Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland fehlen nach einer aktuellen Studie rund 1,4 Millionen Wohnungen; der Wohnungsmangel hat damit einen neuen Rekordstand erreicht. Gleichzeitig wächst vor allem in Städten und Metropolregionen die Nachfrage nach Wohnraum. Die Folge sind steigende Immobilienpreise und immer höhere Mieten.
Bündnis 90/Die Grünen wollen dieser Entwicklung etwas entgegensetzen.
Doch was sie dafür heute vorlegen, ist vor allem eins: altbekannt und wenig zukunftsweisend. Die Mietpreisbremse soll verschärft und entfristet, ein befristeter Mietenstopp ermöglicht, Indexmieten gedeckelt und Mieterhöhungen weiter begrenzt werden. Antrag und Gesetzentwurf setzen damit erneut einzig und allein auf mehr Regulierung.
Das ist mindestens unterkomplex.
Denn der Blick auf die vergangenen Jahre zeigt: Immer neue Regulierung hat den Anstieg der Immobilienpreise und Mieten nicht verhindert. Kurzfristig mag sie dämpfend wirken; langfristig löst sie das Problem nicht. Ganz im Gegenteil: Eine immer stärkere Regulierung der Miethöhe wirkt zunehmend als Investitionsbremse. Wenn Zins und Tilgung höher sind als die zulässige Miete, dann investiert niemand in neuen Wohnraum,
keine privaten Eigentümer, keine Wohnungsbaugesellschaft und auch kein privates Wohnungsunternehmen.
Wir sollten uns daher endlich von der Vorstellung verabschieden, man könne vor allem durch immer neue Regulierungen in Deutschland dauerhaft die Mieten senken.
Bezahlbarer Wohnraum entsteht nur dort, wo ausreichend Wohnungen gebaut werden. Genau dafür brauchen wir die richtigen Anreize: mehr Bauland, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, niedrige Baukosten und weniger Regulierung. Das ist keine Scheindebatte, Frau Kollegin Steinmüller; das ist ein Gebot der Vernunft.
Herr Plum, würden Sie die Zwischenfrage von der Kollegin Steinmüller zulassen?
Sehr gerne.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Plum, dass Sie die Frage zulassen. – Ich habe ja gerade schon gesagt: Wir sind uns ja einig, dass es Neubau in angespannten Wohnungsmärkten braucht. Trotzdem möchte ich Sie fragen: Wie rechtfertigen Sie es denn, dass immer mehr Mieterinnen und Mieter die Rechte, die Sie ihnen ja zugebilligt haben – Sie haben damals die Mietpreisbremse eingeführt –, nicht wahrnehmen, weil sie Angst vor einer Eigenbedarfskündigung haben. Ist das aus Ihrer Sicht richtig? Oder was planen Sie, dafür zu tun, dass Mieterinnen und Mieter ihre Rechte auch wirklich wahrnehmen? Sie sind doch eine Rechtsstaatspartei.
Frau Kollegin Steinmüller, wenn auf die zulässige Forderung nach einer Mietpreissenkung wegen einer unrechtmäßigen Mieterhöhung mit einer Eigenbedarfskündigung reagiert wird, dann ist das eine Maßregelung, dann ist das eine unzulässige Rechtsausübung, und dann ist das heute schon nach § 242 BGB so nicht zulässig. Das lässt sich im Wege der Rechtsauslegung schon heute so ableiten.
Herr Kollege, es gibt noch einen zweiten Wunsch nach einer Nachfrage, diesmal vom Kollegen Meiser von der Linken. Würden Sie auch die zulassen?
Nein, die lasse ich nicht zu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Koalition setzen wir genau hier, bei den richtigen Anreizen für mehr Bauen, einen klaren Schwerpunkt: mit dem Bauturbo, mit zusätzlicher KfW-Förderung und mit dem Gebäudetyp E. Mehr Pragmatismus bringen wir damit ins Bauen. Der Kollege Bollmann hat diese Maßnahmen eben zu Recht betont.
Gleichzeitig achten wir darauf, dass das Mietrecht seiner Kernaufgabe gerecht bleibt, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern zu schaffen. Rund zwei Drittel der Vermieter in Deutschland sind private Eigentümer – Menschen, die oft eine oder zwei Wohnungen vermieten, häufig zur eigenen Altersvorsorge. Gerade sie dürfen wir nicht durch immer neue Eingriffe vom Vermieten abschrecken. Im Gegenteil: Wir müssen dafür sorgen, dass sie mehr und nicht weniger als bisher vermieten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dieses Ziel wird für uns daher auch der Maßstab sein, wenn wir in den kommenden Wochen innerhalb der Koalition über Änderungen des Mietrechts beraten. Ein gutes Mietrecht behält immer beide Parteien im Blick, Mieter wie Vermieter. Nur so schafft es einen angemessenen Ausgleich, und nur so wird es seiner Aufgabe gerecht, dauerhaft zu mehr Wohnraum und bezahlbarem Wohnen beizutragen.
Herr Abgeordneter Plum, ich möchte die Gelegenheit nutzen und Ihnen im Namen des ganzen Hauses noch herzlich zu Ihrem heutigen Geburtstag gratulieren.
Trotzdem lasse ich aber noch eine Kurzintervention vom Kollegen Meiser aus der Linksfraktion zu.