Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem wir hier die Märchenstunde von Ihnen, Herr Sichert, gehört haben und Sie den Vergleich eines Australiers in Bosnien bemüht und daraus Ableitungen für Deutschland dargestellt haben, kann man nur sagen: Das kann man machen, wenn man Äpfel mit U-Booten vergleicht. Das haben Sie gerade in Ihrer Rede getan.
Ihr Antrag ist erneut der untaugliche Versuch, ein Thema zu skandalisieren, Menschen gegeneinander auszuspielen – was Sie ja besonders gut können – und unsere Gesellschaft zu spalten. Und wir sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch den vorliegenden Antrag einmal mehr Zeuge eines Angriffs auf die Grundwerte unseres Landes – auf die Menschenwürde, die Humanität, die Solidarität –, auf denen auch unser Gesundheitssystem beruht.
Unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Entlastung unseres Gesundheitssystems fordern Sie im Kern, die medizinische Versorgung von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu reduzieren, und das ganz drastisch, also auf akute Notfälle, Schmerzbehandlungen und lebensbedrohliche Situationen. Alles andere soll gestrichen oder nur noch mit behördlicher Genehmigung möglich sein.
Meine Damen und Herren, das ist nicht nur gesundheitspolitisch absurd, sondern auch gefährlich. Wer Impfungen streicht, gefährdet nicht nur Geflüchtete, sondern die öffentliche Gesundheit im Gesamten. Wer Schwangeren die medizinische Betreuung verweigert, handelt menschenverachtend,
und wer psychisch Erkrankten Hilfe versagt, nimmt Leid und soziale Not wissentlich in Kauf.
Als würde das nicht schon genügen, ist dieser Antrag auch noch verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 unmissverständlich festgestellt, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist. Ich zitiere:
„Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums umfasst sowohl die physische Existenz […] als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und einem Maß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“
Und weiter heißt es in dem Urteil:
„[…] Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken der Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen.“
Und jetzt hören Sie mal gut zu als Verfassungsfeinde:
Die in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierte „Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben in Deutschland Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, und das schließt eine medizinische Versorgung nach den allgemeinen Standards ein. Und wer diesen Grundsatz infrage stellt, stellt die Geltung unseres Grundgesetzes infrage.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag ist kein Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, auch wenn Sie gerade in Ihrer Rede das Gegenteil zu verdeutlichen versucht haben. Sie wollten mit Ihrer Rede das tun, was Sie immer gut können: spalten sowie überflüssige und gefährliche Diktion in den Bundestag bringen. Wir aber im Hohen Haus bleiben verfassungstreu. Wir stehen zu den Prinzipien unseres Grundgesetzes und unseres Sozialstaates, unverrückbar,
und wir werden nicht zulassen, dass Sie mit diesem Antrag weiter einen Keil in unsere Gesellschaft treiben und dass Menschen, die in Not sind, gegeneinander ausgespielt werden. Wenn wir den Verbotsantrag stellen, dann werden wir Ihren Verstoß gegen Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes auch noch einmal in die Klagebegründung mit aufnehmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf!
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Linda Heitmann.