Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ist beim Thema „Gewaltschutz für Frauen“ noch viel zu tun. Wir haben zwei Wochen vor Weihnachten. Wenn man heute auf die Internetseite „Bundesweite Frauenhaus-Suche“ blickt – ich habe das eben mal gemacht –, dann stellt man fest: Wer heute als alleinstehende Frau ohne Kinder einen Platz in einem Frauenhaus sucht, hat sieben Plätze zur Auswahl in den insgesamt 347 Frauenhäusern, die wir in Deutschland haben. Wir haben 7 800 Plätze; die Vorrednerinnen sprachen das schon an. Laut Istanbul-Konvention sollen es pro 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner ungefähr 2,5 Plätze sein. Also sprechen wir über einen Platzbedarf von 21 000 Plätzen. Uns fehlen 13 000 Plätze, die wir noch schaffen müssen. Es gibt also viel zu tun. Die Grünen haben recht mit ihrem Antrag.
Aber grundsätzlich ist zu sagen: Es ist ein großer erster Schritt getan. Ich beschäftige mich schon seit Jahren mit diesen Themen. Auf Landesebene war ich jahrelang dafür zuständig. Die Istanbul-Konvention ist seit 2018 in Kraft. Wir haben es seitdem nicht geschafft, in den Ländern dafür zu sorgen, dass die Ziele auch nur halbwegs umgesetzt werden. Mit dem Gewalthilfegesetz ist am 28.02. hier in diesem Hause ein bundesweiter Rechtsrahmen geschaffen worden, der uns ein großes Stück voranbringt, indem die Freiwilligkeit dieser Maßnahmen abgelöst wird durch verpflichtende staatliche Maßnahmen unter Anerkennung der Gewalthilfe für Frauen auf allen staatlichen Ebenen. Das ist eine wunderbare Grundlage, damit die Länder nun agieren können.
Frau Gebel, Sie sprachen an, hier sei noch nichts getan worden. Das ist nicht richtig. Die Länder sind für die Umsetzung laut Grundgesetz weiterhin zuständig. Im Übrigen haben auch zwei linke Ministerinnen die Handhabe, dafür etwas zu tun, wie auch fünf grüne Ministerinnen und jede Menge SPD-Ministerinnen, wie ich erfreut gesehen habe; eine Ministerin der CSU ist auch dabei. Diese Ministerinnen können viel beschließen. Das haben sie auch getan. Ich habe mir das angeschaut. Auf der Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz im Juni haben die Ministerinnen umfassende Beschlüsse gefasst. Sie betreffen nicht nur den Gewaltschutz, der im Rahmen der Istanbul-Konvention dann in allen Ländern flächendeckend umgesetzt wird, sondern auch all die Themen, die Sie eben angesprochen haben. Ich habe es hier noch mal angestrichen. Aber es ist so viel; Sie laden es sich am besten runter. Es geht zum Beispiel auch um eine in den Beruf bringende Hilfsmaßnahme für Frauen mit Migrationshintergrund. Es geht um Monitoring. Es geht um Daten. Ich habe leider nicht mehr viel Zeit. Aber Sie können sich das alles ansehen. All diese Themen, die Sie eben moniert haben, sind durch die Frauenministerinnenkonferenz – wie gesagt, auch zwei linke Ministerinnen dabei – auf dem Weg. Wir sind uns also hier größtenteils einig in diesem Haus.
Nun zu Ihnen, liebe AfD. Ich habe Sie dazu auch im Landtag oft thematisch, in der Sache gestellt. Frau Nieland war ja mal eine Kollegin von mir im Landtag Rheinland-Pfalz und sitzt jetzt im Bundestag. Bei allen Haushaltsberatungen hat die frauenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion immer Kürzungen vorgeschlagen. Ich sehe mit Sorge – ich verfolge das schon seit 2011 –, dass es seit 2011 in der Kriminalstatistik einen kontinuierlichen Anstieg gibt – das war weit vor der Flüchtlingskrise –, mit Ausnahme der Coronazeit, als die Zahlen kurzzeitig zurückgingen. Jetzt steigen sie wieder an. Jetzt alle Maßnahmen zu streichen und dann auch noch in Ihrem Jargon und Ihren Medien von diesen Tradwives zu sprechen, die sich ihrem Mann zu unterwerfen haben, die den Männern nicht zu widersprechen haben, wie Sie sie jetzt überall auch im Internet propagieren,
das ist genau der falsche Weg.
Das ist doch die Strategie, die Sie fahren. Das an dieser Stelle dazu.
Ansonsten glaube ich, meine Damen und Herren, haben wir hier eine große Einigkeit.
Der Antrag der Grünen ist eigentlich nicht erforderlich, weil wir schon auf einem guten Weg sind. Ich glaube, wir werden Hand in Hand in den nächsten Jahren, bis 2032 der Rechtsanspruch greift, hier vieles Gutes auf den Weg bringen.
Danke schön.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Birgit Bessin.