „umweltfreundlich“. Das ist überfällig; denn zu lange konnte man mit schwammigen Nachhaltigkeitsversprechen das gute Gewissen der Verbraucherinnen und Verbraucher ausnutzen – Greenwashing at its best.
Die Gesetzesänderung ist im Übrigen auch ein starkes Signal an die Wirtschaft: Ehrlichkeit lohnt sich. Wer nun vorgibt, nachhaltig zu sein, riskiert künftig rechtliche Konsequenzen. Die neuen Regelungen schaffen insoweit eine Win-win-Situation auf beiden Seiten – Rechtssicherheit für die Unternehmen, die tatsächlich nachhaltig wirtschaften, und Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor falschen Versprechungen –, und sie fördern damit am Ende den fairen Wettbewerb; denn wer wirklich in Umwelt- und Klimaschutz investiert, darf nicht länger benachteiligt werden gegenüber denen, die nur mit grüner Werbung punkten wollen.
Darüber hinaus stärkt das Gesetz am Ende auch die digitale Transparenz, zum Beispiel durch das Verbot der stärkeren Hervorhebung von bestimmten Auswahlmöglichkeiten im Finanzdienstleistungsbereich. Da besteht dann vielleicht noch die eine oder andere Frage zu den Rechtsfolgen, wie man das genau aufklären muss; aber das können wir zum Beispiel in der Sachverständigenanhörung am 10. November im Rechtsausschuss erörtern. Ich freue mich insoweit auf die weiteren Beratungen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Carl-Philipp Sassenrath für die CDU/CSU-Fraktion.