Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Lay, ich möchte ganz gerne am Anfang einem Eindruck entgegentreten, den Sie hier versucht haben zu vermitteln. Sie haben im Prinzip gesagt: Es gibt massenfach illegale Mieten, und niemand tut was dagegen.
Wir haben keine gesetzliche Handhabe dagegen. – Ich finde, das muss man geraderücken.
Natürlich ist für uns als Union und für die Koalition in Gänze völlig klar, dass wir starke soziale Leitplanken brauchen.
Es ist doch völlig klar: Wenn es Auswüchse gibt, wenn es schwarze Schafe gibt, wenn es Vermieter gibt, die Mieterinnen und Mieter ausnutzen, müssen diese bestraft werden. Aber tun Sie doch bitte nicht so, als ob wir kein gesetzliches Instrumentarium hätten! Das ist gerade vom Kollegen Hakan Demir ausgeführt worden. Wir hatten vor Kurzem – Anfang Oktober war das – einen Fall hier in Berlin, in dem ein Vermieter zur Zahlung von fast 50 000 Euro verurteilt worden ist; 26 000 Euro betrug die Strafe, und auch 22 000 Euro, die als Miete zu viel verlangt worden sind, musste er zurückzahlen.
Natürlich ist richtig: In manchen Kommunen passiert da nicht so viel. Auch in Berlin, in meiner Heimatstadt, ist das so. Über viele lange Jahre gab es einen einzigen Fall. Es gibt aber – ich finde, das gehört zur Wahrheit dazu, wenn man auf das Problem schaut – auch andere Kommunen. Und da schaue ich nach Frankfurt am Main. Da hat man in drei Jahren über 1 200 Verfahren erfolgreich abgeschlossen. 300 000 Euro an Bußgeldern sind verhängt worden, und über 400 000 Euro an Mieten, die zu viel verlangt worden sind, sind zurückgezahlt worden.
Deswegen finde ich, muss man bei der objektiven Bestandsanalyse sagen: Wir haben ein Vollzugsdefizit beim geltenden Recht; aber wir haben keinen Mangel des aktuellen Gesetzes. – Das muss man erst mal festhalten.
Herr Dr. Luczak, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Lay?
Sehr gern.
Frau Lay, bitte.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Zunächst freuen wir uns natürlich, dass Sie das Beispiel aus Friedrichshain-Kreuzberg erwähnten. Das war wirklich ein guter Erfolg einer linken Bezirksstadträtin, die sich engagiert dahintergeklemmt hat, dieses Bußgeld einzutreiben.
Aber weil Sie jetzt ja auch Frankfurt am Main erwähnt haben: Wir hatten erst am Montag in dieser Woche ein Gespräch des Bauausschusses mit Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Städtetages. Da war auch ein Vertreter der Stadt Frankfurt am Main dabei. Da waren Vertreterinnen und Vertreter von, ich glaube, 12, 15 Kommunen, und alle, auch der aus Frankfurt am Main, haben uns händeringend darum gebeten, dieses Gesetz endlich zu ändern, weil sie seit zehn Jahren dafür kämpfen. Frankfurt am Main und auch alle anderen Kommunen brauchen dringend genau diese gesetzliche Vereinfachung, damit sie illegale Mieten, überhöhte Mieten bekämpfen können, damit Recht und Gesetz endlich auch für Mieterinnen und Mieter in diesem Land gelten.
Was sagen Sie eigentlich den Kommunen – auch den Kommunen, in denen die Union regiert oder mitregiert –, die diese Gesetzesänderung seit so vielen Jahren von uns fordern?
Herr Dr. Luczak.
Liebe Frau Kollegin Lay, erst mal freue ich mich, wenn sich Stadträte der Linkspartei für Recht und Gesetz einsetzen. Das ist nämlich nicht immer der Fall. Manchmal ist auch genau das Gegenteil der Fall.
– Ja, gerade auch in diesem Bereich; ich denke da an Genossenschaften und anderes.
In der Tat: Viele Kommunen rufen nach einer Verschärfung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Wir diskutieren – Sie haben es ja zu Recht gesagt – über einen Antrag, den auch der Bundesrat formuliert hat.
Ich finde, wir als Deutscher Bundestag sind am Ende diejenigen, die hier in Verantwortung sind. Natürlich müssen wir uns anschauen: Was ist die Problemlage, und wie lösen wir die Probleme? Ich finde, das ist eine Debatte, die wir im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages miteinander führen müssen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, den Kommunen, den Verwaltungen, den Behörden vor Ort das Leben so leicht zu machen, wie es irgendwie geht.
Wir haben hier in Berlin und auch in Frankfurt ein Gesetz – ich habe es gerade dargelegt –, das funktioniert. Das ist ein scharfes Schwert. Man muss es nur anwenden. Es kann doch nicht sein, dass wir als Gesetzgeber sagen: „Jetzt machen wir das alles so leicht, damit niemand mehr einen Aufwand hat“, und damit fundamentale verfassungsrechtliche Prinzipien, die wir haben, vernachlässigen, nämlich unter anderem das Schuldprinzip.
Jetzt komme ich sozusagen zum Fortgang meiner Rede. – Hier wird vorgeschlagen, das subjektive Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens zu streichen. Das würde am Ende bedeuten, dass ich bei einer Mietpreisüberhöhung von objektiv mehr als 20 Prozent bestraft werde und bis zu 100 000 Euro zahlen muss, ohne dass ich etwas ausnutzen oder dass es irgendwie verwerflich sein muss.
