Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer vorankommen will, braucht Verkehrswege. Wer gut vorankommen will, braucht gute Verkehrswege. Ohne Verkehrswege keine Mobilität, und ohne Mobilität keine Lebensqualität und im Übrigen auch kein Wohlstand.
Verkehrswege entscheiden darüber, ob Investitionen kommen oder ausbleiben, ob Arbeitsplätze entstehen oder verschwinden, ob Deutschland international mithält oder zurückfällt. Und sie entscheiden darüber, ob wir im Krisenfall bündnis- und verteidigungsfähig sind, ob Truppen, Material und Unterstützung schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden; das war ein zentrales Thema auf der Münchner Sicherheitskonferenz vor zwei Wochen.
Deshalb steht fest: Marode Brücken, Straßen, Bahnstrecken und Wasserstraßen, wie wir sie derzeit an vielen Orten erleben, können wir uns nicht leisten.
Wir können sie uns nicht leisten, wenn wir auch in Zukunft im internationalen Wettbewerb ganz vorne mit dabei sein wollen. Deshalb sage ich: Deutschland braucht ein Comeback der Infrastruktur. Genau daran arbeitet diese Bundesregierung.
Wir gehen den Investitionsstau konsequent an und investieren, wie Sie wissen, auf Rekordniveau. In dieser Legislaturperiode stehen circa 170 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bereit. Das sind 60 Prozent mehr als in der letzten Wahlperiode. Doch damit die Bagger auch wirklich schnell rollen können, müssen wir dringend noch einen weiteren Schritt gehen. Und das machen wir jetzt mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz, über das wir heute hier beraten.
Dieses Gesetz – davon bin ich fest überzeugt – ist ein Gamechanger. Derzeit dauert es häufig viel zu lange, bis Infrastrukturvorhaben baureif sind und wir damit tatsächlich beginnen können. Selbst Projekte, die dringend benötigt werden, stecken zum Teil Jahre, Jahrzehnte in Verfahren fest. Unser Infrastruktur-Zukunftsgesetz macht Schluss mit diesen Dauerverfahren, indem es konsequent den Spielraum nutzt, den wir auf nationaler Ebene haben.
Das heißt: Wir ebnen den Weg dafür, dass wir wichtige Infrastrukturvorhaben endlich schneller planen und genehmigen können. Damit wird das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ganz entscheidend dazu beitragen, dass Deutschland zukunftsfähig wird.
Wie erreichen wir das? Kurz gesagt, mit drei Ansatzpunkten: Wir priorisieren, wir digitalisieren, und wir reduzieren. Wir priorisieren, indem wir klarstellen, dass alle wichtigen Infrastrukturvorhaben – auf der Straße, auf der Schiene, auf dem Wasser – künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit stellen wir sicher, dass die Bedeutung dieser wichtigen Vorhaben angemessen berücksichtigt wird und dass allen Beteiligten bewusst ist: Es gibt ein starkes öffentliches Interesse daran, diese Projekte schnellstmöglich umzusetzen.
Dabei geht es zum Beispiel um Zugstrecken, die wir elektrifizieren und modernisieren wollen. Es geht um Brücken, die wir ersetzen müssen. Es geht um Engpässe, die wir beseitigen müssen, etwa auf Autobahnen, auf Bundesstraßen. Und erstmals stufen wir auch wichtige Wasserstraßenprojekte ins überragende öffentliche Interesse ein.
Beim zweiten Ansatzpunkt geht es darum, dass wir konsequent digitalisieren. Künftig werden Planfeststellungsverfahren von A bis Z – vom Antrag über die Beteiligung der Öffentlichkeit bis zur finalen Entscheidung – digital durchgeführt. Experten sagen: Allein das spart bis zu 30 Prozent der Verfahrensdauer ein. Es ist also ein Riesenfortschritt. Es entfällt ein umständliches Erfassen von Unterlagen, die in Papierform eingereicht wurden. Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen in Zukunft digital, nicht mehr gedruckt im Amtsblatt.
All diese Änderungen bedeuten weniger Arbeit für Behörden und Unternehmen. Sie bedeuten aber auch mehr Transparenz für Bürger und Projekte und werden – das ist das Entscheidende – deutlich früher baureif werden.
Der dritte Ansatzpunkt: Wir reduzieren. Wir reduzieren bürokratischen Aufwand. Statt wie bisher über das ohnehin schon hohe EU-Recht noch hinauszugehen, setzen wir es nur noch eins zu eins um, so, wie wir es müssen. Unnötige Doppelprüfungen, die zum Teil beim Beginn eines Verfahrens und später noch einmal im Laufe oder am Ende eines Verfahrens stattgefunden haben, fallen in Zukunft weg. Wir führen Fristen ein, deren Verstreichenlassen als Zustimmung gilt. Damit kann man Verfahren nicht mehr hinauszögern, auch wenn dies einer Behörde vor Ort nicht passt. Damit verhindern wir Stillstand durch Nichtentscheidungen. Es geht schneller voran.
Ich weiß, es gibt große Sorge, ob bei all dem nicht der Umweltschutz zu kurz kommt. Doch da kann ich ganz klar sagen: Nein, das wird er nicht. Wir nehmen das Thema Umweltschutz sehr ernst; denn natürlich sollen auch künftige Generationen gut und gerne in unserem Land leben können. Deshalb ist mir wichtig, zu betonen, dass wir die Schutzstandards des Umweltrechts nicht anrühren. Umwelt und Infrastruktur sind keine Gegensätze. Aber wenn eine Brücke marode ist, wenn eine Zugstrecke überlastet ist, wenn Wasserstraßen nicht befahrbar sind, wenn die Versorgung von Menschen und Unternehmen gefährdet ist, dann müssen wir das sofort angehen, gerade in Krisenzeiten. Wir müssen als Staat handlungsfähig bleiben.
Deshalb schaffen wir mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz eine verantwortungsvolle Balance zwischen Umweltschutz und Infrastruktur, eine Balance, die dafür sorgt, dass die Bedeutung beider Themen in einem Verfahren jeweils angemessen berücksichtigt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Investitionen in die Infrastruktur gehören zu den wirksamsten wirtschaftlichen Hebeln, die ein Staat hat, zum einen, weil sie sofort Nachfrage auslösen – bei Bauunternehmen, im Handwerk, bei Zulieferern –, zum anderen, weil jeder Euro, den wir in Verkehrswege investieren, auch langfristig Rendite abwirft, indem nämlich die Produktivität gesteigert wird. Wenn Lieferketten stabiler werden, wenn Transportzeiten kürzer werden und wenn Staus verschwinden, dann sparen Unternehmen, dann sparen Bürgerinnen und Bürger jeden Tag bares Geld.
So steigern Investitionen in Brücken, in Straßen, in Schienen- und Wasserwege die Wirtschaftsleistung erheblich. Das heißt: Das investierte Geld ist nicht weg; vielmehr arbeitet es, und zwar für uns alle, oft viele Jahrzehnte lang. – Deshalb ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass wir investieren, aber vor allen Dingen auch, dass wir schnell und damit effektiv und effizient investieren können, damit wir jetzt das Fundament für den Wohlstand von morgen legen können – für unsere Sicherheit und Lebensqualität, für eine Wirtschaft, die stark ist, für Regionen, die wachsen, für Menschen, die mobil sind und beste Zukunftschancen haben.
Deutschland kann schneller. Und wir machen mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz den Weg frei. Deutschland wird schneller werden.
Vielen Dank, Herr Minister. – Der nächste Redner ist Wolfgang Wiehle für die AfD-Fraktion.