Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es direkt vorwegzunehmen und mich da meinen Vorrednern anzuschließen: Dieses Gesetz ist kein Paukenschlag, aber es ist Teil eines größeren Projektes; denn der Bürokratieabbau ist nun einmal kein Sprint – das haben wir alle mitbekommen –, sondern ein Marathon. Seien wir doch mal ehrlich: Ich bin froh über jede Entschlackung, die stattfindet. Denn viele Vorschriften aus der Vergangenheit waren einfach gut gemeint; aber irgendwann wurde der Dschungel so dicht, dass kaum noch einer durchblickte.
Mit dieser Koalition beginnen wir nun, diesen Dschungel zu lichten. Das Bürokratierückbaugesetz, das wir heute in erster Lesung beraten, zeigt: Bürokratieabbau gelingt dann, wenn wir strukturiert vorgehen, also Gesetz für Gesetz und Paragraf für Paragraf, und vor allem gemeinsam mit denen, die nun auch die Folgen spüren, also mit unseren Unternehmen, unseren Kommunen und unseren Bürgerinnen und Bürgern.
Was steht denn im vorliegenden Gesetzentwurf konkret drin?
Erstens. Wir werden die Übertragungsnetzbetreiber entlasten. Die Pflicht zu jährlichen Berichten an die Bundesnetzagentur über technische Machbarkeiten, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen bestimmter Anlagen entfällt. Das spart Zeit und Geld und stärkt die Konzentration auf das Wesentliche, nämlich auf unseren Netzausbau.
Zweitens. Wir streichen die überholten Berichtspflichten. Dazu gehört die Pflicht des Bundeswirtschaftsministeriums, zur Mitte jeder Legislatur einen Bericht über die Industrie- und Handelskammern vorzulegen.
Drittens. Ja, wir haben es gehört, auch die Schornsteinfeger befreien wir von überflüssigen Verwaltungsakten. Das entlastet die Verwaltung um rund 10 Millionen Euro jährlich und die Schornsteinfeger selbst von überflüssiger Büroarbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verkaufe Ihnen das heute nicht als den großen Wurf. Es kann nur der Anfang sein, und das ist er auch. Wir von der Koalition arbeiten bereits an weiteren umfassenden Bürokratieentlastungsgesetzen, mit denen wir zum Beispiel die Schwellenwerte für Berichtspflichten anheben, die Verfahrensdauer in der Verwaltung verkürzen und das Lieferkettengesetz europarechtskonform entschlacken wollen. Mit dem Reallabore-Gesetz steht zum Glück ein weiteres Gesetz in den Startlöchern, das experimentierfreudigen Unternehmen die nötige Freiheit gibt, auch mal Sachen auszuprobieren, und das, ohne dass sie an Verwaltungsvorschriften scheitern. Unser Ziel ist klar: Weg mit den überflüssigen Dokumentationspflichten und kollektivem Misstrauen gegenüber unseren Unternehmen und stattdessen mehr Eigenverantwortung und Vertrauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staat darf kein Selbstzweck sein. Er muss ermöglichen und darf nicht blockieren. Damit das gelingt, braucht es auch solche vergleichsweise kleinen Gesetze. Also lassen Sie uns weiter dranbleiben für eine Verwaltung, die mitdenkt, für eine Wirtschaft, die durchstarten kann, und für ein Land, das wieder schneller wird!
Vielen lieben Dank.