Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Energieversorgung, Wasser, Gesundheit, Verkehr – kritische Infrastrukturen sind das Fundament unseres Alltags. Solange alles funktioniert, nehmen wir sie kaum wahr. Doch wenn sie ausfallen, merken wir sofort, wie abhängig unser gesamtes gesellschaftliches Leben von ihnen ist. Die vergangenen Jahre haben uns deutlich vor Augen geführt, dass Risiken vielfältiger geworden sind: Extremwetterereignisse, technische Störungen, hybride Bedrohungen, gezielte Sabotageakte. Die Frage ist nicht mehr, ob Störungen auftreten, sondern wann und wie gut wir auf sie vorbereitet sind. Genau hier setzt das KRITIS-Dachgesetz an.
Ein zentraler erster Schritt dieses Gesetzes ist die Identifizierung kritischer Infrastrukturen. Dabei war uns eines besonders wichtig: Klarheit und Verhältnismäßigkeit. Deshalb arbeitet das Gesetz mit einem Regelschwellenwert. Kritisch im Sinne dieses Gesetzes sind solche Anlagen, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung von mindestens 500 000 Menschen hätte oder das Funktionieren ganzer Sektoren gefährden würde. Damit stellen wir sicher, dass sich die Pflichten auf diejenigen konzentrieren, bei denen es um systemische Relevanz geht; es geht nicht um jede einzelne Anlage.
Gleichzeitig wissen wir aber auch: Deutschland ist vielfältig. Was in einem Ballungsraum austauschbar ist oder erscheint, kann im ländlichen Raum lebenswichtig sein. Deshalb haben wir bewusst eine Öffnungsklausel für die Länder geschaffen. Diese ermöglicht es den Ländern, Anlagen unter dem bundeseinheitlichen Schwellenwert als kritisch zu identifizieren, wenn sie für die regionale Versorgung von besonderer Bedeutung sind. Damit stärken wir den Föderalismus dort, wo er einen echten Mehrwert bringt, ohne den bundeseinheitlichen Rahmen aufzuweichen.
Ein für uns alle wichtiger Punkt in den Beratungen war die Frage der Transparenzpflichten; denn Transparenz ist ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat. Sie schafft Vertrauen und Nachvollziehbarkeit. Aber Transparenz hat dort ihre Grenzen, wo sie unsere Sicherheit gefährdet. Wer sensible Informationen über kritische Infrastrukturen veröffentlicht, kann unbeabsichtigt genau das ermöglichen, was wir verhindern wollen: Ausspähung, Sabotage und gezielte Angriffe. Wir schaffen deshalb keine neuen pauschalen Offenlegungspflichten. Stattdessen fordern wir die Bundesregierung auf und bitten die Länder, bestehende Transparenz- und Veröffentlichungspflichten zu überprüfen und dort anzupassen, wo sie Risiken erzeugen. Der Grundsatz muss lauten: Nicht alles, was technisch zu veröffentlichen geht, sollte auch öffentlich zugänglich sein.
Ein weiterer wichtiger Baustein dieses Gesetzes ist das Meldewesen bei Vorfällen. Betreiber kritischer Infrastrukturen werden verpflichtet, Störungen und Vorfälle zu melden. Das ist wichtig, um ein realistisches Lagebild zu erhalten. Gleichzeitig haben wir aber bewusst darauf geachtet, dass Meldungen keine Einbahnstraße bleiben. Deshalb verbessern wir den Rückfluss von Informationen. Betreiber erhalten Auswertungen, Lagebilder und Hinweise, die ihnen helfen, Schwachstellen schneller zu erkennen und ihre Schutzmaßnahmen gezielt weiterzuentwickeln.
Wir haben außerdem die Bußgelder angehoben, wenn Sicherheitsanforderungen missachtet oder unzureichende Resilienzpläne vorgelegt werden. Das tun wir nicht aus Straflust, sondern aus Verantwortung; denn der Schutz kritischer Infrastrukturen ist keine freiwillige Aufgabe, sondern eine Verpflichtung gegenüber der gesamten Gesellschaft.
Und wir haben uns bewusst dafür entschieden, dieses Gesetz frühzeitig zu evaluieren. Wir wollen nicht erst in vielen Jahren feststellen, wo nachjustiert werden muss; wir wollen zeitnah prüfen, ob Schwellenwerte, Verfahren und Anforderungen praxistauglich sind und sie gegebenenfalls anpassen.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte auch ich ein Danke sagen. Mein Dank gilt vor allem dem Berichterstatter der Union Sebastian Schmidt für die verlässliche Zusammenarbeit. Ein Danke gilt auch unseren Sprechern Sebastian Fiedler und Alexander Throm für die fachliche Begleitung sowie dem Parlamentarischen Staatssekretär Christoph de Vries für die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Innenministerium.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das KRITIS-Dachgesetz ist kein spektakuläres Gesetz, aber es ist ein fundamental wichtiges Gesetz. Es stärkt die Vorsorge, erhöht die Sicherheit und verbessert die staatliche Handlungsfähigkeit in Krisenlagen. Es sorgt dafür, dass das, was wir im Alltag für selbstverständlich halten, auch in Zukunft verlässlich funktioniert. Ich bitte Sie daher um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Konstantin von Notz.