Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich eine junge Frau vor – nennen wir sie mal Franzi –, Mitte 20, alleinerziehend, die versucht, mit Minijobs über die Runden zu kommen. An einem kalten Wintermorgen steigt sie in die Bahn, ohne Ticket, weil sie es sich einfach nicht leisten kann. Sie wird kontrolliert, und ein paar Wochen später kommt Post vom Amtsgericht: Geldstrafe, Mahnung und, weil sie es sich nicht leisten kann, schließlich Ersatzfreiheitsstrafe. Plötzlich gilt sie als Straftäterin. Das ist Fakt. Das passiert in Deutschland. Die Frage an Sie alle hier im Plenum: Ist sie jetzt eine Straftäterin, weil sie jemandem aktiv, also bewusst, geschadet hat? Nein, sie ist eine Straftäterin, weil sie schlicht arm ist. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Schande.
Über genau solche Fälle reden wir heute hier: über Menschen, die wegen einer sozialen Notlage kriminalisiert werden, und über die Frage, ob das eigentlich noch gerecht ist.
Für uns als SPD ist die Linie klar: Fahren ohne Fahrschein gehört raus aus dem Strafrecht.
§ 265a StGB ist ein Fremdkörper im Strafrecht. Er wurde 1935 vom nationalsozialistischen Terrorregime eingeführt, und er kriminalisiert bis heute letztlich einen zivilrechtlichen Vertragsbruch, etwas, wofür es sonst keine Strafnorm gibt. Unsere Justiz ist überlastet, und ausgerechnet ein – es tut mir leid, Carl-Philipp – Bagatelldelikt wie Schwarzfahren bindet massiv Kapazitäten, verursacht Aktenberge und treibt Ersatzfreiheitsstrafen in die Höhe. Das ist unverhältnismäßig und feuert die soziale Ungerechtigkeit in unserem Land noch weiter an.
Wir als SPD-Fraktion wollen das Ganze natürlich in einem Gesamtkonzept: ersatzlose Streichung des § 265a, keine halbgare Ordnungswidrigkeit, klare zivilrechtliche Durchsetzung statt Strafrecht, sozialpolitischer Flankenschutz – –
Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage aus der CDU/CSU-Fraktion gestatten?
Ich schätze den Kollegen natürlich sehr. Aber ich hätte gedacht, wir könnten das bilateral machen.
– Na gut.
Frau Kollegin, Sie verwirren mich. Ich muss doch Ihre Redezeit anhalten.
Ja.
Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, Frau Kollegin Wegge, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich hätte nur eine Frage, weil Sie das Thema Armut angesprochen haben. Das ist natürlich ein Thema, aber das ist auch bei anderen Straftatbeständen ein Thema, beispielsweise beim Diebstahl. Ich frage Sie: Wenn ich hungrig bin, aber kein Geld in der Tasche habe, darf ich dann in den Supermarkt gehen und mir einfach etwas einstecken, damit ich meinen Hunger stillen kann, ohne dass das strafrechtlich verfolgt wird?
– Da kommt: „Ja!“ – Ich bin gespannt, wie Sie das sehen. Wenn Sie das genauso sehen, dann müssten wir wegen Armut immer wieder zu einer Strafverhinderung oder was auch immer kommen.
Sehr geehrter Herr Kollege, ich finde, dass man § 265a hier nicht mit § 242 StGB vergleichen kann, weil es, wie ich vorhin ausgeführt habe, hier ja um einen zivilrechtlichen Vertragsbruch geht, also um einen Fremdkörper im Strafrecht, und wir sehen, dass beim § 265a StGB die Fallkonstellationen, die ich gerade geschildert habe, überproportional häufig auftreten. Deswegen finde ich, dass wir uns in der Koalition – dazu komme ich später noch in meiner Rede – mal genau und in Ruhe mit diesem Problem auseinandersetzen sollten.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen von Linken und Grünen, wie Sie höchstwahrscheinlich sehen und auch wissen, sind wir da inhaltlich nicht auseinander. Ich freue mich auch für die SPD-Fraktion, dass wir hier unseren Punkt und unsere Haltung noch mal klarmachen konnten. Witzigerweise geht es um zwei identische Gesetzentwürfe. Ich frage mich, wer die geschrieben hat, ich vermute: der Freiheitsfonds. Liebe Grüße an dieser Stelle an den Freiheitsfonds! Sie sind wirklich identisch.
Der Rechtsstaat muss eben unterscheiden zwischen Not und Niedertracht. Wer fälscht, täuscht, gewerbsmäßig missbraucht, muss selbstverständlich im Fokus des Strafrechts bleiben. Aber Armut ist kein Delikt. Wir wollen daher eine Entkriminalisierung, die die Justiz entlastet, soziale Schieflagen bekämpft, aber gleichzeitig auch den ÖPNV stärkt.
In den Koalitionsverhandlungen war dieser Punkt sehr lange offen. Auf Fachebene habe ich durchaus Einigungskorridore gesehen. Wir werden bei der Strafrechtsreform, die ansteht, das Gespräch mit unserem Koalitionspartner suchen; denn unser Arbeitsprogramm ist der Koalitionsvertrag.
Vielen lieben Dank.
Als letzte Stimme in dieser Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Christian Moser.