Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich das letzte Mal hier an dieser Stelle stand, haben wir über den Entwurf des Haushaltes 2026 diskutiert. Damals habe ich ihn als echten Sicherheitshaushalt gelobt und gleichzeitig deutlich gemacht, dass es neben finanziellen Grundlagen einen echten Mentalitätswechsel braucht: weg vom Klein-Klein hin zu einem strategischen, vernetzten, resilienten Bevölkerungsschutz. Das KRITIS-Dachgesetz, das wir heute in der ersten Lesung beraten, setzt genau hier an: Es ist der erste große Schritt in die richtige Richtung, hin zu mehr Krisensicherheit.
Der Bundesinnenminister hat berechtigterweise auf den Investitionszuwachs hingewiesen. Zum ersten Mal schaffen wir bundeseinheitliche und sektorübergreifende Grundlagen für den Schutz unserer kritischen Infrastruktur. Die wichtigsten Bereiche, darunter die Wasser- und Energieversorgung, werden konkret benannt. Betreiber werden verpflichtet, Resilienzmaßnahmen zu ergreifen. Meine Damen und Herren, das ist ein Paradigmenwechsel.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird zur zentralen Anlaufstelle für die Betreiber. Es unterstützt die Erarbeitung von Risikoanalysen und Gefahrenabwehrplänen und kontrolliert letztlich auch deren Umsetzung. Damit schaffen wir nicht nur mehr Sicherheit, sondern durch mehr Klarheit in der Zuständigkeit auch mehr Handlungsfähigkeit.
Zugleich setzen wir mit dem KRITIS-Dachgesetz die EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen um. Einheitliche Mindeststandards und verstärkte grenzübergreifende Kooperationen stärken die Versorgungssicherheit in Deutschland und in Europa.
Meine Damen und Herren, bei allem Fortschritt gibt es auch Optimierungspotenzial. Wir müssen miteinander sicherstellen, dass die Anforderungen des physischen Schutzes, wie sie das KRITIS-Dachgesetz vorsieht, eng mit den Vorgaben der NIS-2-Umsetzungsrichtlinie verzahnt werden. Ziel muss es sein, einen echten Mehrwert zu schaffen – ohne Doppelbelastung für Betreiber oder überbordende Bürokratie. Und diesen Prozess starten wir heute.
Harmonisierung ist die Voraussetzung für die praktikable Umsetzung. Auch die Kommunen müssen berechtigterweise beim Schutz kritischer Infrastruktur angemessen gehört werden. Stadtwerke und Bürgermeister vor Ort wissen doch im Zweifel am besten, wo die Versorgung verwundbar ist und wie sie gesichert werden kann. Ungeachtet dessen ist es gut und richtig, dass wir heute die erste Lesung abhalten.
Ich möchte kurz auf den Kollegen Emmerich eingehen: Die Kritik ist an dieser Stelle natürlich völlig unberechtigt; denn der Grund dafür, dass wir es heute hier auf den Weg bringen, ist, dass die Ampel es eben nicht auf den Weg bringen konnte.
Die letzte Bundesregierung hat die Umsetzung dieses Gesetzes verschleppt.
Und, liebe Frau Kollegin Bünger, bitte erkennen Sie doch an, dass wir jetzt am Ruder sind und dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt der Garant für einen starken Bevölkerungsschutz in Deutschland ist!
Nein, im Moment nicht. – Jetzt ist der Moment, Verantwortung zu übernehmen und für die Resilienz unserer kritischen Infrastruktur einzustehen – für das Vertrauen in unsere Bevölkerung und in einen handlungsfähigen Staat.
Herzlichen Dank.