Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Anfang muss ich natürlich wieder vieles einordnen, was die AfD anbelangt. Es gibt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das ganz klar sagt, dass Anzeichen vorliegen, dass Sie eine völkisch-nationale Partei sind und dass Sie gegen die demokratische Grundordnung verstoßen. Das sagt nicht Hakan Demir, das sagt nicht die SPD, das sagen nicht die Grünen; das sagt das Oberverwaltungsgericht Münster. Deshalb steht Ihnen nicht zu, den Grünen vorzuwerfen, dass sie ethnische Gruppen verteidigen wollen.
Es geht auf keinen Fall so, wie Sie das machen. Im Gesetzentwurf steht ganz klar, dass man Menschengruppen, die einen Völkermord hinter sich haben, schützen soll. Das ist etwas anderes als Sie mit Ihrer völkisch-nationalen Haltung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Völkermord an den Jesidinnen und Jesiden durch den Islamischen Staat ist erst elf Jahre her: bewaffnete Terroristen, die morden, vergewaltigen, versklaven, ganze Dörfer niederbrennen. Die Bilder dieser Verbrechen gingen um die Welt und schockierten die Menschen überall. Für viele kam das Grauen plötzlich, für Jesidinnen und Jesiden nicht. Seitdem werden sie ausgegrenzt, verfolgt und ermordet. Die Geschichte des jesidischen Leids fing nicht 2014 an, und sie endete nicht mit dem militärischen Sieg über den Islamischen Staat. Das muss auch hier im Deutschen Bundestag so klar gesagt werden.
Gerade weil die Jesidinnen und Jesiden auch heute noch Verfolgung ausgesetzt sind, begrüße ich es, dass die Grünen mit einem Gesetzentwurf erst mal klarmachen wollen: Wir sehen dieses Leid, wir wollen helfen. – Das geht mir auch so.
In Europa haben wir eine historische Erfahrung mit Krieg und Leid. Aus dieser Erfahrung haben wir uns darauf verständigt: Wir bieten Menschen Schutz, die vor Krieg und Gewalt geflohen sind. Unsere Grundlage ist das Asylrecht. Auf Basis dieses Asylrechts haben wir nach dem Völkermord etwa 100 000 Jesidinnen und Jesiden aufgenommen, und das ist auch gut so. Inzwischen leben schätzungsweise 230 000 Jesidinnen und Jesiden hier, die größte Community außerhalb des Irak – eine Bereicherung für dieses Land.
Wenn jetzt Abschiebungen durchgeführt werden und andere dasselbe Schicksal fürchten – trotz der unklaren Sicherheitslage im Irak –, dann müssen wir besser werden; denn das Asylrecht sollte doch Sicherheit geben und nicht Angst schaffen. Dafür müssen wir sorgen. Das ist unsere Verpflichtung.
Menschen haben ein Recht auf Sicherheit, auf Freiheit, auf Würde. Dieses Recht gilt natürlich auch für Jesidinnen und Jesiden. Dieses Recht gilt für alle, und zwar nicht in erster Linie, weil ein Gesetz das vorgibt, sondern weil es menschlich richtig ist. Lasst uns zusammenstehen und klar sagen: Die Würde eines Menschen ist niemals ohne die Würde aller anderen denkbar. Das ist Gerechtigkeit. Und an die Gegner einer offenen und gerechten Gesellschaft gerichtet, sage ich hier auch noch mal klar: Ein Land, das Gerechtigkeit nicht für alle kennt, wird sie am Ende für alle verlieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns den Vorschlag prüfen. Ich bin dafür, dass wir die Instrumente verbessern, die alle Menschen schützen. Ich schlage vor, dass wir uns gemeinsam die Entscheidungsgrundlage des BAMF, um die es heute gegangen ist, und den Lagebericht des Auswärtigen Amts angucken. Denn klar ist – das muss man auch entsprechend einordnen –, dass sich die Lageberichte aus der Zeit von Annalena Baerbock und jetzt von Johann Wadephul ähnlich sind. Das müssen wir uns genauer angucken. Das biete ich hier gerne an.
Danke schön.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Bodo Ramelow.
Es ist seine erste Rede nach dem erneuten Einzug in den Deutschen Bundestag – mit etwas Zeit dazwischen. Wir haben gerade überlegt, ob dann unendlich Redezeit besteht: Nein.