Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die Verschiebung des Inkrafttretens des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Das ist ein wichtiges Signal. Es geht nicht darum, etwas auf die lange Bank zu schieben, sondern darum, dieses Gesetz so auszugestalten, dass es für die Betriebe in unserem Land auch funktioniert. Für uns geht Qualität vor Schnelligkeit.
Wir alle wissen: Unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe erleben derzeit eine Zeit großer Umbrüche: von steigenden Anforderungen im Umwelt- und Tierschutz über den Strukturwandel bis hin zu wirtschaftlichem Druck auf den Märkten. Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die verlässlich und praxistauglich sind.
Und ich sage klar: Wir haben in dieser Legislaturperiode bereits einiges erreicht. Hier nur einige Beispiele: Wir haben die Agrardieselrückvergütung wieder vollständig eingeführt. Mit dem Investitionsbooster haben die Landwirte die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent der Kosten für bewegliche Güter abzuschreiben. Wir haben auch für unsere Landwirte die Stromsteuer abgesenkt. Wir haben die Stoffstrombilanzverordnung und damit Dokumentations- und Berichtspflichten abgeschafft. Wir investieren in eine starke und lebenswerte Heimat und damit gezielt in den ländlichen Raum. Für die Erfüllung der GAK stehen 907 Millionen Euro bereit.
Wir haben den Dialog zwischen Politik und Landwirtschaft wieder gestärkt und zeigen: Wir stehen zu unseren Landwirten. Und eines ist klar: Uns geht es nicht um Ideologie, sondern um Lösungen.
Das gilt auch für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Dieses Gesetz kann, richtig gemacht, ein echtes Erfolgsmodell werden; denn die Idee ist richtig: Wir wollen mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, und wir wollen mehr Anerkennung für diejenigen, die besonders hohe Tierwohlstandards umsetzen. Aber damit das gelingt, müssen die Regeln praktikabel sein. Darum war es uns als Koalition besonders wichtig, dass das Gesetz die Möglichkeit eines sogenannten Downgradings vorsieht. Das heißt, wenn ein Betrieb ein Tier nicht bis zum Ende seiner Haltungsstufe vermarkten kann, darf er es in einer niedrigeren Stufe kennzeichnen, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Das ist vernünftig, das ist marktnah, und das ist ein Beitrag zur Nachhaltigkeit, der ökonomisch auch Sinn macht.
Ebenso entscheidend ist: Die Kennzeichnung muss fair sein. Sie darf nicht an der deutschen Landesgrenze aufhören. Wenn wir nur die heimischen Produkte kennzeichnen, aber importierte Ware außen vor lassen, dann schaffen wir Wettbewerbsverzerrungen zulasten unserer Landwirte hier vor Ort.
Das wäre das Gegenteil von Tierwohl und Nachhaltigkeit. Denn wir wissen alle: Die deutschen Standards sind die höchsten weltweit. Wer hier produziert, produziert mit Verantwortung. Deswegen sagen wir klar: Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz muss auch importierte Produkte einbeziehen. Nur dann ist es ehrlich, nur dann ist es fair.
Und genauso klar ist: Wir wollen keine neuen Bürokratielasten. Wir brauchen keine Doppelstrukturen bei Melde- und Dokumentationspflichten. Jeder Datenpunkt, der einmal erfasst wird, muss für alle relevanten Verfahren nutzbar sein. Denn Tierwohl erreicht man nicht durch das Ausfüllen weiterer Formulare, sondern durch gute, wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung in unseren Ställen.
Tierwohl zu fördern, heißt, die Produktion in Deutschland zu halten und damit unsere bäuerlichen Familienbetriebe zu stärken.
Wer das Tierwohl wirklich verbessern will, muss den Landwirtinnen und Landwirten den nötigen Spielraum und die finanziellen Perspektiven geben. Das Geld muss bei denen ankommen, die tagtäglich Verantwortung für die Tiere übernehmen.
Denn nur wenn sich Tierhaltung in Deutschland weiterhin lohnt, können wir Tierwohl aus eigener Kraft erreichen – und nicht durch zunehmende Importe von Produkten, über deren Herkunft wir letztlich kaum etwas wissen.
Meine Damen und Herren, eine funktionierende Tierhaltungskennzeichnung kann ein Vertrauensprojekt werden, und dieses Vertrauen müssen wir auf drei Säulen aufbauen: Vertrauen der Verbraucher, Vertrauen der Landwirte und Vertrauen des Handels. Wenn alle drei Seiten überzeugt sind, dass dieses System fair, transparent und praktikabel ist, dann wird die Kennzeichnung nicht nur zu einem Bestandteil eines Gesetzestextes im Bundesgesetzblatt, sondern zu einer Erfolgsgeschichte für unser Land und für das Tierwohl. Darum ist die Fristverlängerung richtig. Sie gibt uns die Zeit, die wir brauchen, um eine Reform dieses Gesetzes aus der letzten Wahlperiode handwerklich sauber umzusetzen – mit Vernunft, mit Augenmaß und mit Respekt vor denjenigen, die tagtäglich dafür sorgen, dass unser Land gut versorgt ist.
Eben, in der Aktuellen Stunde, haben wir gehört, dass die AfD auch zur Grünen Woche Anträge im Agrarausschuss eingebracht hat. Nur mal ein Beispiel: Sie fordern, den Artikel 148 GMO, über den wir immer viel reden, umzusetzen. Länder, die ihn anwenden, haben einen geringeren Milchpreis als wir in Deutschland. Das würde pro Betrieb mit beispielsweise 100 Milchkühen 40 000 Euro weniger Milchgeld bedeuten.
Das zeigt eindeutig: Die AfD ist keine Alternative für Deutschland und erst recht nicht für unsere Landwirtschaft. Sie schildern Probleme, wir schaffen Lösungen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Nächster Redner ist Danny Meiners für die AfD-Fraktion.