Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns in dieser relativ jungen Wahlperiode, glaube ich, schon zum dritten oder vierten Mal mit der Situation auf dem Mietwohnungsmarkt und mit Mietenregulierung.
Das zeigt, wie wichtig das Thema ist. Ich möchte einen Aspekt an den Beginn meiner Rede stellen: Es geht ja bei der Diskussion und bei der Lösung dieses Themas vor allen Dingen um die Schaffung eines Interessenausgleiches.
Wenn ich mir den Gesetzentwurf anschaue, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier vorgelegt hat, den wir mitberaten, und mir den Redebeitrag des Kollegen Dr. Steffen in Erinnerung rufe, dann stelle ich fest: Der Gesetzentwurf ist zwar mit „fair“ überschrieben, aber, ehrlich gesagt, er ist nicht fair. Denn Ihnen ist nicht an einem Interessenausgleich gelegen, sondern an einer einseitigen Privilegierung, und so kriegen wir dieses Problem nicht in den Griff.
Meine Damen und Herren, es liegt auf der Hand: Das war keine ganz einfache Diskussion – auch in meiner Fraktion. Wir haben uns gleichwohl zusammen mit dem Koalitionspartner – –
Gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen?
Ja.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie haben gerade die Behauptung aufgestellt, wir würden tatsächlich kein Faire-Mieten-Gesetz vorlegen, sondern wir würden den Interessenausgleich unfair machen.
Ich möchte Sie deswegen fragen, ob Ihnen eigentlich entgangen ist, was tatsächlich in den letzten Jahren passiert ist? Wir hatten wirksame Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern und zum Schutz von Mietmärkten, die dann auch angewandt wurden. Lange Zeit gab es die Rechtsauffassung, dass § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in einer sehr wirksamen Weise angewendet werden könne, sodass man, wenn tatsächlich eine überhöhte Miete genommen wird, auch dagegen vorgehen kann. Dann hat es Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegeben, die die Praxis gelehrt hat, dass man den Paragrafen nicht so anwenden kann, wie er bislang angewandt wurde, sodass ein wichtiges Instrument de facto entfallen ist.
Zum Zweiten. Auch beim Vorkaufsrecht, vielfach angewendet von Städten, wo es angespannte Wohnungsmärkte gegeben hat, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dazu geführt, dass dieses Instrument de facto weggefallen ist.
Wir versuchen jetzt mit unserem Gesetzentwurf, wieder wirksame Instrumente zu schaffen. Die seinerzeitigen Instrumente wurden – das wissen wir nach Aufklärung durch den Bundesgerichtshof – zwar nicht in rechtmäßiger Weise angewendet, aber sie waren wirksam, sodass in die Märkte eingegriffen wurde und tatsächlich ein langjähriger wirksamer Ausgleich zwischen den Interessen stattgefunden hat. Wir versuchen, für eine wirksame Rechtsgrundlage für die Anwendung dieser wirksamen Instrumente zu sorgen. Deswegen führen wir den Zustand wieder herbei, der lange Zeit zum Ausgleich der Interessen geführt hat. Ich wollte Sie fragen, ob Ihnen eigentlich diese Entwicklung, die zu dieser Schieflage auf den Wohnungsmärkten geführt hat, entgangen ist.
Herr Kollege, ich wundere mich immer wieder, wie es Ihnen gelingt, hier die Behauptung aufzustellen, dass § 5 Wirtschaftsstrafgesetz nicht wirksam sei.
Der Kollege Dr. Luczak hat in einer Vielzahl von Reden – manche Kolleginnen und Kollegen halten diese Anzahl der Hinweise von ihm für beinahe unerträglich –
darauf hingewiesen, dass, während dieser Paragraf in Berlin keine Anwendung findet – praktisch jedenfalls keine –, er in der Stadt Frankfurt am Main – er mag mich korrigieren –, ich glaube, 1 246-mal im Vergleichszeitraum Anwendung gefunden hat.
Ich bin auf Ihre Zwischenfrage ja nicht vorbereitet gewesen; aber diese Zahl hat sich mir eingebrannt. Ich würde Sie einfach bitten, das zu würdigen.
Zweiter Punkt. Ich finde es bemerkenswert, dass Sie mich fragen, ob ich nicht bemerkt hätte, was sich alles getan hat. In Wahrheit hat sich nämlich unter Regierungsbeteiligung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ihrer Partei, beim Thema Mieterschutz dreieinhalb Jahre gar nichts getan. Sie haben sich nämlich mit Ihren jetzt relativ wohlfeil vorgetragenen Vorschlägen in der damaligen Koalition gar nicht durchsetzen können. Vielleicht war es Ihnen auch einfach nicht wichtig,
und Sie haben sich vor allen Dingen auf Schaufensterreden verlegt.
Jedenfalls zeigt ein Blick auf die heutige Realität: Sieben Wochen nach Antritt einer unionsgeführten Bundesregierung ist das Thema Mietpreisbremse in der Beratung, in der zweiten, dritten Lesung.
Wir greifen diese Themen auf, und zwar im Rahmen eines fairen Interessenausgleichs. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir stimmen heute für eine nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse, wenngleich – das will ich ausdrücklich sagen – das natürlich kein Dauerzustand bleiben kann, weil wir ganz erheblich in die Vertragsfreiheit eingreifen. Zu den verfassungsrechtlichen Implikationen haben regelmäßig verschiedene Redner meiner Fraktion – und, ich meine, auch ich – schon ausgeführt. Deswegen lösen wir das Problem vor allen Dingen dadurch, dass wir bauen, bauen, bauen. Die unionsgeführte Bundesregierung unter Beteiligung der SPD hat sich auf den Bauturbo verständigt.
Ich fand es bemerkenswert, in welchem Ausmaß bei der Fraktion Die Linke das Gefüge, die gegenseitige Beeinflussung von Angebot und Nachfrage, also sozusagen das seit Jahrzehnten erfolgreiche Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft, ausgeblendet werden konnte. Das fand ich überraschend; aber, meine Damen und Herren, wir nehmen das zur Kenntnis.
Ich will zwei letzte Punkte ansprechen:
Der eine oder die andere von uns ist ja auch noch auf kommunaler Ebene politisch tätig. Wir müssen uns, wenn wir uns hier über steigende Mieten unterhalten, an die eigene Nase fassen und im Blick behalten, dass Mietsteigerungen beispielsweise auch durch unverantwortliche Erhöhungen der Grundsteuerhebesätze angereizt wurden. Meine Damen und Herren, das führt zur Belastung von Mieterinnen und Mietern.
Der letzte Punkt, den ich gerne ansprechen möchte: Der beste Schutz gegen exorbitant steigende Mieten ist selbstgenutztes Wohneigentum. Ich wünsche uns allen und vor allen Dingen den Mieterinnen und Mietern, dass wir in dieser Konstellation und auch in anderen Konstellationen dazu kommen, der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum noch mehr Priorität einzuräumen, das zu fördern. Wohneigentum ist der beste Schutz gegen Mieterhöhungen. Die finden dann nämlich gar nicht mehr statt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich darf, bevor wir zur Abstimmung kommen, den letzten Redner in dieser Debatte aufrufen: Dr. Konrad Körner, CDU/CSU-Fraktion.