Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war vor einigen Wochen an einem Marktstand und habe mit einer Bürgerin über die Rentenpolitik diskutiert. Sie sagte da: Ihr zahlt doch keine Steuern. Dann habe ich gesagt: Bitte, was? Ich habe ihr erklärt, dass wir auch zur Einkommensteuer veranlagt werden. Und dann sagte sie: Aber ihr habt ja eure eigene Krankenversicherung. Dann habe ich gesagt: Nein, es gibt die gesetzliche, in die man freiwillig einzahlen kann, oder man kann sich, je nachdem, was man vorher im Leben gemacht hat, je nach Berufsstand, privat versichern. Und dann fing sie an: Aber ihr habt eure eigenen Rentenregeln. Und dann habe ich gesagt: Ja, das stimmt. – Ich habe mit dieser Dame lange diskutiert.
Ansgar Heveling hat gerade viel über die verfassungsmäßigen Prinzipien erzählt. Unsere Verfassung ist dem Wandel zugänglich und nimmt den gesellschaftlichen Wandel auch auf – erste Feststellung. Und die zweite Feststellung ist, dass Gleichmacherei, liebe Fraktion Die Linke, nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat.
Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, klingt erst mal sehr gut.
Es ist ein guter Ansatz, ein Vorstoß, dem wir wohlwollend und auch aufgeschlossen gegenüberstehen, zumal es zahlreiche entsprechende Initiativen auch aus der SPD-Fraktion gegeben hat. Ich kenne das noch von meiner eigenen Landesgruppe innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion, mit der wir vor einigen Wahlperioden genau solch einen Antrag, eine solche Initiative innerhalb unserer Fraktion formuliert haben.
Solidarische Sicherungssysteme, die alle Menschen im Land unabhängig von ihrem Beruf, ihrem Einkommen, ihrem Vermögen, ihrer Herkunft heranziehen, sind gute Systeme, weil sie den Wohlstand, der in diesem Land erdient und verdient wird, gerecht auf alle Menschen gleich verteilen. – Aber: „Selbst der Gerechte wird ungerecht, wenn er selbstgerecht wird“, besagt ein geflügeltes Wort. Deshalb muss man auch sehen – ich weiß gerade nicht, welcher Redner, welche Rednerin das in einer früheren Debatte gesagt hat –, dass sich die Renten- bzw. Pensionsansprüche von Bundestagsabgeordneten im Lauf der Zeit verändert haben und dass wir hier mit Augenmaß herangegangen sind. Diese Entwicklung hat es gegeben, und es zeigt sich, dass wir als Bundestagsabgeordnete gemeinsam dafür verantwortlich sind, wie wir diese Debatten in den Deutschen Bundestag hineintragen.
Gesundheitswesen, Pflege, Rente: Es gibt berufsständische, es gibt betriebliche Zusatzversorgungen. Das ist alles recht und billig. Aber geht es zum Beispiel um den Sockel oder das Fundament in diesem Land, so müssen wir für solidarische Sicherungssysteme – und das wird keiner ökonomisch, keiner gesellschaftlich und keiner politisch hier im Saal, aber auch draußen im Land bestreiten können – sorgen. Sie sind wichtig für unser Land, weil sie für alle Menschen einen Sockel, ein Fundament bilden, sodass wir an diesem Wohlstand gleich gerecht partizipieren.
Eine Erwerbstätigenversicherung, wie wir sie als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Auge haben, ist begrüßenswert und unbestritten und Ausdruck der gesellschaftlichen Solidarität. Es ist auch schwer vermittelbar und teilweise unglaubwürdig, wenn Abgeordnete Recht für sich selber schaffen. Diese Diskussion haben wir schon in zahlreichen Debatten geführt. Es geht beispielsweise alle Jahre wiederkehrend um die Diätenerhöhungen, es geht um die Rentenversicherung, es geht um die Krankenversicherung. Wer zum Beispiel ist hier gesetzlich krankenversichert? Das können Sie alles offen lesen; das kann man transparent machen. Aber auch die höchste Form der Transparenz schafft noch keine gesellschaftliche Akzeptanz.
Ich finde, dass wir in solchen Debatten, wenn es um Diäten, Rente, Krankenkasse geht, auch den Mut haben müssen, Regeln zu verteidigen, wenn sie gerechtfertigt, verfassungsrechtlich determiniert und geboten sind. Aber es gibt eben auch Regeln, die dann, wenn wir in eigener Sache entscheiden, auch vom Volk hinterfragt werden dürfen. So ist es tatsächlich auch mit der Rente.
Ich finde, wenn wir beispielsweise bei der wahlrechtsimmanenten Selbstvergrößerung des Deutschen Bundestages an unsere „berufsständischen“ – in Anführungszeichen – Rechte selbst Hand anlegen – mal mehr, mal weniger elegant –, dann zeigt sich, dass wir einen Konsens in diesem Haus brauchen. Eine schlichte Mehrheit für die eine oder die andere Regelung genügt nicht. Wir brauchen einen Konsens hier in diesem Haus für eine dauerhafte Regelung, die den gesellschaftlichen Wandel in unserem Land abbildet, nämlich die gesellschaftliche Diskussion darüber, was eigentlich recht und billig ist, was ein Abgeordneter an Diäten bekommt, was recht und billig ist, was er auch im Ruhestand bekommt. Das sind Dinge, die wir gemeinsam miteinander diskutieren müssen.
Da sind viele Details zu regeln, beispielsweise ob wir eine Heranziehung wie bei Selbstständigen vorantreiben wollen. Das geht bis hin zu einem Grundsatzbeschluss, in dem Details im einfachgesetzlichen System geregelt werden, von Beitragsbemessungsgrenzen bis hin zu der Frage, wie viele Jahre man in den Bundestag gewählt worden sein muss, wie viele Wahlperioden man nachweisen muss, um einen entsprechenden Anspruch zu haben.
Unterm Strich bleibt – das habe ich klargemacht –: Wir als SPD stehen für solidarische, gesellschaftlich anerkannte Sicherungssysteme, die keinen und keine in diesem Land, kein Einkommen, keine Berufsgruppe, ausspart, weil wir alle den gleichen Wohlstand in diesem Land genießen sollen. Ich finde, wir müssen einen Grundsatz miteinander finden, nämlich, zu sagen, dass Volksvertreterinnen und Volksvertreter sich den gleichen Regeln unterwerfen wie alle Menschen in diesem Land, die eine Alterssicherung, die Vorsorgeansprüche anstreben. Es ist ein guter Grundsatz, dass wir hier nicht alle gleichmachen, aber alle gleich gerecht behandeln wollen – mit Ausnahmeregelungen, gerechtfertigt für ihren jeweiligen geleisteten Dienst in unserem Land.
In diesem Sinne ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.