Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ist es doch so: Die Arbeit unserer demokratischen Zivilgesellschaft richtet sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Was genau ist gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit?
– Hören Sie mal zu! Vielleicht lernen Sie was. – Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bedeutet die Abwertung bestimmter Menschen, weil man sie bestimmten Gruppen zuordnet.
Phänomene sind beispielsweise Rassismus, Homo- und Transfeindlichkeit,
Ableismus, Feindschaft gegenüber Geflüchteten, kurzum:
alles, was den herkömmlichen AfD-Politiker dazu motiviert, jeden Morgen aufzustehen und zur Arbeit zu gehen.
Wenn Sie von der AfD jetzt unserer demokratischen Zivilgesellschaft vorwerfen, sie würde vor allem gegen Sie und gegen Ihre angeblich legitimen und demokratischen Positionen vorgehen, dann ist das ungefähr so, als würde ich mich darüber beschweren, dass jeder Rauchmelder und jedes Brandschutzkonzept in diesem Land es persönlich auf mich abgesehen hat.
Und das hat ehrlicherweise mit der Realität nichts zu tun. Wenn Sie diesen Eindruck haben, dann kann ich Ihnen einen Tipp geben: Hören Sie auf, ständig mit offenem Feuer zu hantieren und einen Brand nach dem anderen zu legen! Dann entsteht dieser Eindruck auch erst gar nicht.
Und weil Sie sich in Ihrem Antrag ja auch so tierisch darüber aufregen, dass die „Omas gegen Rechts“ in Buxtehude 5 000 Euro bezogen haben,
und weil Sie immer wieder behaupten, dass die Arbeit unserer demokratischen Zivilgesellschaft sich gegen Sie richten würde, will ich Ihnen noch mal erklären, warum rechte Positionen eben nicht zum legitimen Bestandteil unserer demokratischen Debatte gehören.
Denn links und rechts sind keine zwei gleichen Pole im politischen Spektrum. Linke Politik
geht grundsätzlich von der Gleichwertigkeit der Menschen aus.
Linke Politik versucht, die Gleichwertigkeit der Menschen durch fortschrittliche Politik umzusetzen und zu verfestigen. Die demokratische Gegenposition dazu wäre beispielsweise eine konservative Politik. Auch die geht zunächst einmal von der Gleichwertigkeit der Menschen aus und versucht, das Gute durch bewahrende Politik sicherzustellen.
Rechte Positionen hingegen gehen zwangsläufig von einer Ungleichheit der Menschen aus. Genau deshalb ist die Arbeit der „Omas gegen Rechts“ auch im Sinne unserer Verfassung, und Ihre Arbeit steht im Widerspruch zu den Leitgedanken unserer Verfassung.
Und genau deshalb gehören die „Omas gegen Rechts“ unterstützt, und Sie gehören verboten.
Wer noch den letzten Beweis dafür braucht, wie unseriös Ihr Antrag ist, den wir selbstverständlich ablehnen werden: Sie zitieren da an unzähligen Stellen das, was über die Plattform „Nius“ verbreitet wird. Auch dazu will ich noch mal etwas sagen.
– Nein, das ist nicht verboten. Aber „Nius“ arbeitet eben nicht nach standardisierten journalistischen Kriterien.
„Nius“ arbeitet nicht im Sinne einer seriösen Berichterstattung. Das unterscheidet „Nius“ übrigens auch von anderen journalistischen Plattformen, wie beispielsweise der „taz“. Und sich ständig auf diese Plattform zu beziehen, sagt einiges darüber aus, wie Sie arbeiten und wie Sie denken. Auch deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.