Vielen Dank für die Frage. – Dies ist ein Thema, das die Landwirtschaft jetzt natürlich extrem polarisiert; keine Frage. Wir haben diese Woche die schriftliche Urteilsbegründung zum letzten Urteil bezüglich der Roten Gebiete erhalten. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich die Blaupause jetzt noch nicht in der Hand habe. Wir unterhalten uns aber schon seit Wochen auf Länderebene, wie wir dieses Problem angehen. Was ich aber den bäuerlichen Betrieben sagen kann – Rechtsunsicherheit haben wir ja nicht; wir haben immer noch ein Düngegesetz –: Wenn Sie so weiter düngen, wie Sie im letzten Jahr auf den Roten Gebieten gedüngt haben, dann sind Sie auf alle Fälle auf der sicheren Seite.
Wir können jetzt auf die Schnelle noch keine rechtssicheren Methoden präsentieren. Für mich ist aber wichtig, dass man die Düngeverordnung zusammen mit der Praxis – das bedeutet: mit den Wasserversorgern und der Landwirtschaft – ausführlich diskutiert und sich die Zeit nimmt, um ein praktikables und bürokratiearmes System neu auf die Beine zu stellen.