Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung gilt ab dem 1. August 2026. Damit haben wir ein zentrales Versprechen abgegeben: Wir versprechen mehr Verlässlichkeit für Familien, mehr Bildungschancen für Kinder und mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber ein Rechtsanspruch ist nur so stark wie seine praktische Umsetzung. Gerade in den Schulferien entscheidet sich, ob dieses Versprechen trägt. Ferien sind keine Randnotiz im Kalender. Sie umfassen viele Wochen im Jahr, Wochen, in denen Eltern arbeiten, Kinder aber zugleich Struktur, Ansprache und ihren Freiraum brauchen.
In der ersten Lesung wurden einige Fragen gestellt: Überfordern wir die Kommunen? Verwässern wir Standards? Haben wir genügend Plätze? – Unsere Antwort lautet: Wir lösen Probleme durch Pragmatismus und nicht durch immer mehr Bürokratie.
Deshalb stellen wir heute klar: In den Schulferien gilt der Anspruch nach § 11 SGB VIII auch dann als erfüllt, wenn Angebote durch öffentliche oder anerkannte freie Träger bereitgestellt werden. Das ist eine gezielte und verantwortungsvolle Ergänzung.
Wenn wir in die Kommunen schauen, stellen wir fest: Die Angebote sind längst da. Jugendverbände, Sportvereine, Musikschulen, kommunale Ferienprogramme – sie leisten seit Jahren hervorragende Arbeit. Ich frage Sie: Wollen wir diese Strukturen ignorieren, nur weil sie formal nicht ins klassische Raster passen? Oder wollen wir sie anerkennen und einbinden? Wir als Koalition entscheiden uns bewusst für den zweiten Weg, und wir lassen die Kommunen dabei nicht alleine, ganz im Gegenteil. Wir geben Kommunen die nötige Flexibilität, ohne bei der Qualität Abstriche zu machen.
Für unsere Gesellschaft bedeutet dieses Gesetz mehr Chancengerechtigkeit; für Eltern bedeutet es in den Ferienzeiten mehr Planungssicherheit; für Kinder bedeutet es Gemeinschaft, Entwicklung und spannende Erlebnisse. Eines ist auch klar: Niemand wird gezwungen, Angebote zu nutzen. Aber viele Familien sind darauf angewiesen, dass wir diese Möglichkeiten schaffen.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ausgewogen, er ist praxisnah, und er ist ein weiterer Baustein, um den Ganztagsanspruch im Alltag tragfähig zu machen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen in dieser Aussprache liegen nicht vor. Ich schließe diese.