Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb setzen wir eine wichtige europäische Richtlinie um. Es geht wieder mal, wie zurzeit oft, um Verbraucherschutz. Das Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Praktiken bei Umweltaussagen, dem sogenannten Greenwashing, und vor intransparenten Nachhaltigkeitssiegeln zu schützen. Diese Ziele unterstützen wir ausdrücklich.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Informationen über die Umweltwirkungen von Produkten wahr und nachvollziehbar sind. Sie müssen darauf vertrauen können, dass die ökologischen Versprechen der Industrie auch Substanz haben.
Dieser Gesetzentwurf ist ein Beitrag zu mehr Glaubwürdigkeit, Fairness und Vertrauen im Markt. Er trägt dazu bei, dass sich ehrliches ökologisches Engagement auszahlt. Diejenigen, die mit falschen oder überzogenen Umweltversprechen werben, werden künftig nicht mehr davon profitieren können.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch ein Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen und einem fairen Wettbewerb.
Ungeachtet dieser wichtigen Punkte, die für den Verbraucherschutz im Gesetzentwurf geregelt werden, ist es aber auch unsere Aufgabe, die Unternehmen, vor allem die kleinen und die mittleren, nicht über Gebühr zu belasten. Von daher ist eine Umsetzung der Richtlinie eins zu eins, ohne Gold-Plating, sehr wichtig.
Ebenso wichtig ist aber auch: Die Industrie braucht Planungssicherheit und ausreichend Zeit, um ihre Produktverpackungen und Werbematerialien an die neue Rechtslage anzupassen. Hier gibt es teilweise lange Vorlaufzeiten. Eine rechtssichere Umsetzung der Unternehmen kann erst dann erfolgen, wenn endgültige Klarheit über die neuen Vorgaben herrscht.
Anmerken möchte ich auch, dass wir in den Gesetzentwurf noch mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe aus der Richtlinie übernommen haben, die in der Praxis vielleicht zu Auslegungsproblemen führen könnten. Die Bedenken und Unsicherheit der Unternehmen hinsichtlich der Praxistauglichkeit dieser neuen Anforderungen sollten wir im Blick haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Er stärkt den Verbraucherschutz, erschwert das Greenwashing und sorgt für fairere Wettbewerbsbedingungen. Zugleich müssen wir immer darauf achten, die Anforderungen für Unternehmen praxistauglich und klar zu fassen. Wenn uns dies gelingt, dann wird dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag dazu leisten, sowohl Vertrauen als auch Verantwortung in der sozialen Marktwirtschaft zu stärken.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Danke.
Vielen Dank. – Dr. Till Steffen ist der nächste Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.