Und dann muss man auch mal sehen: Der Anknüpfungspunkt ist die ortsübliche Vergleichsmiete, und zwar bundesweit die ortsübliche Vergleichsmiete. In vielen Kommunen ist es aber extrem schwierig, die ortsübliche Vergleichsmiete, die Bezugspunkt ist bei der Frage, ob man die Miete unangemessen überhöht oder nicht, überhaupt festzustellen.
Schon große Rechtsabteilungen von Unternehmen haben extreme Schwierigkeiten, das festzustellen. In der Hälfte der Fälle scheitert man damit vor Gericht, die ortsübliche Vergleichsmiete richtig festzustellen. Wie soll denn ein privater Kleinvermieter das machen, wenn es noch nicht mal mehr einen Mietspiegel gibt?
Den lassen Sie sehenden Auges in dieses scharfe Schwert laufen.
Das hat mit dem Schuldprinzip, mit einer Verwerflichkeit und vor allen Dingen mit der Notwendigkeit, ein vorwerfbares Handlungsunrecht zu haben, nichts mehr zu tun. Und deswegen kann das nicht das Ergebnis sein, meine Damen und Herren.
Herr Luczak, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage, diesmal der Abgeordneten Steinmüller?
Bitte.
Frau Steinmüller.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Kollege Luczak, Sie haben jetzt gerade gesagt, es wäre schwierig, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Wäre es dann nicht viel sinnvoller, dass man den Mietspiegel überall verpflichtend macht und qualifiziert, anstatt zu sagen: „Wenn Menschen überhöhte Mieten nehmen, dann ist uns das egal, weil es einfach zu schwer ist, einen Mietspiegel zu lesen“? Halten Sie es für gerechtfertigt, dass vollkommen überhöhte Mieten genommen werden, weil Sie sich weigern, einen Mietspiegel überall zur Pflicht zu machen?
Herr Luczak.
Liebe Kollegin Steinmüller, ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn es mehr und gerne auch qualifizierte Mietspiegel gibt. Und es ist ja in der Tat auch so: Gerade in den letzten Jahren haben wir auf den Weg gebracht, dass Kommunen ab einer bestimmten Größenordnung Mietspiegel erstellen müssen.
Ich habe an dem Gespräch mit den Kommunen, das am Montag stattgefunden hat, nicht teilgenommen.
Wenn man aber die Kommunen gefragt hätte, wie sie es finden würden, wenn wir als Deutscher Bundestag, als Gesetzgeber, ihnen vorschreiben würden, dass eine Gemeinde ab einer Größenordnung von meinetwegen 20 000 Einwohnern einen qualifizierten Mietspiegel erstellen muss, dann weiß ich, wie das Ergebnis gewesen wäre. Die hätten nämlich alle aufgeschrien und gesagt: Das wollen wir auf gar keinen Fall. – Deswegen muss man das hier schon in das richtige Licht rücken.
Ich fände es gut und richtig, wenn wir qualifizierte Mietspiegel haben würden, in denen man klar und rechtssicher lesen könnte – und zwar beide Seiten, also Vermieter wie Mieter –, was die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass zum Beispiel Ihre Fraktion dafür eintritt, den Betrachtungszeitraum bei der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete auszuweiten, und zwar deutlich auszuweiten, auf zehn Jahre. Und manche von der Linkspartei sagen sogar: Eigentlich müssten alle Mieten in diese ortsübliche Vergleichsmiete einbezogen werden.
Was wäre die Folge? Dann würde man das Mietniveau vollkommen einfrieren. Der Mietspiegel hat seit jeher die Funktion, Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt für Vermieter und für Mieter herzustellen, sodass man feststellen kann, was in meiner Gemeinde, in meinem Ortsteil, in meiner Straße eigentlich eine angemessene Miete ist.
Herr Luczak, Sie müssen zu Ihrer Rede zurückkehren.
Gern. – Am Ende würde der Mietspiegel zu einem politischen Steuerungsinstrument. Das hat nichts mehr mit Transparenz zu tun, sondern man würde den Mietspiegel instrumentalisieren, um die Mieten künstlich unten zu halten.
Das würde am Ende dazu führen, dass es an vielen Stellen großes Konfliktpotenzial gibt und wir einen Dissens bei unseren gesamtgesellschaftlichen Aufgaben haben. Wir müssen auf der einen Seite die Bezahlbarkeit der Mieten gewährleisten und auf der anderen Seite natürlich auch dafür sorgen, dass es eine energetische Modernisierung und einen altersgerechten Umbau gibt und dass sich das am Ende trägt. Das müssen wir doch zusammenbringen. Wenn wir die Mietspiegel in der Art und Weise, dass wir alle Mieten dort hineinnehmen, am Ende einbetonieren, wird das einfach nicht mehr funktionieren. Deswegen kann das nicht der Weg sein; sondern wir müssen – noch mal – starke soziale Leitplanken haben.
Aber am Ende geht es doch darum, dass wir, wenn wir den Menschen bei den steigenden Mieten wirklich helfen wollen – und die sind ein Problem für viele Menschen –, alles dafür tun müssen, dass der Rahmen so ist, dass wir in unserem Land mehr bauen können, dass wir schneller bauen können, dass wir kostengünstiger bauen können, dass mehr neue Wohnungen entstehen.
Und das geht nicht, wenn wir immer weiter regulieren. Dann verabschieden sich nämlich alle Leute von unserem Markt, und dann ist niemandem geholfen – den Mieterinnen und Mietern am allerwenigsten.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Till Steffen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.