Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die Gelegenheit, dass wir heute hier noch mal über das wichtige Thema Iran reden können. Ich möchte dem Kollegen Lucks nur sagen: Es gibt keine Abschiebungen von Menschen in den Iran – im Augenblick.
Ich muss Ihnen auch sagen: Wenn wir hier in diesem Lande Täter haben, die transnationale Repression ausüben, die als Büttel des Regimes hier Exiliraner unterdrücken, bespitzeln, mit dem Tode bedrohen und sie erpressen, indem sie zum Beispiel auf Angehörige dieser hier lebenden Iraner verweisen, die im Iran unter Druck sind, dann bin ich sehr dafür, dass wir sie sofort und unverzüglich in den Iran abschieben.
Deswegen halte ich überhaupt nichts von pauschalen Abschiebeverboten.
Die Botschaft ist: Es muss kein Iraner in Deutschland, der sich rechtmäßig verhält, in irgendeiner Weise fürchten, in der gegenwärtigen Situation in den Iran abgeschoben zu werden. Es ist mir wichtig, das an dieser Stelle zu sagen.
Auch in der schwierigen Welt, in der wir sind, ist die Brutalität des iranischen Regimes einzigartig: Zehntausende Tote durch Maschinengewehrsalven in friedliche Demonstranten, mindestens 100 000 verhaftete Demonstranten, viele davon mit dem Tode bedroht, weil das Regime auch rücksichtslos hinrichtet. Das ist eine Dimension von Gewalt, die selbst in der heutigen Zeit, in der heutigen Welt problematisch ist.
Was das Völkerrecht angeht: Natürlich wirft das auch bei uns die Fragen auf: Wie weit darf man sich das eigentlich noch anschauen? Wie lange darf man da eigentlich tatenlos bleiben?
Die Bundesregierung hat ihre Iranpolitik verschärft. Annalena Baerbock hat richtigerweise den Prozess der Listung der Revolutionsgarden eingeleitet – auch durch ein persönliches Auftreten im EU-Außenrat. Das haben wir damals begrüßt und unterstützt, und das ist jetzt – zum Glück – zu einem guten Ende gekommen. Ich freue mich – und gratuliere ausdrücklich dem Bundesaußenminister –, dass es am vergangenen Sonntag gelungen ist, die Italiener zu überzeugen, auf die Linie der Listung der Revolutionsgarde einzuschwenken,
dass der Kanzler das mit Frau Meloni entsprechend besprochen hat und dass Telefonate in der Folge dazu geführt haben, dass auch zwei andere Länder, die wichtig sind, an dem Punkt eingeschwenkt sind, sodass wir jetzt eine eindeutige Haltung haben.
Klar ist für mich: Das ist mehr als nur ein symbolischer Akt; denn es ist auch eine Botschaft an junge Männer im Iran. Man muss wissen, dass im Iran über ein Drittel der Bevölkerung unter 25 ist, die Hälfte davon naturgemäß Männer.
Möglicherweise könnten diese jungen Männer, verblendet vom Regime oder angelockt durch materielle Vorteile, erwägen, sich von den Revolutionsgarden anwerben zu lassen, weil das vielleicht aus ihrer Sicht die Elite des Regimes ist. Nein, junge Männer, ihr wisst jetzt: Wenn ihr euch den Revolutionsgarden anschließt, seid ihr auf einer Ebene mit Angehörigen des IS. Und wenn ihr irgendwann einmal an eine bessere Zukunft außerhalb des Iran denkt, dann seid gewiss: Ihr müsst befürchten, dass es euch lebenslang anhängen wird, dass ihr einer Terrororganisation angehört habt. – Deswegen, glaube ich, ist das ein klares Signal an junge Männer im Iran, sich nicht den Revolutionsgarden anzuschließen.
Max Lucks hat das Thema Betätigungsverbot angesprochen. Aktivitäten der Revolutionsgarde in der Europäischen Union sind auch heute verboten und können geahndet werden – nach dem Sanktionsregime. Das hat durch die Listung jetzt eine zweite Stütze. Aber das Problem ist natürlich immer, die Kette juristisch nachzuweisen bzw. dass es sich um eine Institution der Revolutionsgarde handelt. Auch da kann ich nur darauf hinwirken und darum bitten, dass die Innenbehörden noch stärker und noch genauer hinschauen, wo es transnationale Repressionen oder Geldwäsche durch die Revolutionsgarde gibt.
Herzlichen Dank.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Beatrix von Storch für die AfD-Fraktion.