Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissen Sie eigentlich, wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt werden? Studien zufolge ist es jedes achte Kind, vom großen Dunkelfeld ganz zu schweigen. Wie erschreckend! Statistisch auf uns hier im Hohen Haus übertragen würde das bedeuten, dass knapp 80 von 630 Abgeordneten einen solchen Gewaltakt persönlich hätten ertragen müssen. Und jetzt stellen Sie sich darüber hinaus vor, dass Sie dabei gefilmt wurden und das Ganze anschließend im Netz verbreitet und verkauft worden wäre. Jede Tat bedeutet unvorstellbares Leid, das durch die Bildsprache täglich wieder und wieder erlitten werden muss.
Ich persönlich bin nicht bereit, das als Normalität hinzunehmen.
Kinderschutz betrifft uns alle hier, auch in Europa. Gewalttaten und Straftäter machen vor Grenzen keinen Halt. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Wir müssen entschieden und wir müssen international handeln.
Viele Dienstanbieter haben erfreulicherweise bereits durch freiwillige Maßnahmen entschieden dazu beigetragen, Missbrauchsmaterial aufzudecken und an die Behörden zu melden. Doch die rechtliche Grundlage für diese freiwilligen Maßnahmen läuft im April 2026 aus. Ohne eine Lösung droht eine gefährliche Lücke: weniger Aufdeckungen, weniger Meldungen an das Bundeskriminalamt und mehr unentdeckter Missbrauch.
An dieser Stelle möchte ich ganz herzlich den hochengagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Sicherheitsbehörden auf allen Ebenen dafür danken, dass sie unter schwierigsten psychischen Belastungen einen so wichtigen und guten Job machen.
Die Aufdeckung von Kindesmissbrauchsdarstellungen muss dauerhaft möglich sein. Wir wollen den Status quo sichern, und das auf einer soliden rechtlichen Grundlage. Deshalb unterstützen wir eine Verordnung, die freiwillige Maßnahmen dauerhaft ermöglicht, das heißt: freiwillige Aufdeckungen, die rechtlich abgesichert sind. Und diese müssen kombiniert werden mit verpflichtenden Maßnahmen, allerdings nur im Einzelfall. Private Kommunikation darf nicht ohne konkreten Verdacht eingesehen werden.
Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist weiter zentral für unsere digitale Sicherheit und darf nicht geschwächt werden.
Gleichzeitig dürfen wir verschlüsselte Kommunikation nicht völlig ausnehmen; sonst vergrößert sich das Dunkelfeld weiter massiv. Gerade verschlüsselte Kanäle werden zunehmend für diese kriminellen Taten genutzt. Hier haben Ermittler ja oft die einzige Möglichkeit, Täter zu überführen, Opfer schnellstmöglich zu befreien und auch weitere Straftaten zu verhindern.
Der Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft enthielt zwar Verbesserungen, zum Beispiel etwa durch die Beschränkung auf Bilder und Videos. Es ist trotzdem richtig, dass die Bundesregierung dem nicht zugestimmt hat: Wir brauchen rechtliche Rahmenbedingungen und klare Grenzen für Aufdeckungsanordnungen und starke Garantien für Datenschutz und Privatsphäre. Das Europäische Parlament hat hier für die weiteren Verhandlungen die Richtung vorgegeben.
Aber jetzt sind wir in der Schwebe; eine Hängepartie und ein unguter Zustand. In meinen Augen ist Scheitern hier gar keine Option. Wir brauchen rasch eine EU-Verordnung mit Maß und Mitte: freiwillige Aufdeckung, Grundrechtsschutz und dauerhaften Schutz für Kinder in der digitalen Welt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Sinne ist Kinderschutz für mich eine Verpflichtung – moralisch, rechtlich und politisch. Das geht in der aufgeregten aktuellen Debatte leider ein bisschen unter. Denn es geht nicht nur um technische Debatten; es geht auch um Opfer ohne Stimme, die auf unseren Schutz angewiesen sind. Wir müssen alles daransetzen, dass die Europäische Union hier eine Einigung findet.
Deswegen unterstütze ich von Herzen unsere Bundesregierung auf ihrem Weg, eine wirksame, rechtssichere und verhältnismäßige Lösung zu finden.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Jeanne Dillschneider für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.