Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde Ihre Gedanken ja ein kleines Licht nennen. Aber das wäre ungerecht und würde dem Sachverhalt auch nicht Genüge tragen; denn das Sprichwort besagt: „Es ist besser, ein einziges kleines Lichtlein anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.“ Und so verhält es sich auch beim Wasserstoff, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Was machen wir? Es ist immer gut, den Bürgerinnen und Bürgern draußen die Zweck-Mittel-Relation zu erklären. Was ist der Zweck eines Gesetzes, und mit welchen Mitteln wollen wir das Ziel erreichen? Wir wollen mit diesem Gesetz erreichen, Versorgungssicherheit hinsichtlich unserer eigenen Energieresilienz herzustellen. Wir wollen die Priorisierung anpassen, sodass Behörden den Projekten, bei denen Wasserstoff ein Faktor bei Abwägungsbelangen im Planungsverfahren ist, überragendes Interesse beimessen. Wir wollen, dass in diesem Land der wichtige Baustein Wasserstoff – ich füge hinzu: grüner Wasserstoff – Bestandteil des Pfads in Richtung Klimaneutralität wird, damit wir diese Zielmarke in den kommenden 20 Jahren erreichen. Und wir wollen Zuverlässigkeit für die Unternehmen, für die Handwerker, die jetzt in diese Zukunftstechnologie investieren sollen. Das sind Menschen, die in Zyklen von 10, 15 Jahren denken. Sie denken jetzt darüber nach, Anschaffungen zu tätigen und Dieselmaschinen beispielsweise durch Wasserstoffmaschinen zu ersetzen.
Für diese Investitionen müssen wir Planungssicherheit an den Tag legen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wie erreichen wir das? Durch die Bündelung einer Vielzahl von Einzelnormen. Wir wollen die Entscheidung, Wasserstoff zu fördern, als Abwägungsbelang gesetzgeberisch festschreiben. Und wir wollen die Infrastrukturvorhaben, die Vorhaben der öffentlichen Hand, die der Versorgungssicherheit dienen, die auch unsere Unabhängigkeit sichern sollen, zum Beispiel im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem nichtselbstständigen Belang machen.
Auch das Thema Vergaberecht darf nicht zu kurz kommen. Wir werden abweichend –
– zuhören bildet meistens – von § 97 Absatz 4 GWB bei Vergaben dafür Sorge tragen, dass, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe es erfordern, mehrere Lose zusammengefasst werden können. Das ist, finde ich, im Vergaberecht ein wegweisender, ein guter Grundsatz. Damit schaffen wir Beschleunigungsgesetze, die den Namen auch verdienen.
Zum Entschließungsantrag in aller Kürze. Neben der Umrüstung von Gasleitungen und der Ertüchtigung von Leitungen für die H2-Bereitschaft ist es wichtig, dass wir dafür sorgen, dass Import, aber auch Erzeugung, Lagerung und Speicherung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten im Wesentlichen über unsere Häfen – Hafeninfrastruktur – erfolgen. Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Häfen explizit im Entschließungsantrag nennen und der Bundesregierung dieses Anliegen mit auf den Weg geben.
Da, wo Elektrifizierung allerdings nicht möglich ist, müssen wir dafür Sorge tragen, dass Handwerkerinnen und Handwerker den Menschen entsprechende Lösungen anbieten können. Wir müssen auch den Mittelstand bei diesen Projekten mitdenken. Und wichtig ist mir besonders, dass wir nationale und europäische Rechtsrahmen ausschöpfen. Es ist wichtig, dass wir über die Verlängerung der Strompreiskompensation für grünen Wasserstoff hinaus nach 2029 für Investitionssicherheit sorgen. Und es ist wichtig, die Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure auch über den August 2029 hinaus festzuschreiben. Das liegt nicht mehr in der Hand des Gesetzgebers, ist allerdings ein wesentlicher Schritt, für den wir uns politisch – im wirtschaftlichen Interesse – einsetzen sollten.
Hier ist eine Überarbeitung des § 13k EnWG notwendig. Aber es zeigt auch, dass wir nationale und europäische Rechtsrahmen ins Benehmen setzen müssen, wenn wir die Kilopreise von grünem Wasserstoff auf ein verhältnismäßiges Maß senken wollen. Denn die Industrie – die Namen sind bekannt; es sind die thyssenkrupps dieser Welt, es ist aber auch ArcelorMittal – braucht Strompreissicherheit, beispielsweise für Elektrolichtbogenöfen. Das wollen wir nicht nur durch den Industriestrompreis, sondern auch durch mehr Wasserstoff im System, bei den Netzentgelten, aber auch in den Direktreduktionsanlagen erreichen. Hier können wir auf nationaler, europäischer Ebene regulatorisch von 11, 12 Euro pro Kilo auf 6 Euro kommen.
Stichwort „RFNBO“. Wir müssen aufhören – das sage ich in aller Deutlichkeit in Richtung der Bundesregierung –, eine Sprechzetteldiplomatie zu betreiben. Wenn wir grünen Wasserstoff nicht auf der grünen Wiese wollen und nicht kilometerlange Pipelines bauen wollen, sondern ihn dort wollen, wo Wertschöpfung in unserem Land stattfindet, dann brauchen wir keine Bundesregierung, die nach Brüssel fährt und diplomatisch ausgegorene Sprechzettel vorliest, sondern dann braucht es eine Bundesregierung, die die Interessen des grünen Wasserstoffs in Deutschland auch in Brüssel vertritt und benennt, wo wir Ausnahmen brauchen. Und das ist beim RFNBO. Da brauchen wir einen Systemwechsel, damit unser grüner Wasserstoff endlich die dritte Raste der Handbremse gelöst bekommt und wieder freie Fahrt erlangt.
Ein Wort zur Farbenlehre. Wir haben auch die Abscheidung von CO2 ins Gesetz geschrieben, § 2 Absatz 1 Nummer 15. Das hat zu Kritik geführt. Aber ich finde, dort, wo Wertschöpfung stattfindet, müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass diese Wertschöpfung in bestehenden industriellen Anlagen – und die Prozesse CCS und CCU sind implementiert, sie sind in den Wertschöpfungsketten – erhalten bleibt. Wir müssen den notwendigen Respekt aufbringen und bei der Farbenlehre das eine tun, ohne das andere zu lassen.
Kurzum: Wasserstoff als überragendes öffentliches Interesse und digitalisierte Verfahren. Wir legen hier den Schalter um. Anhörungen werden effizienter. Wir werden die vielen Stellschrauben, an denen noch gedreht werden muss, klar priorisieren und mit klarer Kante und einem klaren Plan erforderliche Maßnahmen vorantreiben. Es hilft nicht, über das Henne-Ei-Problem zu räsonieren, sondern man muss Stück für Stück klar strukturierte Zielvorgaben formulieren – immer nach der Zweck-Mittel-Relation. Wir werden hier im Deutschen Bundestag die Bundesregierung auch genau an dieser Zweck-Mittel-Relation messen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Katrin Uhlig für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.