Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle sind uns hoffentlich einig: Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und eine der wichtigsten Aufgaben unseres Staates. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Langem mit Nachdruck dafür ein, dass Kinder sicher aufwachsen können, sowohl in der analogen als auch in der digitalen Welt.
Die EU-Kommission hat bereits vor ein paar Jahren einen Verordnungsentwurf zur sogenannten Chatkontrolle vorgelegt. Ziel war die Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern, ein Anliegen, das wir selbstverständlich unterstützen. Aber nicht nur der alte Vorschlag, auch der aktuell vorliegende dänische Vorschlag stößt nicht nur bei uns, sondern auch bei digitalen Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern, Anwaltschaft, Verbänden der Wirtschaft, Telekommunikationsunternehmen und sogar beim Deutschen Kinderschutzbund auf massive Kritik. Ich will es einmal deutlich sagen, weil das hier irgendwie angezweifelt wurde: Wir sind schon noch in der Lage, uns eine eigenständige Meinung zu bilden. Und: Wir beschäftigen uns auch nicht erst seit zwei Tagen mit dieser Verordnung, sondern schon seit Jahren, und sehr intensiv auch in den letzten Wochen.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme dieses Hinweises.
Aus den aktuellen Plänen zur sogenannten Chatkontrolle wächst ja die Gefahr, dass Ende-zu Ende-Verschlüsselung und private Kommunikation massiv beeinträchtigt werden, obwohl sie für viele gesellschaftliche Gruppen, etwa gesellschaftliche Minderheiten oder Journalistinnen und Journalisten, eine wesentliche Schutzfunktion einnehmen. Im Übrigen sind auch die Opfer von Missbrauch darauf angewiesen, vertraulich mit zum Beispiel Beratungsstellen oder Rechtsanwälten kommunizieren zu können.
Was hier vorgeschlagen wird, ist eine nicht zu rechtfertigende Grundrechtsverletzung: die anlasslose Erfassung privater Kommunikation. Es wäre, als würde man vorsorglich – wir haben es heute schon häufiger gehört – alle Briefe öffnen, um nach verbotenen Inhalten zu suchen, wie Unionsfraktionschef Jens Spahn diese Woche schon richtig festgestellt hat. Und wer von uns würde das akzeptieren? Richtig, niemand.
Und genau deshalb lehnen auch wir solche anlasslosen Massenkontrollen privater Chats als SPD-Fraktion entschieden ab.
Private Kommunikation darf niemals unter Generalverdacht gestellt werden. Der Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikation ist ein hohes Gut in einem Rechtsstaat und ein wesentlicher Baustein des Fundaments unserer Demokratie.
Die Verordnung gefährdet diese Freiheit in einem bisher nicht dagewesenen Ausmaß. Wer Messenger wie Signal nutzt, muss darauf vertrauen können, dass Nachrichten privat bleiben. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, sogenannte Client-Side-Scanning-Technologien einzusetzen, greifen tief in die Privatsphäre ein und würden zum Beispiel in Deutschland vor unseren Gerichten keinen Bestand haben.
Deutschland kann solchen Vorschlägen auf EU-Ebene folgerichtig nicht zustimmen. Ich bin unserer Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sehr dankbar, dass sie hier von Anfang an mit einem klaren rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Kompass, der die Rechte aller in den Blick nimmt, agiert hat. Als SPD-Bundestagsfraktion stehen wir dabei an ihrer Seite. Und ja, vielen Dank auch an Alexander Dobrindt, über den ich das Gleiche sagen kann.
Wir fordern eine wirksame Bekämpfung sexualisierter Gewalt, die rechtsstaatlich und verhältnismäßig ist. Das heißt, Täter konsequent strafrechtlich verfolgen und gleichzeitig den Schutz der Privatsphäre wahren. Die Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Netz braucht moderne Technologien, jedoch innerhalb klarer rechtlicher Grenzen und mit Kontrolle und Transparenz, nicht mit einer flächendeckenden und automatisierten Überwachung der Kommunikation aller Bürger/-innen.
Es ist gut, dass die Unionsfraktion unsere Kritik teilt und diese Haltung auch auf europäischer Ebene konsequent vertreten wird. Die SPD steht fest dazu, die Vertraulichkeit privater Kommunikation zu schützen. Anlasslose Überwachung ist ein Tabu in einem Rechtsstaat.
Wir dürfen aber auch nicht vergessen: Drei Viertel aller sexualisierten Gewalttaten an Kindern finden im privaten Umfeld statt. Der Schutz von Kindern muss daher vor allem dort ansetzen: durch Prävention, Aufklärung, stärkere Unterstützung von Opfern und eine bessere Vernetzung der zuständigen Institutionen. Wir brauchen Medienbildung, Beratung und internationale Zusammenarbeit. Unsere Fraktion hat hierzu umfangreiche Vorschläge erarbeitet, die den Schutz von Kindern wirksam verbessern, ohne die Grundrechte der Bevölkerung zu missachten. Der Schutz der Kinder und das Recht auf sichere, vertrauliche Kommunikation dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Das Ziel, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist unbestritten und von höchster Bedeutung. Doch der Weg, den die dänische Ratspräsidentschaft nun vorschlägt, ist nicht der richtige. Er ist überzogen und gefährdet die Grundrechte aller Menschen in Europa. Stattdessen brauchen wir einen sensiblen, rechtsstaatlich abgesicherten und technologisch fundierten Ansatz, der genau dort ansetzt, wo Kinder geschützt werden müssen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen!
Vielen Dank.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort Rebecca Lenhard.