Sehr geehrter Herr Präsident! Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Produktsicherheitsgesetz setzen wir eine europäische Verordnung in deutsches Recht um, die einheitliche Standards für die Sicherheit von Produkten in der Europäischen Union vorgibt. Das ist sinnvoll, weil wir uns so nicht jedes Mal, wenn wir über die Grenze nach Polen oder in die Niederlande fahren und dort etwas einkaufen, Gedanken darüber machen müssen, ob der Toaster, den wir da kaufen, auch wirklich sicher ist, oder ich mich nicht fragen muss, ob bei der Sonnenbrille, die ich mir im Urlaub in Italien kaufe, der UV-Filter auch wirklich sicher ist. Das ist einfach, das ist gut.
In der Europäischen Union soll aber nicht nur der Warenverkehr frei sein, sondern Menschen sollen in der Europäischen Union auch frei entscheiden können, in welchem Land sie arbeiten. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten heute aber immer noch sehr unterschiedliche Löhne und Arbeitsbedingungen. Diese Unterschiede werden leider auch immer mal wieder ausgenutzt, um arbeitende Menschen um ihren Lohn zu prellen und national geltende Arbeitsschutzstandards zu umgehen. Dabei wird leider auch der Boden des geltenden Rechts immer wieder verlassen.
Subunternehmen zum Beispiel in Bereichen wie der häuslichen Pflege, des Baugewerbes oder des Speditionsgewerbes umgehen gesetzliche Vorgaben, indem sie den Beschäftigten Nettolöhne anbieten, davon aber dann zum Beispiel die Beiträge zu den Sozialversicherungen, Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen noch abziehen. Oder die Beschäftigten haben in ihren Arbeitsverträgen zwar Teilzeit stehen, arbeiten tatsächlich aber 55 Stunden pro Woche. Das alles ist illegal. Es schadet den Beschäftigten, es schadet den Sozialkassen, und es schadet auch den gesetzestreuen Unternehmen, die von der billigen Konkurrenz dann unterboten werden können.
Wenn das alles illegal ist, warum klagen dann die Betroffenen nicht dagegen? Es gibt zum Beispiel Sprachbarrieren. Oft unterscheiden sich die Rechte in den Ländern der Europäischen Union auch noch; das heißt, die Beschäftigten kennen ihre Rechte nicht und sind dann auch leider häufig noch abhängig von den Menschen, die ihnen die Arbeit vermittelt haben.
Solange sich also Arbeitsbedingungen und Löhne in der Europäischen Union so deutlich unterscheiden, so lange werden Beschäftigte immer wieder in den unterschiedlichen Ländern gegeneinander ausgespielt. Und wenn ständig das Damoklesschwert der Verlagerung des eigenen Arbeitsplatzes ins Ausland über einem hängt, dann akzeptiert man vielleicht noch mal leichter Arbeitsbedingungen, die man sonst nicht akzeptieren würde.
Am besten wäre es deshalb eigentlich, wie ich finde, wenn wir einheitliche Standards in der gesamten Europäischen Union für Löhne und auch für Arbeitsbedingungen hätten. Das würde nicht nur den arbeitenden Menschen in Europa helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Es würde auch dabei helfen, dass Menschen mal in dem einen Land, mal in dem anderen arbeiten könnten, ohne sich groß Gedanken über Rente, Krankenversicherung und den ganzen bürokratischen Kram zu machen, der damit einhergeht. Aber da sind wir leider lange noch nicht.
Deshalb ist es wichtig, dass es Projekte wie die Beratungsstelle Faire Mobilität gibt. Die beraten, eingerichtet vom Deutschen Gewerkschaftsbund, nämlich Beschäftigte, die grenzüberschreitend arbeiten. Sie beraten sie und unterstützen sie. Wir sind der Beratungsstelle Faire Mobilität sehr dankbar für ihre Arbeit,
und deshalb unterstützen und finanzieren wir ihre Arbeit auch mit diesem Gesetz. Dafür bitte ich Sie um Ihre Zustimmung und danke Ihnen.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist René Springer für die AfD-Fraktion.