Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen jetzt erst mal wieder zurück zum Gesetzentwurf. Wir diskutieren heute abschließend das Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, das sogenannte DAC-8-Umsetzungsgesetz. Was sperrig klingt und ehrlicherweise wenig bürokratiearm wirkt, bringt doch dringend nötige Klarheit in einem Dschungel.
Ab dem 1. Januar 2026 schaffen wir mehr Transparenz in der Kryptowelt. Plattformen wie Börsen oder Wallet-Anbieter müssen künftig Transaktionen an die Finanzbehörden melden, ähnlich wie es Banken schon heute tun, möglichst einfach, wie Sie es vielleicht vom Sparerpauschbetrag oder den elektronischen Daten zur Lohnsteuer kennen.
Wie sieht es bislang bei den sogenannten Kryptoeinkünften aus? Kryptowährungen haben sich in den letzten Jahren vom Nischenphänomen zum Spekulationsobjekt und teils auch zum Anlageinstrument für die Altersvorsorge entwickelt. Steuerlich allerdings gilt: Wer mit Kryptos handelt, muss sich selbst kümmern über die Anlage SO in der Steuererklärung. Bei klassischen Kapitalanlagen sorgt die Bank für die Abführung der Kapitalertragsteuer, bei Kryptos bislang nicht. Hier erfolgt jetzt eine Meldung, weniger kompliziert und auch weniger fehleranfällig.
Ich möchte Ihnen aber auch gern ein weiteres Beispiel benennen, das die Notwendigkeit dieses Gesetzes unterstreicht. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen hat im September dieses Jahres begonnen, ein zweites Datenpaket zu Kryptogeschäften auszuwerten. Das vorläufige Ergebnis aus dem ersten Paket: ein hoher einstelliger Millionenbetrag. Deshalb setzen wir jetzt diese europäische Richtlinie sachgerecht um, machen den Markt steuerlich greifbarer und tragen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Geldwäsche bei.
In den vergangenen Wochen haben wir in Anhörungen und Gesprächen intensiv daran gearbeitet, dass dieses Gesetz handwerklich und politisch konsensfähig wird. Deshalb verstehe ich aktuelle Bestrebungen der Linken und auch der Grünen nicht, dieses einfache Verfahrensrecht mit gesetzlichen Änderungen im Einkommensteuerrecht zu versehen und Anleger noch kurzfristig zum 1. Januar 2026 zu verwirren.
Deswegen mein Appell, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen:
Erstens. Wir müssen mutig bleiben. Der Kryptomarkt ist dynamisch. Anpassungen werden nötig sein. Wir sollten sie offen, sachlich und praxisnah angehen.
Zweitens. Wir müssen die Finanzverwaltung befähigen, diese neuen Meldungen effizient auszuwerten. Digitalisierung und Ausstattung sind hier der Schlüssel.
Und drittens. Wir brauchen internationale Standards. Bisher beteiligen sich 67 OECD-Staaten am gemeinsamen Rahmenwerk. Das ist gut, aber nicht gut genug. Deutschland sollte hier Taktgeber sein.
Und abschließend gesagt –
Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen?
– nein –: Dieses Gesetz ist ein Schritt zu mehr Fairness, Transparenz und Vertrauen. Wir bringen Ordnung in ein neues Feld, ohne Innovationen zu bremsen. Das ist moderne Finanzpolitik: pragmatisch, digital, europäisch.
Vielen Dank.
Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen Max Lucks das Wort erteilen.