Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Lesung zum Produktsicherheitsgesetz gab es schon einmal, nämlich exakt am 04.12.2024. Meine Kollegin Anette Kramme hat damals die Rede für die Bundesregierung gehalten. Wegen der sogenannten Diskontinuität – das Gesetz wurde in der letzten Legislatur nicht mehr verabschiedet – haben wir es jetzt noch einmal auf dem Tisch und beraten es gemeinsam.
Worum geht es? Die EU-Produktsicherheitsverordnung ist am 13.12.2024 in Kraft getreten. Sie regelt ganz viel, was den Binnenmarkt angeht, was Verbraucherschutz angeht. Aber sie lässt ein paar Fragen offen, die man im nationalen Recht beraten und ändern muss. Sie lässt zum Beispiel offen, in welcher Sprache in einem Land Produktinformationen und Sicherheitshinweise erfolgen sollen.
Stellen Sie sich jetzt einfach mal vor, Sie kaufen etwas und es gibt nur eine Produktinformation in Spanisch. Sie verstehen diese Sprache aber nicht, also können Sie die Produktinformation auch nicht anwenden. Deshalb regeln wir heute, dass Produktinformationen und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache zu erfolgen haben.
Was regeln wir noch? Wir regeln, dass es dann, wenn man sich an diese Verordnung nicht hält, auch Bußgelder geben kann, also Sanktionen – weniger weil wir glauben, dass wir die Sanktionen brauchen, sondern vielmehr als abschreckendes Beispiel. Natürlich geht man, um Dinge einzukaufen, nicht nur in Geschäfte, sondern man bestellt diese – es geht auf Weihnachten zu – immer häufiger auch im Internet. Es muss dann klar sein: Das, was aus Europa nach Deutschland geliefert wird, muss entsprechende Hinweise in deutscher Sprache enthalten.
Das sind die zwei wichtigsten Dinge, die wir mit diesem Gesetz regeln. Also, wir stärken die fairen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt, und wir stärken den Verbraucherschutz, indem wir diese Dinge regeln, damit die Menschen wissen, woran sie bei Produktinformationen sind, und zwar in der Sprache, die sie als Muttersprache gelernt haben.
Das Gesetz wird heute noch nicht verabschiedet, sondern geht zunächst in die Beratungen im Parlament. Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen mit Ihnen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.
Danke.
Für die AfD-Fraktion darf ich Robert Teske das Wort erteilen.